Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1238
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1637 Mai 30, Laach
Instrument des von den Kurkölner, Jülicher und Berger Kanzleien approbierten Notars Johann Jakob Latomus aus Köln über die Wahl des Johann Luckenbach zum Koadjutor der Abtei Laach mit dem Recht der Nachfolge:
Da der Laacher Abt Christian wegen seines vorgerückten Alters und seiner Krankheiten das Kapitel in einem hier inserierten Schreiben vom 12. Mai 1637 gebeten habe, ihm einen vom Konvent gewählten Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge zu stellen, hätten sich damals der Laacher Prior Johann Schoeffer und alle namentlich genannten Konventualen im Kapitelsaal versammelt. Nachdem der Konvent dem Abt zunächst gedankt habe, dass er in solch unruhigen und kriegerischen Zeiten unter unsäglichen Anstrengungen das Kloster geleitet habe, seien die Äbte Heinrich Liblar von Groß St. Martin zu Köln und Kaspar Schwan von Schönau als Visitatoren [der Bursfelder Union] zu dem auf den 30. Mai festgesetzten Wahltermin geladen worden. An diesem Tag hätten sich alle Konventualen eingefunden, die an der Wahl teilnehmen wollten und konnten. Gefehlt hätten daher nur der Pfarrer von Kirchdaun, der Frater Johann Scheuss, der wegen des Pfingstfestes seine Pfarrei nicht verlassen wollte und sein Votum dem Mönch Remigius Hausmann verschlossen übersandt habe und der ebenfalls hierdurch verhinderte Sakellan zu Ebernach, Christian Ahrweiler, der sein verschlossenes Votum den Äbten übermittelt habe. Nachdem sich die Anwesenden nach der Messe im Münster in den Kapitelsaal begeben hatten, beschlossen sie, die Wahl "per viam scrutinii" vorzunehmen und bestimmten als Skrutatoren des Konvents die Mönche Anton Brätz und Nikolaus Ochtendunckh, die zusammen mit den beiden Äbten als dem Wahlvorstand, in Anwesenheit des Notars und der unten benannten Zeugen, das Votum eines jeden Einzelnen erfragen sollten. Nachdem alle in einer Ecke des Kapitelsaals ihre Stimme abgegeben hatten, stimmten sie schließlich zu, dass die Voten der Minderheit denen der "maiora, potiora et saniora vota" zugerechnet und die Wahl so einstimmig werden konnte. Hierauf wählte Anton Brätz auch namens der anderen Skrutatoren und des Konvents den Pfarrer von Kruft, Johann Luckenbach, zum Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge in der Abtswürde und proklamierte ihn, der nach dem obligaten Sträuben die Wahl auch annahm. Nachdem der Gewählte unter Glockengeläute zum Münster geführt worden war, wo Brätz dem zusammenströmenden Volk die Wahl publizierte, wurde ihm im Kapitelsaal ein eigener Platz bestimmt, den er einnahm, während die Anwesenden ihm die Hände küssten, weitere Ehrenbezeugungen darbrachten und die Amtsinhaber ihm ihre Schlüssel übergaben, die er ihnen nach einiger Zeit mit der Weisung zurückgab, die Ämter wie bisher zu verwalten.
Anwesend: Der Prior Ludwig Mulen des Zisterzienserklosters Kappenberg und der Mönch der Abtei Schönau, Christian Schat.
"Acta fuerunt et sunt ad Lacum 1637 Sabbathi tricesima mensis Maii". an roter, durch die Lagen gezogener Schnur aufgedrücktes, gut erhaltenes Siegel ad causasNotarius Description:
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1238, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/1238/charter>, accessed at 2024-11-27+01:00
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