Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 249
Signature: 249
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1373 Dezember 1
Mehrere Einwohner zu Leutesdorf pachten erblich von Abt Wilhelm und vom Konvent von Laach Weinberge des Klosters zu Leutesdorf, nämlich:
Gerhard Clockener eineinhalb Morgen auf dem "Wacken", Johann Moinch eineinhalb Morgen "uff dem groiiszen Wacken" und einen halben Morgen auf dem "Dourrengesetze", Johann Wernkin einen Morgen auf dem "groiszen Wacken" und einen halben Morgen auf dem "Dourrengesetze" neben den Weinbergen der Abtei Himmerod, Philipp Man einen Morgen auf dem "Gesetze", Johann Suyrmois einen halben Morgen auf dem "Gesetze" und "einen Droum uff me Wacken", Lentze, Sohn der Noeden, zwei Stück in der "Bitzen", Johann von Altenkirchen ein Stück auf dem "Wacken", und eines in dem "Froeszgeschreye", Patze Soeten ein Stück auf dem "Wacken", Oysgin Spitzelinck einen Morgen auf dem "Wacken", Johann Wyenel ein Stück in der "Bitzen", am oberen Ende, Johann, Sohn der Ammey, ein Stück daneben, Jakob Smeytgin ein Stück daneben, Johann Korn ein Stück daneben, Johann Durinck ein Stück daneben, Heinrich von Kruft ein Stück daneben, wofür er die Falltür ("Valdoir") in der "Reitzgasze" in Stand halten und beschließen soll, damit die Abtei keinen Schaden erleidet, sowie je ein Stück auf dem "Roede", auf dem "Wacken" und im "Bitzendaele".
Sie verpflichten sich, mit Ausnahme Heinrichs von Kruft, der von einem Stück an dem "Schailmonde" die Hälfte geben muss, zur Abgabe eines Drittels des Ertrags dergestalt, dass sie die ganze Ernte in den Hof zum Kelterhaus des Klosters zu Leutesdorf schaffen und sie dort mit dem Hofmeister oder den Boten der Abtei teilen. Auch versprechen sie, diese Weinberge in gutem Zustand zu halten, sie im elfjährigen Turnus zu düngen, die Ländereien höchstens unter zwei Erben zu teilen, sie nicht zu veräußern oder zu verpfänden, das vom Laacher Hofmeister oder den Klosterboten jährlich auf dem Klosterhof angesetzte Rügegericht zu besuchen und dort auf die dem Besitz der Abtei drohenden Schäden aufmerksam zu machen. Die Abtei selbst wird jährlich zwei Vertraute und Geschworene nach Leutesdorf schicken, die zusammen mit zwei Leutesdorfer Schöffen diese Ländereien Ende Juni ("czou sente Johans Misse Baptiste") und Anfang Oktober ("czou sente Remeys Missen") besichtigen. Wenn die dabei festgestellten Mängel nicht abgestellt werden, fallen die betreffenden Ländereien wieder an Laach zurück.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Werner, Vogt von Leutesdorf und der Junker Hermann von Eich ("Eyghe").
"Datum in crastino b. Andree ap. ..1373". an Pergamentpressel zwei Siegel; Siegel 1 stark beschädigt: Werner von Leutesdorf (wie in Nr. 737); Siegel 2 gut erhalten: Hermann von Eich (wie in Nr. 242); Umschrift: S HERMAN VAN EICH
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Auszug um 1499 in Nr. 1279 S. 108Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 249, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/249/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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