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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 415
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Signature: 415
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1518 Juli 25
Die Kirchenmeister der Kirche St. Genoveva zu Obermendig, Antonius Ott(en), Hermann Back und Jobst, Sohn des Peter Stalknecht, bekunden den gleichen Sachverhalt wie in Nr. 414: Demmnach bekunden Abt Thomas von Weiden ("vann der Wehee"), der Prior und der Konvent von Laach, dass der frühere Kellner zu Bürresheim, Mant von Braunsberg ("Bruynßbergh"), das zur Hälfte der Abtei und halb der Kirche St. Genoveva zu Obermendig gehörende Turmhaus zu Obermendig innegehabt zu haben und es auf seinem Sterbebett den eigentlichen Besitzern wieder zurückgegeben, die deshalb beide für seine Seele ein Jahrgedächtnis mit Gottesdiensten halten sollen. Dieses Haus habe auf offener Straße der Eidam des Mant, Peter Bungart, den Besitzern wieder übergeben, wobei die Abtei durch ihren Kellerar Josef und ihren Hospitalar Johann von Kond und St. Genovevakirche durch ihre Kirchenmeister Antonius ("Thenys") Ott, Hermann Back und Jobst, Sohn des Peter Stalknecht vertreten waren. Vor den Sendschöffen zu Obermendig, Lambrecht Back, Johann, Schultheiß im Fronhof, Michael Smydt und Paul Urlich hätten hierauf die Parteien vereinbart, dass sie die Hofstätte unter sich aufteilen wollten, unbeschadet der Freiheiten der Abtei bei der Nutzung dieses Hauses, die allein an dem Laacher Anteil haften sollen, und dass jene Partei, der der Teil längst der Kirche zufalle, der anderen 16 Gulden bezahlen muss. Durch Losentscheid sei der Abtei der andere Teil zugefallen, die jene 16 Gulden bereits erhalten habe. Auch verpflichtet sich die Abtei, Forderungen der Herren von Rheineck und des Koblenzer Stifts St. Florin wegen dieses Hauses allein zu übernehmen. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Sendschöffen von Obermendig mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben ... 1518 uf s. Jacobs Tagh ap."  

Ausfertigung, Pergament

an Pergamentpressel undeutlich geprägtes Siegel
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