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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 535
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Signature: 535
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1624 Juli 24 - 28, Laach
Instrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und Anwalts beim Koblenzer Offizialat, Franz Oberehe, über die Wahl des Christian Schaeffgen zum Laacher Abt: Am 24. Juni hätten sich im Laacher Kapitelsaal versammelt: Der Abt von St. Pantaleon zu Köln und Prinzipalpräses der Bursfelder Union, Heinrich Spichernagel, die Äbte von St. Maria ad martyres bei Trier, Jodok von Bernkastel, und von Brauweiler, Johann Munch, sowie alle, hier namentlich genannten Laacher Konventualen, einschließlich ihres Priors Thomas Inden, des Seniors Peter Vallender, des Pfarrers von Kruft, Michael Wehr und des Ebernacher Propstes Heinrich Wimbgen, der auch den Frater Friedrich von Bernkastel vertrat. Infolge einer fiebrigen Erkrankung habe von den Laacher Mönchen nur Johann Luckenbach gefehlt. Ihnen habe der Prinzipalräses dargelegt, dass der bisherige Laacher Abt Heinrich Long vor wenigen Tagen aus gewichtigen Gründen sein Amt in die Hände des Präsidenten, der Visitatoren der Bursfelder Union sowie des Laacher Konvents zurückgegeben habe. Da allen Anwesenden das Unglück und die Verluste der Abtei nur allzu bekannt seien, müsse man rasch einen neuen Abt wählen, weshalb als Wahltermin der heutige Tag, nämlich der 24. Juni, zuvor schon öffentlich bekannt gegeben worden sei. Für die Wahl, deren Zeremoniell im Instrument ausführlicher geschildert ist, wurde darauf die "forma scrutinii" festgelegt und als Skrutatoren die anwesenden Äbte sowie seitens des Laacher Konvents Peter Vallender und Michael Wehr bestimmt, die an einem Ort außerhalb des Kapitelsaals jeden Konventualen nach seinem Votum fragen. Hierauf forderte der Prinzipalpräses die Anwesenden auf, mögliche Einsprüche gegen diesen Wahlmodus jetzt und nicht erst später vorzubringen. Da solche nicht erfolgten, erklärte er, dass der "maior et sanior pars" des Konvents den Professen von St. Maria ad martyres bei Trier und Propst von Wiltingen. Christian Schaeffgen, zum Abt gewählt habe. Zugegen bei der Protokollierung des Wahlaktes waren der Notar und geschworener Schreiber des Deutzer Gerichts, Johann Raidts von Süchteln und der Cand. Iur. Jakob Clotius von Kempen. Am 28. Juni 1624 hätten sich im Laacher Kapitelsaal erneut die drei Äbte und der Laacher Konvent, mit Ausnahme des Michael Wehr und des Johann Luckenbach, versammelt. Ihnen habe der Brauweiler Abt vorgetragen, dass der Gewählte um die nochmalige Zustimmung des Konvents gebeten habe, obwohl die Abtswahl einträchtig geschehen sei. Hierauf stimmten die anwesenden zwölf Laacher Konventualen der Reihe nach der Wahl erneut zu. Nun wurde der Gewählte in den Kapitelsaal gerufen und über die Zustimmung unterrichtet. Er beteuerte zunächst, er fühle sich zu schwach, die Schuldenlast der Abtei zu tragen, nahm aber auf inständige Bitten der Anwesenden die Wahl schließlich an. Siegelankündigung: Der Laacher Konvent mit seinem Siegel.  

Ausfertigung, Pergament

Siegel abgegangenNotarius Description: Unterschriften von elf Laacher MönchenNotarius Description: Vermerk und Signet des Notars
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