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Charter: Kloster Waldsassen Urkunden (1132-1798) 1458
Signature: 1458
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23. Mai 1614
Landgerichtsbrief und Abschied des Philips Jacob von der Grün auf Weihersberg [Gde. Trabitz, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab], kurfürstlich-pfälzischer Rat, Landrichter und Pfleger zu Waldeck [Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth], Hofrichter, und Heronymus Harttung, Richter und Kastner zu Khembnath [Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth] in sechs Streitigkeiten: 1) Gemein zu Pulnreuth [Pullenreuth, Lkr. Tirschenreuth] gegen David Rambskopf, Hammermeister zum Dechantsgsees [Dechantsees] und Funkenau [beide Gde. Pullenreuth, Lkr. Tirschenreuth], wegen dessen Verhinderung der Viehtrift im Fahrweg zwischen seinen Feldern in der Funkenau oberhalb Pullenreuth. Entscheid: Nur Viehtrift von jedesmal 3 oder 4 Rindern unter einem Hüter, Hut überhaupt nicht erlaubt. 2) Dorfgemein zu Pullenreuth gegen genannten Rambskopf wegen dessen Verweigerung von Wasser aus dem Bächlein der Funkenau. Entscheid: Solches Wasser nur bei Notdurft - durch Dürre oder Frost - zu gewähren, das aber nicht zum Wassern von Wiesen gebraucht werden darf. 3) Philip Paumer, Müller zu Pulnreuth, gegen genannten Rambskopf wegen dessen Wasserführung aus dem Wetzsteinbruch über dessen oberen und unteren Hammer und dadurch bedingte Verringerung des Wassers für sein Mühlwerk. Vergleich: Weiterführung des Wassers über beide Hämmer, aber auch Berücksichtigung der Wiesen des Müllers am Samstag und u.U. Sonntag. 4) Anmaßung der genannten Müller zu Pulnreuth, Veit Ziegler und Hanns Khäs in der Arnoldtsreuth [Arnoldsreuth, Gde. Pullenreuth, Lkr. Tirschenreuth], die Bewässerung aus dem Wetzsteinbruch für ihre darunter liegenden Gründe heranzuziehen. Fortbestehen eines früheren Amtsabschiedes: Bewässerung fraglicher Gründe nur durch Wasser aus oberhalb des Wetzsteinbruchs gelegenen Gründen der Beklagten. 5) Gemein zu Pulnreuth und Pilgrambsreuth [Pilgramsreuth, Gde. Pullenreuth, Lkr. Tirschenreuth] gegen Erhart Hackhenschmid, Forstmeister zu Pullenreuth, wegen "Einfangens" von ihrer Trift und Hut am Harlaberg [Harlachberg?]. Abschied: Die Einfänge des genannten Forstmeisters bleiben in Geltung. 6) Abschied: Die Dorfgemein von Pilgrambsreuth darf zur Viehtränke nicht mehr die Schmidll Lohe beim Hohen Schacht, sondern die umher gelegenen "einöden" alteigenen Tränken - ohne Rambskopfs umliegende Gründe - benutzen.  

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Staatsarchiv Amberg, Kloster Waldsassen Urkunden,
  • Charter on the archive's website

  • die beiden Siegel fehlen.
    Sigillant: S1-2: A1-2

    Material: Perg., fleckig
      Graphics: 
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