Charter: Urkunden I A 59c
Signature: I A 59c
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1480 Oktober 2
Kunz Schopp von Krausenbach bekennt, dass ihn Philipp (II.) Graf von Rieneck, Vizedom zu Aschaffenburg, etliche Zeit zu Wildenstein und Lohr im Gefängnis hatte, wegen Mordbrandes und anderer „Misshandlung“, die auf mancherlei Weise zu Krausenbach geschehen „auf ihn erschollen sind“, weshalb er Strafe an seinem Leib verdient. Es wurde Barmherzigkeit und Gnade an ihn gelegt, was er seinen guten Freunden und Förderern verdankt, und er wurde freigelassen, doch also, dass er sich weder wegen des Gefängnisses noch wegen einer „dazwischen und darunter verlaufenen“ Sache rächen soll noch will. Er verspricht den beiden Herren der Zent zur Eich, nämlich Graf Philipp von Rieneck dem Älteren und dem Grafen zu Hanau, Herren zu Lichtenberg [= Philipp II. von Hanau-Lichtenberg1], und besonders seinem gnädigen Herrn von Rieneck, Vizedom, und allen, die an seinem Gefängnis Schuld, Rat oder Tat gehabt haben, den Verzicht auf Feindschaft und Schaden. Die Armen Leute und Untertanen der Herren von Rieneck und Hanau will er „mit Recht bleiben lassen, und ferners nicht anziehen“ [vor nicht zuständigen Gerichten]. Den Armen Leuten und zugewanten, denen gegenüber er schuldig und zuthund ist, will er Ausrichtung und Bezahlung tun und sein Leib und Gut nicht verwirken oder veräußern, bevor dies geschehen ist, bei dem Eid, den er, deswegen aller Gefängnis und Bande ledig, geschworen hat. Als Bürgen setzt er: Kunz Löffler, Hans Mangolt, beide von Hobbach (Hoenbach), Hans Huff (Huss?) von Mönchberg (Mengwer), Hans Mor von Sommerau und Hans Mangolt den Alten, seine besonderen lieben Vettern und guten Freunde. Werden die Artikel gebrochen, durch ihn oder in seinem Namen, sollen sich die Bürgen ins Gefängnis begeben oder ihn selbst wieder dahin bringen. Die Bürgen versprechen dies bei ihrem Eid. Schopp verspricht, sie zu entschädigen und schadlos zu halten. Die Bürgen bitten Leonhard Kottwitz (von Aulenbach), Amtmann zu Wildenstein, um Besieglung, was dieser tut. Schopp bittet um Besieglung durch Eberhart Schwab, Zentgraf zu Lohr, was dieser tut. Gegeben am Montag nach St. Michaels Tag des heiligen Erzengels Anno Domini Millesimo quadringentesimo octuagesimo.Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
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SALI A 59 c
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Die beiden aufgedrückten Siegel sind abgefallen und fehlen.
Notes:
1Die hanauischen Rechte hängen mit ihrem Besitz von Klingenberg und in anderen Orten der Zent zur Eich zusammen; vgl. Feineis, Überblick S. 169 ff.
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I A 59c, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_59c/charter>, accessed at 2025-01-12+01:00
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