Charter: Urkunden I A 59d
Signature: I A 59d
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1490 November 3
Fritz Scheffer, Bürger zu Lohr, bekennt, dass ihn Graf Philipp (II.) von Rieneck zu Lohr im Turm im Gefängnis hatte „etlicher Übertretungen und Händels halber“, die er begangen und getan hat. Auf große Bitten hin hat er ihn begnadigt und entlassen, wofür er ihm demütig dankt und dies gegen ihn und die Seinen ewiglich verdienen will. Deshalb hat er gelobt und geschworen, gegen den Grafen, die Herrschaft, Land und Leute und gegen alle, die mit seinem Gefängnis zu tun haben, nicht irgendetwas zu unternehmen oder sie vor ein fremdes Gericht zu laden. Sein Recht wird er, besonders in Bezug auf seine Stiefkinder, nur vom Grafen zu nehmen und den Seinen, die diese Macht haben und am Stadtgericht hier zu Lohr oder wo sie zu Recht gesessen sind. Für den Fall, dass er sich nicht daran hält und Gelübde und Eide hintan setzt, stellt er als Bürgen Kraft Scheffer, Hans Metzler, Klaus Marckart und Christoph (Cristoffel) Thungner, seine lieben Brüder und guten Freunde. Nach Aufforderung sollen sie nach ihm suchen und ihn ins Gefängnis bringen, aus dem er entlassen wurde. Stellen sie ihn nicht, sollen sie alle unverzüglich nach Lohr ins Gefängnis. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Verpflichtungen. Sie und der Aussteller bitten Eberhart Schwab, Zentgraf zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben am Mittwoch nach Allerseelen Tag (1490).Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
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SALI A 59 d
SALI A 59 d
Aufgedrücktes Siegel gut erhalten.
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I A 59d, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_59d/charter>, accessed at 2025-01-13+01:00
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