Charter: Urkunden I A 61e
Signature: I A 61e
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1494 Februar 16
Hans Schreck der Junge, Bürger zu Lohr, bekennt: Er ist zu vergangenen Tagen „zu Unwillen und Streichen“ mit Hans Fischlein dem Jungen gekommen, und aus diesem Händel ist eine Rüge an der Zent zu Lohr erwachsen. Deshalb wurde ihm eine Bürgschaft (zu stellen) auferlegt, die er verzogen hat, weshalb er ins Gefängnis des Grafen Philipp (II.) von Rieneck kam, bis er auf Bitten seiner Freunde wieder herausgelassen wurde. Er schwört einen Eid, das Gefängnis an niemandem zu rächen. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Untertanen der Grafschaft wird er sich nur an die Zent Lohr wenden oder an die, welche für die Betroffenen zuständig ist. Er wird sich fortan als ein gehorsamer Bürger zu Lohr halten und sein Lebtag lang wider die Herrschaft nichts tun. Ohne ihr Wissen wird er außerhalb der Herrschaft Unwesen (undt wesen) nicht tun. Zu gleichrangigen (unverschiedeliche) Bürgen setzt er Klaus Diterich, Andreas (Enders) Lacher, Hans Dolle, Frick Gotwalt, Kunz Oringk und Michel im Steintal, für den Fall, dass er im rechten wegen der genannten Handlung gegen Fischlein verlustig wurde. Wenn er irgendetwas (ichts) des Vorgeschriebenen verbricht und nicht hält, sollen sie ihn innerhalb eines Monats nach Mahnung ins Gefängnis bringen, wenn nicht, sollen sie sich statt seiner stellen und er der Strafe des Meineids verfallen sein. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Verpflichtungen, alle bitten Eberhart Schwab, Zentgraf zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben auf Sonntag Invocavit anno etc. in dem LXXXXIIIIto.Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
. Falsch datiert auf 1594
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SALI A 61 e
SALI A 61 e
Aufgedrücktes Siegel abgefallen.
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I A 61e, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_61e/charter>, accessed at 2025-01-15+01:00
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