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Charter: Urkunden I C 54
Signature: I C 54
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1495 Februar 7
Nikolaus Somerlait, Frühmesser Unser Lieben Frauen Altars zu Lohr, verleiht zu Erbschaft mit Zustimmung Graf Philipps (II.) von Rieneck Unser Lieben Frauen Hof zu Grünsfeldhausen gelegen an Andreas und Heinz Ott, Gebrüder, und ihre Erben. Jeder soll die Hälfte innehaben und bebauen. Sie sollen nichts verkaufen und veräußern, sondern alles beieinander und in gutem baulichem Wesen halten. Dafür sollen sie jährlich 8 ½ Gulden an Gold Frankfurter Währung an Somerlait und die nachfolgenden Altaristen zahlen, auf St. Martins Tag im Winter gelegen +/- 8 Tage. Wenn es ihnen zu schwer ist, die Summe in Lohr zu zahlen, sollen sie es zu Würzburg tun, wo sie hinbeschieden werden, von wo er oder seine Nachkommen die Gulden auf ihre Kosten nach Lohr schaffen sollen. Halten sie den Hof nicht in gutem Bau oder werden sie säumig, so hat ein Altarist mit Bewilligung des Grafen als Lehensherrn das Recht, den Hof wieder zu seinen Händen zu nehmen und weiter zu verleihen an wen er will, ohne Einspruchsmöglichkeit. Die versessenen Zinsen sollen dann bezahlt werden, und sie sollen nach Aufkündigung auf Martini zu Petri Cathedra abziehen. Streu, Fütterung und anderes wie es sich gehört und auf anderen Höfen zu Grünsfeldhausen gehalten wird, sollen sie zurücklassen. Ist der Hof „geärgert“ und der Zins nicht bezahlbar, sollten sie mit anderen Eigengütern eintreten. Es sollen auch Andreas und Heinz Otto (sic!) beide gleichermaßen für die Gesamtsumme haftbar sein. Zu Urkund bitten der Verleiher und die Hofleute Junker Hans von Wiesenfeld zu Wiesenfeld um Besieglung, was dieser mit Bewilligung des Grafen tut. Zeugen waren: Nikolaus Somerlait, Philipp Bechtig, Altarist Unser Lieben Frauen Kapellen zu Lohr, Andreas Trach (Trache), Secretarius des Grafen von Rieneck, und Michel Gluenspis, Bürger zu Lohr. Gegeben auf Samstag nach St. Dorotheen Tag (1495).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
, falsch unter Februar 14
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SALI C 54

Fehlt. Höfling gibt noch an, es sei „zusammengebrochen“.
    Graphics: 
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    Editions
    • Höfling S. 49 (fehlerhaft).
    abstracts
    • Reg. Rieneck S. 309.
    • Hermelink S. 103 Nr. 45. Bei einem weiteren Eintrag von 1483 April 24 : Schrepfer Johannes der Lurpauper dedit 1 ß ist die Zuweisung noch unsicherer.

    Comment

    Archivvermerke: Briff wie der hoff zu Grunsfeltshausen unser frawen frümesse zu Lare zusthende erblich verlichen ist (zeitgenössisch). Annderß unnd Heintz Ott gebenn auß dieß hoff 8 ½ fl. inn golt Frannkfurther wherung uff Martini unnder dato 1495 (zeitgenössisch).
     
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