Charter: Urkunden I C 56
Signature: I C 56
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1498 Mai 29
Hans Weißbeck (Weißbecke), Bürger zu Lohr, erklärt: Er hat eine Wiese jenseits der Lohr gekauft, über dem Lachsfach gelegen, stoßend an Herrn Nikolaus Somerlait und Michel im Steinental, die dem Pastor und den anderen Priestern zu Lohr jährlich 1 fl. zinst. Diese Wiese hat er heute von Pastor Johann Straub erhalten. Er verspricht Zahlung ab dem nächsten Tag St. Veit d. hl. Märtyrers +/- 8 Tage an den Präsenzinhaber, der das Geld an die Priester und auch an den Kaplan des Pastors und einen Schulmeister daselbst verteilen soll. Die Zahlung soll zu zwei Terminen erfolgen, auf Montag Johannes d. Täufers +/- 1 Tag und auf Montag nach St. Antonius +/- 1 Tag. Zu diesen Terminen sollen sie dem vorgenannten + Thomas [nicht genannt!] Vigil und Messe singen und lesen. Die Zahlung wird versprochen, Steuer und Bede an die Herrschaft und die Stadt entrichtet der Käufer. (Es folgen weitere übliche Bestimmungen). Bei Säumnis darf der Präsenzinhaber die Wiese selbst mähen lassen und das Heu verkaufen. Werden die Gegenleistungen unterlassen, dürfen Weißbeck oder seine Erben den Zins an das Gotteshaus und an den Bau St. Martins zu Lohr in die Hände der Gotteshausmeister geben. Wird die Wiese weiterverliehen, soll der neue Vertrag die Regelungen des vorliegenden enthalten. Der Verkäufer bittet Junker Konrad von Lauter (Lutter) um Besieglung, was dieser tut. Gegeben auf Dienstag nach dem Sonntag Exaudi (1498). Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
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SALI C 56
SALI C 56
Anhängend, Wappen kaum erkennbar.
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Archivvermerke: Inhaltsangaben; weiterhin Notiz über einen Weiterverkauf am 25. Oktober (15)58.Zur Familie von Lauter s. 1530 Dezember 1. – Die 5 fl. Burggeld, welche Wilhelm von Lauter für sich und seine Brüder Konrad (Kunz) und Sebastian 1498 Juni 21 erhält (StAW, Mz. Lehenakten 459, fol. 10), Kunz von Lauter 1509 Dezember 28 für sich und seinen Bruder Sebastian (ebd. fol. 37), Georg von Lauter für sich und seine Brüder Hans und Maximilian (StAW, MBVI 116 a, fol. 121‘) sind zu Burgmannenrecht auf dem Schloss zu Lohr zu verdienen, wie aus der Neubelehnung durch EB Daniel an Georg von Lauter 1560 September 18 hervorgeht (StAW, Mz. Lehenbuch 18, fol. 13; hierfür keine eigenen Regesten).
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I C 56, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_C_56/charter>, accessed at 2025-01-16+01:00
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