useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1286 Dezember 18
Signature: U / 1286 Dezember 18
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
18.12.1286
Magister Gottfried, Stiftsherr von St. Johannes, vom geistlichen Gericht zu Mainz bestellter Richter, protokolliert das Verhör des Plebans Fritz zu Marxheim ("Marpesheim") 1286 "XV° Kalendas Januarii". [Fragen und Behauptungen des Syndikus von Äbtissin und Konvent zu Altmünster: Antwort des Plebans.] Altmünster besitzt 3 Höfe ("curtes") im Dorf Marxheim: Nein ("negat"). - Die Hintersassen ("inquilini") dieser Höfe besitzen diese Höfe im Namen des Klosters: Läßt es auf sich beruhen ("dependet"). - Die Hintersassen zinsen jährlich von diesen Höfen dem Kloster: "Dependet". - "Sie geben dem Kloster das Besthaupt: "Dependet." - Sie haben den Zehnten vom "nutrimentum" ihrer Tiere zurückbehalten: Nein. - Sie tun das im Namen des Klosters: "Dependet". - Sie tun das seit Menschengedenken: "Dependet". - Sie reichen statt dieses Zehnten dem Kloster einen bestimmten Zins: Nein, er wisse wenigstens nichts davon. - Was gilten sie heute? "Dependet". - Das Kloster hat wie andere Zisterzienserklöster das Privileg von den "nutrimenta" der Tiere in seinen Höfen ("in suis grangiis sive curtibus") den Zehnten für sich zu behalten: Er wisse nichts davon. - Die Hintersassen der Viehhöfe ("grangiae") dieses Ordens haben das gleiche Recht: Er wisse nichts davon. - Der verstorbene Laie Wilhelmus von "Harpach" war Hintersasse eines Hofes zu Marxheim, den Ritter "Svicker" vom Kloster inne hatte: Nein. - Dieser Wilhelm hat den Hof dem Emercho von Marxheim gegen einen jährlichen Zins verpachtet: Nein. - Dieser Wilhelm empfing von Emercho alljährlich den Tierzehnten: Nein. - Er tat dies im Namen des Klosters: "Dependet". - Die Bewohner der Höfe haben für sich den Tierzehnten 30 Jahre zurückgehalten: Er wisse nichts davon. - Sie haben ihn 40 Jahre zurückgehalten: Er wisse nichts davon. - Sie haben ihn seit Menschengedenken zurückgehalten: Er wisse nichts davon. - Sie taten dies im Namen des Klosters: Er wisse nichts davon. - Man sage dies in ("apud") Marxheim seit Menschengedenken: "Dependet". - Er, der Pleban Fritz, habe dieses Jahr den Tierzehnten von den Höfen empfangen: Er habe ihn von dem Hof, den er von Ritter "Svicker" im kirchlichen Gericht zugesprochen erhalten, und von den andern Höfen, wo er dieses Recht zu haben glaubte, erhalten. - Er tat dies ohne Zustimmung des Klosters: Er habe den ihm zu Recht gebührenden Zehnten erhalten und hoffe, daß er damit nichts gegen das Kloster getan habe. - Er tat dies ohne Zustimmung der Hintersassen jener Höfe: Nein, es habe ihn niemand gehindert. - Er habe mit Gewalt gehandelt: Nein, sondern nur den pflichtgemäßen Zehnten erhalten. - Er handelte gegen das Privileg des Klosters: Er wisse nichts von einem solchen Privileg. - Er handelte gegen das Privileg des Zisterzienserordens: Antwortet wie oben. - Seine Vorgänger haben den Tierzehnten den genannten Höfen aufgegeben ("relinquerunt"): Was seine Vorgänger mit dem Zehnten gemacht, wisse er nicht. - Sie taten das seit Menschengedenken: "Dependet". - Man sage das allgemein in Marxheim: Das wisse er nicht.  
x

Comment

Ausfertigung. Perg. S. fehlt.
 
x
There are no annotations available for this image!
The annotation you selected is not linked to a markup element!
Related to:
Content:
Additional Description:
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.