Charter: Abt 1 A I I - 0510
Signature: I - 0510
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1469 August 25
Vertrag des Bischofs Reinhart von Sickingen mit der Stadt betreffend die Frauen im Reichkonvent. Die Schwestern dürfen - wie bisher - vier Webstühle behalten und soviel Garn annehmen, wie sie auf diesen verarbeiten können. Daneben können sie immer noch backen, Wolle streichen und spinnen wie bisher. Von ihren jetzigen Besitzungen sollen sie nicht mehr als fünf Pfund Schatzung geben; falls sie noch mehr Güter erwerben, so sollten sie, gleich den anderen Bürgern, davon die Abgaben entrichten. Hinsichtlich des Weins, Mehls und anderer Früchte zu ihrem Gebrauch sollten die Schwestern den anderen Bewohnern gleichgestellt sein. x
Stadtarchiv Worms, Abt 1 A I I - 0510, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaAWo/Abt1AI/I-0510/charter>, accessed 2025-04-16+02:00
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