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Charter: Abt. 1 A II II - 072
Signature: II - 072
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1479 August 9.
Schultheiß, Bürgermeister und Schöffen des Gerichts zu Homberg an der Ohm (Homburg ane der Omhe) bekunden, dass Mertin Glymen von THemar (Theymarn) am 26.06.1479 (uff mytwochen noich Albani) unbedrängt, unbezwungen, freiwillig vor sie gekommen und angebracht, dass er mit Conczeln Ortwins in ein Gerücht (Geroichte) gekommen und bereit sei sich zu verantworten, dass er nichts mit ihr zu tun gehabt habe, worauf der Schultheiß ihm anstatt ihres Gerichtsherrn und Junkers Sietdichs von Berlepsch (Berleubschen) den Eid abgenommen, dass er 14 Tage später erneut vor Gericht erscheinen sollte und der vorgenannten Contzeln ihre Ehre und "Glimpf" zu bekunden, zu welchem Tag er zwar erschienen, jedoch seinem Eid nicht nachgekommen, sondern heimlich vom Gericht in die Freiheit (uff die friehyt) gegangen und vor ihnen flüchtig geworden sei, da sie ihm doch weder Gericht noch Recht geweigert hatten, was sie auf ihren Eid nehmen, den sie allen ihren rechten Erbherren und ihren Junkern von Berlepsch (Berleubschen) ihres Geldes wegen, geleistet. Falls sie daran nicht Genüge getan und ihnen dies nachgewiesen werden kann, sind sie bereit das Versäumte nachzuholen.  
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