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Charter: Bürgerspital Urkunden 215
Signature: 215
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1594 Dez 4
Spruch der Würzburger Baugeschworenen über die Kürnach:1. Der Bach soll am "obern bogen am spittal biß hinab zue des Jörgen Reüßen Becken behaüsung unnd dann furter biß zu dem untern bogen, wie dann die eingeschlagene pflöck außweisen, allenthalben sechs werckschüeg weit sein".2. Gegen den Stadtgraben zu sollen "deß furstlichen Julierspittallßmühlen wie auch deß burgerspittalßmühlen" den Bach vom oberen bis zum unteren Bogen mit einer Mauer so hoch wie nötig zu gleichen Kosten versehen. 3. Auf der anderen Seite soll der Bach, gleichfalls vom oberen Bogen bis zu "Jörgen Beckhen behausung", mit Mauerwerk, so hoch wie nötig, gefasst werden; diese Grundmauer soll das Bürgerspital diesmal allein machen lassen; daran soll "Enndreß Gantz, löeber, von wegen seines einflueß zum dohln sein angebüer tragen"; wenn die Mauer vollendet ist, sollen die Geschworenen erkennen, was er dazu geben soll.4. Meister Jörg Reuß, Beck, wie auch seine Nachbarn, die Weiß- und Rotgerber am Bach, sollen ihre Mauern an ihren eigenen Häusern "unden deß bachs zum vleißigsten bewerffen unnd bewahren laßen". 5. Die Weiß- und Rotgerber sollen keine Felle mehr in den Bach hängen und darin weichen lassen; statt dessen soll jeder seine eigene Grube auf seinem eigenen Gut machen und seine Felle und Häute darin hängen; doch soll dem Bach seine weite gelassen werden.6. Was die anderen Nachbarn von dem Rotgerber- bis zum unteren Bogen betrifft, so soll jeder vor seinem Haus den Bach mit Mauerwerk auf eigene Kosten einfassen, so breit eines jeden Haus ist und es die Notdurft erfordert, und auf ewige Zeit zu handhaben schuldig sein; damit dies befördert wird, soll für diesmal das Bürgerspital die Mauer machen lassen; wenn sie fertiggestellt ist, wird durch die Baugeschworenen jedem Bürger sein Anteil zugemessen.7. Für diesmal soll die Bürgerspitalmühle den Bach vom oberen bis zum unteren Bogen allein reinigen.8. Alsdann aber soll das Bürgerspital den Bach gegen den Stadtgraben hin bis zum unteren Bogen wie auch auf der anderen Seite "biß an Jörgen deß Becken behausung" allein zu reinigen schuldig sein; den anderen Teil sollen die Bürger miteinander zu gleichen Kosten reinigen; es soll die Tiefe bleiben, wie sie jetzt gefegt wird; auch soll der Bach so gefegt werden, wie es von alters hergebracht ist und die nottürfft erfordert.9. Der Bach soll auf beiden Seiten "vier schueg unverlegt bleiben, damit man dabei auf unnd abhandlen unnd wandtlen kan". Die "secreta" belangend, weil sie von der Obrigkeit dort bisher gelitten wurden, sind die Baugeschworenen auch damit zufrieden. 10. Nachdem auch die "große unsauberkeit" beklagt wurde, die aus der Stadt und dem Hauger Viertel bei Tag und bei Nacht zu dem Bach getragen wird, hat die Obrigkeit alle Ungebühr abzuschaffen.Diesem Spruch ist Folge zu leisten bei Strafe von 5 Gulden, die dem Oberrat verfallen.  
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