Charter: Urkunden 227
Signature: 227
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1603 September 9
Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bestätigt den Meistern des Seilerhandwerks ihre Zunftordnung. 1. Ein Fremder, der in Fulda Meister werden will soll seine eheliche Geburt und Herkunft nachweisen, weiterhin soll er der katholischen Religion zugetan sein, das Handwerk bei einem rechten Meister erlernt haben und einen guten Nachweis davon vorzeigen können. Erst dann darf er als Meister in Fulda zugelassen werden. Zuvor sollen an die Zunft 3 und an den Abt 6 Gulden entrichtet werden. Heiratet ein fremder Seilermeister die Tochter eines fuldischen Seilermeisters und begehrt sich in Fulda niederzulassen und in die Zunft aufgenommen zu werden, so soll er nur die Hälfte an die Zunft und den Abt entrichten. 3. Wer das Handwerk erlernen will, soll drei Jahre und vierzehen Tage in die Lehre gehen. Dem Abt sollen dafür zwei Kannen und der Zunft eine Kanne Wein entrichtet werden. Wenn er ausgelernt hat soll er dann nocheinmal soviel geben. 4. Hat ein Meister drei Jahre lang einen Lehrling gehabt, so soll er danach drei Jahre lang keinen mehr ausbilden. Wer sich nicht daran hält, soll dem Abt 2 Gulden und dem Handwerk 1 Gulden Strafe bezahlen. 5. Verleumdet ein Meister einen anderen, so soll er dem Abt 1 Gulden und dem Handwerk 1/2 Gulden Strafe bezahlen. 6. Kein Meister soll mehr "Flachswerk" arbeiten oder Flachs untermischen soll. Als Strafe sind sonst an den Abt 7 und an das Handwerk 3 Gulden zu entrichten. 7. <...> 9. Kein Meister soll mit seinem Arbeitsort einen anderen in seiner Arbeit einschränken.Source Regest:
Verzeichnung des HStA Marburg
Verzeichnung des HStA Marburg
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des ArchivsCharter on the archive's website
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
Deutsch, Siegel ab und verloren
Sigillant: Der Aussteller mit seinem Sekretsiegel
Material: Pergament
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Original dating clause: Geben und gescheen in unser Stadt Fuldt dinstags nach Nativitatis Mariae nen neuntten Septembris im Sechzehenhundertenundt dritten Jar
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Notes:
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Fulda, Stadtarchiv, Urkunden 227, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StadtAFulda/urkunden/227/charter>, accessed 2025-04-13+02:00
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