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Charter: Urkunden 233
Signature: 233
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1605 September 22
Antwort an Abt Balthasar [von Dernbach] von Fulda [von Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers1] zur Aufforderung der Auslieferung zweier Gefangener. Otto Heinrich von Ebersberg teilt dem Abt mit, dass er die Verhaftung der Eltern eines ermordeten Kindes veranlasst hat, obwohl kein Beschuldigung vorliege und auch niemand dem Halsgericht Anzeige erstattet hat. Er habe jedoch festgestellt, dass sich die Eltern der Mittäterschaft verdächtig und schuldig gemacht hätten. Die Beschuldigten werden nun in das Gericht Lütter vor der Hart gebracht, das auch zur Hälfte dem Stift Fulda gehört. Die Rechtsprechung wird Otto Heinrich jedoch in seinem Teil des Gerichts vornehmen und nicht dem Befehl des Abts folgen geschweigedenn eine Strafe bezahlen.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • DeutschMaterial: Papier
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      Original dating clauseDatum Gersfeld am 12/22 ten Septembris ad 1605

      Anm. 1: Der Aussteller des Briefs wird nicht genannt, ergibt sich jedoch aus dem ersten Schreiben Abt Balthasars von Fulda, Nr. 235. Vgl. Urk. 236, 247Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Anm. 1: Der Aussteller des Briefs wird nicht genannt, ergibt sich jedoch aus dem ersten Schreiben Abt Balthasars von Fulda, Nr. 235. Vgl. Urk. 236, 247
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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