Charter: Urkunden 264
Signature: 264
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1623 Oktober 27
Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, verfasst einen Erlass an alle Untertanen seines Fürstentums, dass jeder, der gotteslästerliche Handlungen durch Worte oder Taten vornimmt der weltlichen Gerichtsbarkeit unterstellt werden, die dann Strafen an Leib oder Gut vollziehen sollen . Doch nicht nur zuständige Beamte und Befehlshaber sollen entsprechende Nachforschungen anstellen, jeder Mitbürger ist angehalten gotteslästerliche Verfehlungen den zuständigen Beamten zu melden. Stellt sich heraus, dass einer dieser Beamten jedoch seiner Pflicht zur rechten Bestrafung nicht nachkommt, wird er unverzüglich seines Dienstes enthoben. Wer allerdings das erste Mal eine gotteslästerliche Schwüre, Flüche oder ähnliche Dinge ausspreche, solle zunächst ermahnt werden dies nicht mehr zu tun, so dass dies der Obrigkeit nicht gemeldet werden müsse. Nur wer von diesen Schwüren, Flüchen oder ähnlichen Worten nicht ablasse solle den Ortsvorstehern, Beamten, Dienern und Befehlshabern, ob geistliche oder weltliche, gemeldet und dann des Vergehens nach und der Person angemessen bestraft werden. Ebenso soll auch bei Lästereien gegen die Mutter Gottes oder andere Heilige verfahren werden. Weiterhin sind Verfluchungen eines anderen Menschen, üble Nachrede, unzüchtige Reden und Gespräche, unkeusche und unehrbare Lieder und Tänze unter Strafe zu stellen. Es ist zu beachten, dass derlei Taten auch nicht in Spinnstuben oder bei ähnlichen Zusammenkünften gestattet sind und die unschuldige Jugend nicht dazu verführt werden solle. All diese Taten sind unter eine der Sache und Person angemessene Strafe zu stellen.Source Regest:
Verzeichnung des HStA Marburg
Verzeichnung des HStA Marburg
Current repository:
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des ArchivsCharter on the archive's website
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
Deutsch, papiergedecktes Siegel
Sigillant: Der Aussteller mit dem Sekretsiegel des Stifts Fulda
Material: Papier
Original dating clause: Geben in Fuldt under unserm fierfürgetruckten Secret den 27. Monats Octobris im Sechzehenhundert drey und zwantzigsten Jahr
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Notes:
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Fulda, Stadtarchiv, Urkunden 264, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StadtAFulda/urkunden/264/charter>, accessed at 2024-12-12+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success