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Charter: Urkunden J 114
Signature: J 114
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10.01.1458
Hans Züfras (czüfras), Bürger von Burgheim (buergkham) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], und seine Ehefrau Margret bekunden, dass sie den Pflegern des Ingolstädter Liebfrauenstifts eine jährliche Gült über zwölf Schilling Pfennig Ingolstädter Währung, die sie jedes Jahr an Michaelis [September 29] an eben diese Pfleger zahlen, verkauft haben. Die jährliche Gült wird aus den nachfolgenden Stücken gezahlt: aus dem Haus der Aussteller samt der Hofreit und allem Zubehör zu Burgheim (buergham), welche zwischen den Häusern eines gewissen Gerad [Gerhard?] und des Michael Sayler [Sailer] liegen; Ferner aus drei Tagwerk an Mähwiesen, die in der Hohenau (hochenaw) [?] zwischen Mähwiesen des Ulrich Greyner [Greiner] und eines gewissen Rutmann [?] liegen, und die in ihrem oberen Bereich an eine Mähwiese eines gewissen Schacz [?] von Rayn [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] angrenzen, und die ihnen [auch weiterhin] als freies Eigen gehören; Ausgenommen hiervon wird eine Abgabe über einen rheinischen Gulden, die aus dem genannten Haus an den Frühmessner (fruemesser) von Burgheim gezahlt wird, sowie eine Abgabe über vier Pfennig, die ihrem Herrn aus dessen Marktrecht [Markt Burgheim] zusteht; Von jedem der drei Tagwerk an Mähwiesen sind ferner eine Abgabe über 24 Pfennig ausgenommen, zusammen also (tut) 72 Pfennig, die den prugkhaymen [Burgheimer Bürgern?] zu Moreshaim [Marxheim?] zustehen. Die Aussteller bekunden, dass sie den Kaufpreis von 30 Pfund Pfennig von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts bezahlt bekommen haben. Die Aussteller erklären, dass sie künftig jährlich an Michaelis oder im Zeitraum von acht Tagen danach, die Gült von zwölf Schilling Pfennig an die Pfleger des Liebfrauenstifts zahlen wollen. Die Aussteller sind künftig verpflichtet das Ingolstädter Liebfrauenstift in Rechtsstreitigkeiten die genannten Besitzungen betreffend zu vertreten. Sollte die jährliche Abgabe nicht pünktlich entrichtet werden, so haben die Vertreter des Liebfrauenstifts das Recht ihre Schuldner entsprechend zu pfänden. Sollten sie ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die entsprechenden Güter in Besitz nehmen, benutzen und wie anderes Eigengut des Stifts anderweitig verleihen, bis sie den ausstehenden Zins und den dadurch entstandenen Schaden ersetzt bekommen haben. Von dieser Regelung sollen der Frühmessner von Burgheim und die Prugkhaymen [Burgheimer Bürger?] zu Morcshayen [Marxheim, Lkr. Donau-Ries?] ausgenommen sein. Der Inhaber der vorliegenden Urkunde soll die entsprechenden Rechte gegenüber den Ausstellern haben. Ferner bekunden die Aussteller, dass ihnen die Käufer ein Wiederkaufsrecht zu 30 Pfund Pfennig Ingolstädter Währung gewährt haben. Im Falle eines Wiederkaufs müsste dieser spätestens bis zum Martinstag [November 11] angekündigt werden, und würde dann zum darauffolgenden Festtag Heilig Drei König [Januar 6] (zu dem heiligen obersten) in der Stadt Ingolstadt stattfinden. Aussteller: Hans und Margret Züfras Empfänger: Pfleger des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel (berieben)
Sigillant: Rat des Marktes Burgheim (margks czu purgkham)

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 24,4-26,5 cm; Breite: 31,6-32,7 cm; Plica: 2,1-3,3 cm
  • notes extra sigillum
    • Hans Zufras XII ß [Schilling] d [Pfennige]
Graphics: 
x

Original dating clauseGeben am pfincztag nach dem heiligen obersten genant der heiligen drey kunig tag Nach Cristi unseres lieben herrn gepurde vierczehen hundert und in dem acht und funfczigisten iare

Comment

Unregelmäßiges Format.
Persons
  • (czewgen der pet umb daz Insigel sind die erbern) Michael Sailer (Sayler) und Bernhard Nätel, beide Bürger zu Burgheim
    • Type: Zeuge
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