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Charter: Urkunden J 126
Signature: J 126
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11.06.1462
Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, und Hans (Hanns) Eystetter, Mitgeselle (mitgesell) bei der Liebfrauenpfarrei, beide derzeit Anwälte von Konrad Kastner, Pfarrer zu Moching [Marching, Stadt Neustadt a.d. Donau, Lkr. Kelheim] und Kaplan der Messe an dem Ingolstädter Pfründnerhaus, bekunden, dass Konrad Smoll aus Tewssing [Theißing, Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt] einst ein Baurecht an einem Gut zu Pleiling (plawling) [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] innehatte, welches zu der genannten Messe gehört und von einem gewissen Stephan Satler, einst Zöllner in Regensburg, herrührt. Eben dieses Baurecht hat nun Smoll an Hans den Pockstetter aus Pleiling mit Zustimmung der Aussteller samt eines Ackers, der an dem Hühnerberg (hunerperg) liegt, der 18 Bifang groß ist und der als Furpfand [?] zu dem Gut gehört, für 14 Pfund und 70 Pfennige verkauft. Auf Grund dessen sind die beiden Kaufvertragspartner vor die Aussteller getreten und haben diese gebeten, dass sie den Käufern das Baurecht und das Furpfand neu verleihen. Die Aussteller bekunden, dass sie daraufhin den Kaplan Konrad Kastner in diese Lehen samt allem Zubehör eingesetzt haben. Daraufhin hat der Belehnte durch Handgeben und an Eides statt die Treue gelobt, dass er für den Erhalt des Lehens sorgen will. Sollte der Belehnte zu dem verliehenen Gut etwas hinzufügen, so soll er deshalb nicht mit einer Erhöhung an der Gült (höhrung an der gult) belegt werden. Wie auch ihr Vorgänger Smoll, sollen die Belehnten innerhalb der kommenden zwei Jahre Äcker und Mähwiesen zu dem verliehenen Gut hinzukaufen und dem Gut als Furpfand hinzufügen (in das gütl legen zu ainem furpfant). Ferner sollen die Belehnten künftig einem jeden Kaplan der genannten Messe jährlich zu Michaeli [September 29], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, in Ingolstadt eine Herrengült über zwölf Schilling Pfennig Ingolstädter Währung. Sollten sie diese nicht abführen, so dürfen sie deshalb entsprechend gepfändet werden. Sollten die Belehnten aus einer Notsituation zum Verkauf des Baurechts gezwungen sein, so dürfen sie dies tun, nicht jedoch ohne es nicht vorher dem Kaplan angeboten zu haben. Sollte dieser dann nicht kaufen wollen, so dürfen sie es einem anderen geeigneten Baumann (pawman) anbieten. Aussteller: Gabriel Glesein und Hans Eystetter Empfänger: Konrad Kastner, Kaplan der Messe am Ingolstädter Pfründnerhaus  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel (berieben); Siegel 2 fehlt
Sigillant: Gabriel Glesein; Hans Vischer, Kämmerer zu Ingolstadt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 23,6-24,1 cm; Breite: 34,0-34,2 cm; Plica: 2,0-2,5 cm
  • notes extra sigillum
    • pleuling
Graphics: 
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Original dating clauseGeben an freytag nach dem heiligen pfingsttag nach Cristi unsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem zway und sechtzigisten iar

Comment

Siegel 2 abgerissen.
Persons
  • (zewgen der gepet umb des vischers insigel sind die ersamen und weysen) Herwartt Golhutter, Jörg (Jorg) Gol, beide Bürger von Ingolstadt
    • Type: Zeuge
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