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Charter: Urkunden J 131
Signature: J 131
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11.01.1466
Bernhard (Bernhart) Solbeck, den man Nätel nennt und der Bürger von Burgheim ist, und seine Ehefrau Margarethe (margred), bekunden, dass sie an das Ingolstädter Liebfrauenstift, nämlich an das neue Pfründnerhaus, eine jährlich Gült über vier rheinische Gulden Landeswährung verkauft haben, die jährlich an Michaeli [September 29] zu reichen ist und die von zu Erbrecht verliehenen Gut herrührt, das der Swol [Swal?] genannt wird und das im Gericht Neuburg [Neuburg an der Donau] liegt. Die Aussteller bekunden, dass sie den Kaufpreis von 80 rheinischen Gulden Landeswährung von den Pflegern des Liebfrauenstifts angesichts ihrer derzeitigen Notlage (zw grosser anligenden nottdurft) zur Gänze bezahlt bekommen haben. Vom nächsten Michaelstag an wollen die Aussteller den Zins über vier rheinische Gulden zusammen mit anderer Gült, die von dem Gut Swal an das Liebfrauenstift fällig ist, bezahlen. Sollte die Gült einmal nicht bezahlt werden, so haben die Käufer ein Pfändungsrecht, wie es für Herrengült üblich ist. Sollten sie ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen die Gläubiger die enstprechenden Güter in ihren Besitz bringen und so lange nutzen, bis der ausstehende Zins und der ihnen Schaden ausgeglichen sind. Die Aussteller verzichten auf jeglichen Anspruch am Zins über die vier rheinischen Gulden. Im Falle eines Rechtsstreites wollen die Aussteller den Käufern beistehen. Sollten die Aussteller dieser Pflicht nicht genüge leisten, sind sie den Käufern gegenüber schadensersatzpflichtig. Es wird bekundet, dass Gabriel Glesein, derzeit Pfarrer (pharrer) der Liebfrauenkirche, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (yber reytter) und derzeitig Pfleger des Liebfrauenstifts den Ausstellern ein Wiederkaufsrecht eingeräumt haben. Ein solcher Wiederkauf des Zinses über vier rheinische Gulden ist sowohl zur Gänze als auch in Teilen möglich und zwar zu einem, zwei oder drei Gulden. Für je einen Gulden an Zins wären in einem solchen Fall zwanzig Gulden zu bezahlen. Ein Wiederkauf wäre zum Martinstag [November 11] anzukündigen und dann zum darauffolgenden Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] durchzuführen. Der Wiederkauf fände dann in der Stadt Ingolstadt statt. Aussteller: Bernhard Solbeck, genannt Nätel, und Margarethe Solbeck Empfänger: Das Neue Pfründnerhaus des Liebfrauenstifts Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel mit Hanfschnüren in Holzkapsel befestigt
Sigillant: Markt Burgheim

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 16,4-17,2 cm; Breite: 29,3-29,8 cm; Plica: 0,9-1,2 cm
  • notes extra sigillum
    • Swal umb IIII gulden gelts erkauft aus den Erbrecht[e]n […] Am Sontag nach der heyl[igen] drey Konigtag 1466 […] Swal
Graphics: 
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Original dating clauseDas ist beschehen und der brieff ist geben an freytag nach der heyligen drey künig tag nach Christi unsers lieben herren gepurdt vierzehen hundert und in dem segs und sechtzigistem

Comment

Ungewöhnliche Fixierung des Siegels in der Holzkapsel mit Hilfe von Hanfschnüren.
Persons
  • (der pett umb daz Insigel sindt zeugen) Andres Schmid, Michel Schüster, beide Geschworene des Rates des Marktes zu Burghaim
    • Type: Zeuge
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