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Charter: Urkunden J 235
Signature: J 235
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21.12.1591, Ingolstadt
Rektor, Kämmerer und Rat der Universität zu Ingolstadt bekunden, dass sie mit Zustimmung von Wilhelm [V.], Fürst und Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, an Jobst Weiss, Eichstättischer Richter in Greding [Lkr. Roth], einen jährlichen Zins über 50 rheinische Gulden (fünffzig gantze gulden Taler Reinisch) für einen Kaufpreis von 1000 rheinischen Gulden verkauft haben, die ihnen Jobst Weiss in Greding bar bezahlt hat. Die Aussteller erklären, dass sie den Zins über 50 Gulden jedes Jahr am Festtag des Apostels Thomas [Dezember 21] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach gegen die Ausstellung einer Quittung bezahlen wollen und damit im nächsten Jahr 1592 beginnen wollen. Die Übergabe des Zinses soll in der Stadt Greding erfolgen. Sollte die Zinszahlung nicht ordnungsgemäß erfolgen, kann Jobst Weiss sowohl Zins, Kaufpreis als auch entstandenen Schaden von der Kammer der Universität einfordern und das von der Universität als Pfand gestellte Vermögen pfänden. Gegen diese Vereinbarung sollen andere Statuten nicht herangezogen werden können. Es besteht ein beiderseitiges Wiederkaufsrecht, wobei ein Wiederkauf ein halbes Jahr vor dem Festtag des Apostels Thomas anzukündigen ist. Der Wiederkauf fände dann an Thomae oder 14 Tage davor oder danach in Greding statt. Aussteller: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt Empfänger: Jobst Weiss, Eichstättischer Richter in Greding  

Original [Ausfertigung]

2 an Pergamentpressel angehängte runde rote Siegel (Sekretsiegel der Universitätskammer) in Holzkapseln (Siegel 1 in Resten)
Sigillant: Rektorat und Universitätskammer

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 27,4-27,7 cm; Breite: 58,3-59,4 cm; Plica: 9,1-9,2 cm
  • notes extra sigillum
    • Als Rückvermerk die Beschriftung der Holzkapsel von Siegel 2: [?] 1000 fl [Gulden] uff Thomasi des 92isten den Zins 750 fl [Gulden] Greding
Graphics: 
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Original dating clauseGeben und geschehen Zue Ingolstat am tage des heilig Apostels Thoma Alls man zalt nach Christi unsers lieben herrn und Seeligmachers geburth Aintausent fünfhundert Ain und Neuntzigisten Jahre

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Urkunde per Einschnitt ungültig gemacht.
Places
  • Ingolstadt
     
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