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Charter: Urkunden J 242
Signature: J 242
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28.09.1619, Eichstätt
Johann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt als dem Treutrager (Treüstrager) [Vormund] von Caspar Denich, Doktor der Rechte und Professor in Ingolstadt, drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat. Dieser Zehnt wurde mit der Erlaubnis des Bischofs von Eichtstätt durch Caspar Denich von Johann Hend [Fend?] abgekauft. Die drei Viertel des großen Zehnts sind vom Hochstift Eichstätt lehnrührig. Im Todesfall eines regierenden Eichstätter Bischofs oder eines Lehensträgers soll für das Lehen vom Bischof oder der Lehensprobstei (Lehen Probstey) innerhalb der gewöhnlichen Lehenszeit ein neuer Lehensträger aus der Mitte des Kollegs (Collegii) gestellt werden, und der Zehnte durch Zahlung eines großen Handlohns, über jeweils einen Gulden von 20 Gulden und unberücksichtigt der gewöhnlichen Schreibgebühr, wiederum empfangen werden. Sollte ein Lehensträger nicht mehr in Ingolstadt oder im Land Baiern ausfindig gemacht werden können, so ist auch dann ein neuer Lehensträger aus der Mitte des Kollegs zu stellen. In diesem Fall soll jedoch kein Handlohn gereicht werden müssen. Sollte der Lehensträger das Lehen veräußern wollen, so darf er dies nicht an eine Gemeinschaft (Communitet oder gemein) veräußern, sondern nur an eine Einzelperson. Von einem solchen neuen Lehensträger soll dann der Handlohn, wie es bei der Kanzlei des Hochstiftes Eichstätt für Beutellehen üblich ist, gereicht werden. Aussteller: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes rotes Sekretsiegel in Holzkapsel
Sigillant: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 20,4-20,6 cm; Breite: 36,9-37,3 cm; Plica: 6,0-6,1 cm
  • notes extra sigillum
    • Fürstlicher Eystettischer Lehenbrieff yber drey gantze viertl Zehenntz zu Underhaunstat 1619
Graphics: 
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Original dating clauseGeben in unser Statt Eystett den achtundzwainzigsten Monatstag Septembris Nach Christi geburtt im Sechzehenhundert und Neünzehenden Jahr

Places
  • Eichstätt
     
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