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Charter: Urkunden (1352-1789) 082
Signature: 082
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1589. Jan. 4 - 6 [neuer Stil; alter Stil: 1588 Dezember 25-28], Wachenheim
Hans Klein, Bürger zu Wachenheim, verkauft dem Almosen zu Wachenheim eine Rente von 1½ Gulden, jährlich zu zahlen in den Weihnachtsfeiertagen, für 30 Gulden, die ihm die Almosenpfleger Martin Nufer und Hans Lyer, beide Bürger zu Wachenheim, ausgezahlt haben. Als Sicherheit erlegt er einen Morgen Wingert, gelegen am Bächel, oben grenzend an das Gut von Adam Caspar, Schultheiß zu Friedelsheim, unten grenzend an den Bach; einen halben Morgen Ackerland, auf den Schlittweg [Schliedweg] stoßend, oben grenzend an das Gut von Friderich Föderle, Schultheiß zu Wachenheim, unten grenzend an das Gut von Valentin Bommersheimer; einen Morgen Ackerland am Schönfelder Weg, oben grenzend an den Alten Mühlweg, unten grenzend das das Gut von Thoma Wentzel. Die Rückzahlung der Kaufsumme ist jährlich zum Jahresende möglich. Siegler: Stadt Wachenheim  

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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

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    01 WJR, Schultheiß, Burgermeister vnndt Rath zu Wachenheim an der Hardt, thun Kunth gegen Jedermeniglichen, daß vor||
    02 Vnnß Jnn Versameltem Rath erschienen Jst der Ersamm Hannß Kleinn, Vnnser mitburger, Der VerJah Vnndt bekanthe fur sich Vnndt||
    03 seine Erbenn, Das Die Erbarn Vnndt bescheidenen Martin Nufer Vnndt Hannß Lyer, beide Burger alhie Alß Almussen Pfleger, Vff||
    04 sein embsigs ansuchen Vnndt bitten Jnn seinen anliegenden nötten, Anndern seinen schaden damit zuuerkommen, Jhme auß Dem Almus-||
    05 senn guetlich angeliehen Vnndt Vorgestreckt hettenn, Nemblich Dreyssig gulden guter, genger Vnndt genehmer Müntzen, Jeden guldenn||
    06 zu zwantzig sechs alb[us] gezelt Vnndt gerechnet; Welche Summa Er, obgenanter Schuldtner, also bahr vonn Jhnen, AlmussenPflegernn,||
    07 entpfangen Vnndt further in seinen kunthlichen Nutz Vnndt frommen gewanth Vnndt angelegt habe. Verspricht Demnach fur sich||
    08 Vnndt seine Erben, Järlichs Vnndt ein Jedes Jahr besonnder Jnn den Weynachtfeyertagen Anderthalben gulden ermelter Wehrung Jnn||
    09 daß Almussen zu Pension zugeben, zuliefern Vnndt zureichen, Auch nach außgang der Jahren, Vonn Dato anzurechnen, so es Jhme||
    10 oder seinen Erbenn entlegen, die Pension nit lenger zugeben, die Hauptsumma Jnn gebüriger Müntz Vnndt Wehrung, wie er die||
    11 empfangen, Denn Leyhern, Jren Nachkommen oder Brieffs Jnnhelttern Wiederumb abzulössen, zu Jren sichern hannden zuantwor-||
    12 tenn Vnndt zubezahlen, sich, seine Vnnderpfender Vnndt diessen Brieff damit Krafftloß, Ledig, Todt Vnndt abschaffen. Vnndt Vff||
    13 daß obgedachte AlmussenPfleger oder Jre Nachkommen der Anderthalben gulden Pension, auch bezahlung der Hauptsumma desto||
    14 sicherer empfangen mögen, So hatt Er, obbemelter Schuldtner, fur sich Vnndt seine Erben zu rechten, Wahren Vnndt Vnuerschiedenen||
    15 Vnnderpfendern Jngesetzt Vnndt Verlegt: Ein morgen weingart, gelegen am Bechel*, oben beforcht Adam Caspar, Schultheiß zu||
    16 Friedelsheim, Vnnden der Bechelfluß*, Jst Aigenn; Jtem Ein halben morgen Acker, stöst Vff den Schliedweg*, oben Here Friderich||
    17 Föderle, Schultheiß alhie, Vnnden Veltin Bommersheimer*, Jst Aigenn; Jtem Ein Morgen Acker am Schönfelder* Weg, oben beforcht||
    18 der Alt Mühlweg, Vnnden Thoma Wentzel, Jst Aigen; Also Vnndt dergestaltt: Wo es sach, das Er, Schuldtner, oder seine Erben||
    19 ann Reichung der anderthalben gulden Pension oder ablösung der Hauptsumma seumig, die oder dieselbige nit reichen, zahlen||
    20 oder ablösen würde, daß doch nit sein soll, Alßdann habenn Villgedachte AlmussenPfleger, Jre Nachkommen oder Brieffs||
    21 Jnnheltere gut recht, fug Vnndt macht, Vff genante Vnnderpfender zuclagen, dieselbigen Vfholen Vnndt gewinnen Nach dieser||
    22 Statt Wachenheim Ordtnung, brauch Vnndt gewonheit ohne hindernuß Vnndt Jntrag sein, deß Schuldtners, oder seiner Erbenn||
    23 Darwider. Jhnn sampt Vnndt sonnders nit *schützen oder schirmmen* soll einigerley *geistlich oder Weltlich recht, Freyheitt, gebott*||
    24 *oder Verbott*, Auch alles, daß Jhenig, so Vonn menschen sinn hierwider Jemals erdacht Worden oder Jnn Künfftigem Jmmer||
    25 erdacht Werden Könndte oder möchte. Dann Er Vor sich Vnndt seine Erbenn deren allen fur Vnnß, sich Wissentlich Vnndt||
    26 freywilliglich keines niemermehr zugebrauchen, gentzlich Verziegen Vnndt begeben hatt, alles getreulich Vnndt sonder gefehrde.||
    27 Vnndt Wir, Schultheiß, Burgermeister Vnndt Rath obgemelt, haben diese Guetter fur Vnnß genohmen, dieselben geschetzt||
    28 Vnndt darüber erkanth, daß die Dreyssig gulden hauptgelts dißmals sicher Vnndt Wolgenug Verlegt** seien. Deß alles zu||
    29 Wahrem* Vrkunth Vnndt aller hierinen Verlaibter Puncten Vnndt Articul Vesten glauben Vnndt sicherung, So haben Wir||
    30 Vnnserer Statt gemein Jnnsigel an diesen Brieff thun hencken, bekennendt, Doch Vnnß, Vnnsern Erben Vnndt Nach-||
    31 kommen, Auch Gemeiner Statt ohnschadenn Vnndt ohnuergriflich; gebenn Vnndt geschehenn Jnn den Weynachtfeyertagenn*,||
    32 Alß mann zelt nach Christj geburt Funfftzehenn Hundert Achtzigk Vnndt Acht Jahr***.
    Source Fulltext: Andreas Kuhn, M. A., Neustadt/Weinstraße. Patenschaft: Stadt Wachenheim


    LanguageDeutsch

    Notes
    * Von späterer Hand unterstrichen ** Von späterer Hand unterstrichen, Führungsstrich verbindet Unterstreichung mit moderner Umschrift über dem Umbug "verlegt" *** Folgt Schlusszeichen Topographische Angaben "gelegen am Bechel" (Z. 15) = Bächel, südwestlich von Wachenheim "Schliedweg" (Z. 16) = Schlittweg, im Osten von Wachenheim "Schönfelder Weg" (Z. 17) = Schönfelder Weg, im Norden von Wachenheim "der Alt Mühlweg" (Z. 18) = Mühlweg, im Norden von Wachenheim Anmerkungen zu Sprache und Schrift "Pension" (Z. 9) = regelmäßige Leistung, hier: Zinsen "nach außgang der Jahren, Vonn Dato anzurechnen" (Z. 9) = nach Jahresende ab dem 29. 12. "entlegen" (Z. 10) = fernliegt "deren allen" (Z. 25) = auf alle möglichen Ein- und Vorwände zur Verhinderung des Pfandanfalls an die Gläubiger "sich…Verziegen" (Z. 25f.) = verzichtet hat auf Manieristische Ringelbildung bei Schluss-s (vgl. "embsigs", Z. 4), "P" (vgl. "Pfleger", Z. 3) und dem majuskulierten "a" (vgl. "Alß", Z. 3). Zusammenschreibungen ergeben sich aus der Anlehnung einsilbiger Worte an ihren Nachfolger. Vgl. "zugeben, zuliefern" (Z. 9), "zuantwortenn" (Z. 11f.), "zuclagen" (Z. 21), "zugebrauchen" (Z. 26), "ohnschadenn" (Z. 31). Im Falle von "AlmussenPflegernn" (Z. 6 und -ohne "nn"- Z. 13) hält sich trotz Einwortschreibung in Gestalt des "P" mitten im Wortinnern die Erinnerung an die einstige Trennung in zwei Begriffe. Gelegentlich tritt "P" aber auch aus pragmatischen Gründen an die Stelle von "p": In "CasPar" (Z. 15) lässt sich aus dem Lang-s eine leichtfüßigere Verbindung zu "P" herstellen. Das "a" kann durch einen dachartigen Überbau aus einem Doppelschaft mit Ringelverbindung zum "A" majuskuliert werden. Vgl. "Alß Almussen" (Z. 3), "AlmussenPflegernn" (Z. 6). Das "e" prägt sich n-artig aus, indem das Auge sich öffnet und zum zweiten Schaft mutiert, der fast oder ganz bis auf die Zeile hinabreicht. So ist hier der Schritt zum "deutschen" e bereits angebahnt. Vgl. "Versameltem" und "erschienen" (Z. 2), "guetlich" (Z. 5). Das "J" steht nicht nur am Wortanfang, sondern wird im Wortinnern offenbar für den Halbvokal /j/ eingesetzt: Vgl. "verJah" (Z. 2). Schluss-s trägt einen seiner Kursivität abträglichen, manieristischen Hakenanstrich, der sich teilweise zum Ringel auswachsen kann. Vgl. "Das" (Z. 3), "embsigs" (Z. 4), "sechs" (Z. 6), "Järlichs" (Z. 8), "es" (Z. 18). Im Wortinnern sinkt der Querstrich des "t" auf die Zeile hinab, so dass ein schlichter Mittelbandschaft mit Zickzackanbindung an Vorgänger und Nachfolger verbleibt. Vgl. "bekanthe" (Z. 2), "Müntzen" (Z. 5), "zwantzig" (Z. 6), "further" und "gewanth" (Z. 7), "Schultheiß" (Z. 15), "Rath" (Z. 27), "erkanth" (Z. 28). Gelegentlich taucht ein solches Kümmer-t auch am Wortanfang auf: Vgl. "thun" (Z. 30).
    Places
    • Wachenheim
       
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