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Charter: Urkunden (1352-1789) 086
Signature: 086
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1595 Januar 13. [neuer Stil; alter Stil: Januar 3], Wachenheim
Burckhart von Angeloch bekundet, dass im Rahmen des mit dem verstorbenen Wendell Waydman, Bürger und Ratsmitglied zu Wachenheim, und dessen Vorfahren, dem ebenfalls verstorbenen Caspar Keller, geschlossenen Erbpachtvertrages, wonach er die Güter zurückerhielte für den Fall, dass er in Wachenheim seinen Wohnsitz nehmen würde [vnssern Larem althero Verrugken], ihm mit Unwissenheit auf beiden Seiten ½ Morgen Acker am Friedelsheimer Weg [Friedelshaymer wegk], begrenzt von der Wiese, in Richtung Berg vom Pfarrgut, in Richtung Rhein vom Walpruner Gut, zuviel übergeben worden und dem Gut seiner verstorbenen Schwägerin, der Frau Steinhäuser zu Neidenfels [Steynheußserin, Abtyßsim zu Mayntz, meiner geschweihen sehliger], Äbtissin der Zisterzienserabtei zu Altmünster, zugeschlagen worden sei. Doch habe er dies stets für unberechtigt gehalten. Nachdem Wendell Waydman und die Äbtissin nun gestorben seien und der Äbtissin Gut ihm zu einem Drittel als Erbe zugefallen sei, er den größeren Teil jedoch habe erkaufen müssen, habe er sich mit seiner inzwischen ebenfalls verstorbenen Ehefrau Agnesa von Angeloch, geborene Steinhäuser von Neidenfels [Agnesen von Angeloch, geborner Steynheußserin von Neudenfels] entschlossen, den Acker um der Äbtissin willen dem Almosen und Gotteskasten zu Wachenheim zu übergeben. Die Almosenpfleger sollen daher den Acker verkaufen, das erlöste Geld anlegen und die Zinsen jährlich zugunsten der Hausarmen zu Wachenheim verwenden. Siegler: Burckhart von Angeloch  

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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

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    01 Jch, Burckhart Vonn Angeloch, vr kunde gegen allermeniglichen mitt diesem Brieff: als weilunth der Ehrsame Wendell Waydman, Burger vnnd des||
    02 Raths alhie, sehliger, Jn wiederaufliefehrung vnnd einant wortung meiner alhie gelegener bawguetter, so auf ihn von, aucch weiland, Caspar Kellern, sein, ermelts Weydmans sehligen, Vor-||
    03 fahrn, lauth einer mitt diesem bedinglichen Vorbehaltt furgangner bestenttnus, d[a]z ich, meine erben vnnd erbnemende iederzeitt, da wir vnnsern Larem althero Verrugken oder aucch||
    04 sonsten besagts Bawgueth zu vnnsern handen zu nehmen vnns belieben wurde, iederzeitt auf Vorgehende vfkundung ein freihen Vnuerwaygertten zugangk zu solchem haben solnn||
    05 vnnd woln, kommen vnnd bestänttlich aihngefallen, Ein halben morgen agkers ahm Friedelshaymer wegk, auf die wießsen zigende, naher bergk d[a]z Pfargueth, naher Rhein Walpruner||
    06 gueth geforchende, Ledig aygen, als zuständig vnnd fur aygenthumblich -vnwießsentt mein vnnd auch sein selbsten -zuuell aufgeliefertt, wie dan ohnlengst hernacher er solchen als in der Steyn-||
    07 heußserin, Abtyßsim zu Mayntz, meiner geschweihen sehliger, bawgueth alhie gehörigk wiederumb mir aberfordertt, Welchs aber ich, weill er diesen proprio motu vor sich selbsten, ohn-||
    08 ersucht, mir frey willig eingeraumbt, aucch gedachtter Abtyßsinn, dero guetter er bestanttweiß aucch in gehabtt, beßser dan mein zugenießsen gewust, nitt glaullich, sondern mir zuuer-||
    09 drieß Vnnd wieder wiellen beschehen erachtten können, auch iederzeitt der zuuersicht gewesen, er, Waydman sehliger offtgemeltt, werde mitt der zeytt, d[a]z solcher agker mir zusten-||
    10 dig gewesen vnnd noch, selbsten bekanttlich sein; wan er aber daruber mitt tod abgangen, auch sie, Abtißsin, gleichfals verstorben, dero drittetheill verlaßsenschafft nachmaln durch erb-||
    11 gerechtigkeitt auf mich ab intestato er wachsen, vnnd doch mehrertheill erkauffen mueßsen, auch in beschehener erb vnnd grundtheillungk meinen Schwägern, da eß auch gleich, mehr-||
    12 gedachtten agker ein zu werffen -welchs doch verblieben- begertt were worden, fur mein aygenthumblich gueth vorbehaltten hette. Vnnd aber ich nachmaln auß vielbesagtter Abtißsin||
    13 bestänttnnus brieffen souiell entlich erlehrnett, d[a]z er ihro ipso iure zuegestanden vnnd geeygnet, als hab ich nach gnugsamer erkundigung deßsen mitt meiner Lieben Haußf[rauen], Agnesen||
    14 von Angeloch, geborner Steynheußserin von Neudenfels, sehligen, in dero lebens zeitten mich deßwegen nach der leng berathschlagett vnnd entlich dahin entschloßsen, Jn nahmen vnnser Vnnd vnnser||
    15 erben solchen, als der in einraumungk vnnsers bawgueths ohn vnnser wießsen vnns fur aygen zugefallen, deßgleichen Waydmans sehligen, so ihn vnwießsentt der Abtißsin ab- vnnd vnnß zuge-||
    16 wäntt, vnnd das entlichen viellgedachter Kraw Abtyßsin wegen der almueßsen Vnnd gottskasten zu relinquirn. Derowegen zuuolnstregkung Vnnd wirgklicher Volnziehungk solcher myltt-||
    17 sachen, wie ich mehrgedachten agker Corpore et animo cetirt, also ietzunder mitt zeittiegem, vorgehabttem Rath, wolbedachtem muth freywilliglich von solchem Corpore et animo||
    18 cetirtt, der almueßsen vbergeben, resignirt Vnnd genygnet haben will, Stelle aucch zue, Vbergebe, Resignir vnnd aygne solchen dem almueßsen kasten zu wachenheim ahn der Harth, fur mich,||
    19 meine Haußf[rauen] sehligen, vnnsere erben, auch besagtter Personen wegen hiemitt vnnd in krafft dies briefs, Wießsenttlich, ewiglich, vnwiederruflich, mitt Volnkomener Cession,||
    20 abtrettung vnnd geburlichen Solenniteten, auch in bester form, maß vnnd gestaltt, sich d[a]z nach ordnung gaystlicher Vnnd weltlichen Rechtten, lanttsgewonheitten Vnnd vbung ahm be-||
    21 stendigsten sein kan, also d[a]z die Verodnete almußsen Pfleger ihrem besten verstand nach solchen verkauffen, d[a]z erlöst gelt ahnlegen Vnnd die Lenttliche Jnteresse den Haußsarmen zue*||
    22 wachenheim ahn der Harth Jarlichen auspenden vnnd in geburliche almueßsen Rechnung bringen. Verzeig Vnnd begeb auch hiemitt fur mich vnnd meine erben aller gnaden, freyheitt[en],||
    23 Jndulten, Dispensation, Beneficii Reuocationis Vnnd alles, w[a]z zue abtreibung solcher Cession furständig sein mag. Vnnd zue Vrkund deßsen hab ich mein adelich Jnsiegell, mich vnnd||
    24 meine Nachkommenden obgeschriebener ding zuebesagen wießsentlich hieran thuen Hengken; geben Wachenheim ahn der Harth, den 3t[en] Januarij, Jm Jahr nach vnnser selig-||
    25 machenden geburtt Funfftzehen hundertt Neuntzzigk Vnnd Einß**.
    Source Fulltext: Andreas Kuhn, M. A., Neustadt/Weinstraße. Patenschaft: Paul Berger, Wachenheim

    Comment

    Almosenstiftung


    LanguageDeutsch

    Notes
    Textkritische Anmerkungen * Folgt unberechtigter Trennstrich ** Folgt Schlusszeichen Topographische und genealogische Angaben "Vonn Angeloch" (Z. 1) = Kraichgauer Rittergeschlecht, begütert u.a. in Gauangelloch (südöstlich von Heidelberg), 1608 im Mannesstamm erloschen "ahm Friedelshaymer wegk" (Z. 5) = Friedelsheimer Weg im Osten von Wachenheim "Steynheußserin von Neudenfels" (Z. 14) = Steinhäuser zu Neidenfels (heute Satteldorf-Neidenfels, nördlich von Crailsheim), Fränkisches Rittergeschlecht, 1606 im Mannesstamm erloschen Anmerkungen zu Sprache und Schrift "einer mitt diesem bedinglichen Vorbehaltt furgangner bestenttnus" (Z. 3) = eines (Erb-)Pachtvertrages, der mit diesem vertraglichen Vorbehalt geschlossen wurde "vnnsern Larem althero" (Z. 3) = unseren altangestammten Wohnsitz "bestänttlich aihngefallen" (Z. 5) = im Wege der (Erb-) Pacht in seinen Besitz gelangt; Doppelung von Dehnungs-i und Dehnungs-h in "aihngefallen" "als zuständig Vnnd fur aygenthumblich (…) zuuell aufgeliefertt" (Z. 6) = als ihm zustehendes Eigentum zu viel übergeben "der Steynheußserin, Abtyßsim zu Mayntz, meiner geschweihen sehliger (Z. 6f.) = der Frau Steinhäuser (zu Neidenfels), Äbtissin zu Mainz (Zisterzienserabtei Altmünster), meiner verstorbenen Schwägerin "solchen als in der Steynheußserin (…) bawgueth alhie gehörigk Wiederumb mir aberfordertt" (Z. 6f.) = diesen (Acker) unter der Behauptung von mir wieder herausgefordert hat, er gehörige zum landwirtschaftlichen Gutsbesitz der Frau Steinhäuser "Welchs aber ich (…) nitt glaullich, sondern mir zuuerdrieß Vnnd wieder wiellen beschehen erachtten können" (Z. 7ff.) = was ich aber nicht als angemessen, sondern als etwas, was zu meinem Schaden und gegen meinen Willen geschehen war, ansehen konnte "er, Waydman sehliger offtgemeltt, werde mitt der zeytt, d[a]z solcher agker mir zustendig gewesen vnnd noch, selbsten bekanttlich sein" (Z. 9f.) = Weidmann werde irgendwann selbst eingestehen, dass dieser Acker mir zugestanden hat und dies auch weiterhin tut "ab intestato" (Z. 11) = im Wege der gesetzlichen Erbfolge, in Ermangelung eines Testamentes "mehrertheill" (Z. 11) = den größeren Teil "meinen Schwägern, da eß auch gleich, mehrgedachtten agker ein zu werffen, -welchs doch verblieben- begertt were worden" (Z. 11f.) = wäre verlangt worden, für meine Schwager, da es recht und billig sei, den mehrfach erwähnten Acker (in die aufzuteilende Erbmasse) einzubringen, was doch unterblieben ist… "bestänttnnus brieffen" (Z. 13) = (Erb-) Pachturkunden "als der" (Z. 15) = zumal er (der Acker) "Waydmans sehligen" (Z. 15) = (wegen) des verstorbenen Weidmanns "Kraw Abtyßsin" (Z. 16) = Zisterzienserinnenäbtissin (grauer Ordenshabit) "hab ich (…) mich (…) entlich dahin entschloßsen, (…) solchen [i.e. Acker] (…) der almueßsen Vnnd gottskasten zu relinquirn" (Z. 13-16) = (den Acker) der Armenpflege und Armenkasse zu hinterlassen "mylttsachen" (Z. 16f.) = mildtätigen/karitativen Zuwendung "Corpore et animo cetirt" (Z. 17f.) = tatsächlich und vorsätzlich abgetreten "der almueßsen vbergeben, resignirt Vnnd genygnet haben will" (Z. 18) = will ich (den Acker) der Armenkasse übergeben, zu ihren Gunsten auf ihn verzichten und sie darin leistungsmäßig befriedigen "Solenniteten" (Z. 20) = rechtsförmliche Erfordernisse "die Lenttliche Jnteresse den Haußsarmen (…) Jarlichen auspenden" (Z. 21f.) = jährlich die landesüblichen Zinsen an die verschämten Armen [i.e. die zu Hause bleiben und nicht auf offener Straße betteln gehen] verteilen "Jndulten, Dispensation, Beneficii Reuocationis" (Z. 23) = Bewilligungen von Leistungsaufschub, Ausnahmeregelungen und des Widerrufs "abtreibung" (Z. 23) = Aufhebung, Anfechtung "furständig" (Z. 23) = nützlich, dienlich Doppelbenutzung eines Schafts tritt häufig auf: Vgl. "vnnd" (Z. 2f., 12 und 14), "Abtyßsinn" (Z. 8), "zuuersicht" (Z. 9), "mich" (Z. 11, 18, 22f.), "aygenthumblich" (Z. 12), "bestänttnnus" (Z. 13), "einraumungk" (Z. 15), "Rechnung" (Z. 22) u.a.m. Das "a" hat bereits durchweg den verdoppelten Schaft (vgl. "alhie", Z. 2), wobei meistens der zweite Schaft den ersten überdeckt, wodurch die Ringelbrückenverbindung zwischen den beiden Schäften halbmondförmig auf dem Kopf des "a" zu stehen kommt (vgl. "als", Z. 1; "haben", Z. 4; "naher", Z. 5). Das prinzipiell offene, strichförmige Auge des "e" kann sich gelegentlich wieder schließen, indem es sich spitzoval bis auf die Zeile zurückbiegt (vgl. "Ehrsame", Z. 1; "alhie", Z. 2). Das "F" ist leicht mit "K" zu verwechseln. Vgl. "Friedelshaymer" (Z. 5), "Funfftzehen" (Z. 25). Das "h" hat regulär die "deutsche" Gestalt der Doppelschleife am gestreckten Schaft (vgl. "alhie", Z. 2). Am Wortende dominiert aber eine b-artige Form: Der mit Oberschlinge versehene Schaft schwebt über der Zeile, ihm schließt sich ein zum Häkchen verkümmerter Bogen an (vgl. "weilunth", Z. 1; "lauth", Z. 3; "Bawgueth", Z. 4). Beim Doppel-r folgt auf das zweischäftige "deutsche" r das überhöhte Rund-r: Vgl. "Verrugken" (Z. 3) und "vnwiederruflich" (Z. 19). Das Schluss-s kennzeichnet ein manierierter spitzer Winkelanstrich: Vgl. "als" (Z. 1), "Waydmans" (Z. 2). "t" reduziert sich im Wortinnern oder auch am Wortende häufiger auf einen schlichten Schaft, indem der Querstrich auf die Zeile herabsinkt und daher mit dem Ligaturstrich zusammenfällt (vgl. "lauth", Z. 3; "eingeraumbt", Z. 8; "drittetheill", Z. 10). "v" und "w" werden am Wortanfang generell vergrößert, sind aber dennoch nicht durchweg als Majuskeln aufzufassen, wie besonders stark betonte Schreibungen zeigen. Eindeutigkeit ist hier freilich kaum zu erzielen. Vgl. "Vorbehaltt" (Z. 3) mit "vnnd" (Z. 2), "Wendell" (Z. 1) mit "wiederaufliefehrung" (Z. 2). Die Worttrennung erfolgt höchst eigenwillig: Vgl. "vr kunde" (Z. 1), "einant wortung" (Z. 2), "er wachsen" (Z. 11), "ein zu werffen" (Z. 12). Indorsat: Der halbe Morgen ist Hanß Becker für 22 1/2 Gulden verkauft worden.
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    • Wachenheim
       
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