Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. 6I.XXV. Die Regierung im Ober-Elsaß an Freiburg. , S. 77
Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. 6I.XXV. Die Regierung im Ober-Elsaß an Freiburg. , S. 77
6I.XXV. Die Regierung im Ober-Elsaß an Freiburg.
(l2. April l525.)
E.
.wer Schriben, Warnung und Begern, so Ihr yetzt an uns ge- thon, haben wir vernomen, und laßen uns gefallen, daß Ihr den Stelten im Prvßgew geschrieben, in der Not ein getrews Ufsehen zu Euch zu haben.
Wir haben auch den Landvogt, sich mit siner Rüstigung ge- stracks hinüber zu Euch ^zu verfügen, sodann den Adel des Elsaß und Sunggaws alher gerüst zu komen, sodann die von Stetten und Landschaften durch ihre Bottschaften bis Sambstags allhie zu er schien, von disen beschwerlichen Läuffen zu rathschlagen, beschriben; uns sovil möglichen dartzu ze richten und ze schicken, uff Euch und und andere des Huws Österrichs gehorsame und bestendige Untertho- nen unser getrews Uffsehen zu haben und nit zu verlaßen. Darumb solt Ihr in allweg das Best thun; das wollen wir nach unserm Ver mögen auch thun; wie wir dann das Alles Davidt von Landeck Euch auch anzuzeigen befolhen haben. Datum vlends Enßheim den 12. Tag Aprilis An. 25.
Fürstl. Dl. unsers gnedigisten Herrn Statthalter Regenten und Rät in obern Elsaß.
H. v. Gilgenberg. Ritter, Statthalter. N. Babst, Canntzler. Den ersamen, wysen. unsern besondern lieben und guten Frün- den, Burgermeister und Rat zu Fryburg im Prvßgow.
l^I^XXVI Fr?iburg an die Regierung.
(l3. April 1525.)
Uff den hültigen Tag sind wir bericht, daß die Purn aber zusam- menlauffen uff Falckensteiner-Sieig. Warum das gescheh, mögen wir nit wissen; der ander Huff soll für H «fingen gezogen sein, dasselb zu ihrem Willen zu nödten. Item sie zwingen Iedermann zu ihrm Bundt; welcher nit mit ihnen daran will sein, dem schlahen sie
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ein Pfahl für seinHuß, dafür soll er nit ußgen, und ist erbärmblich zu hörn, daß man solche Tvranev muß liden. E. G. sollen ernstlich Fürsehung thun; dann wir achten sie werden dise Land nit übersehen, sonder herabziehen. Damit thund wir uns E. G. bevelhen. Datum ylentz uff den hohen Dornstag An. 25.
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