Charter: Urkunden 53
Signature: 53
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1451 Januar 22
Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet zusammen mit Andreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer, und den Bürgermeistern, Schöffen, Räten und Bürgern der Stadt Fulda, dass sie die Not der Pilger, Brüder wie Schwestern, die sowohl zu Zeiten, an denen ein Ablass erteilt wird, wie auch zu den anderen Zeiten nach Fulda kommen und dort Herberge nehmen, erkannt haben. Einige Bürger hatten sich bereits zuvor zu einer Bruderschaft [Bruderschaft des Leidens Christi] zusammengeschlossen um zu helfen und haben begonnen eine Behausung und eine Hofreite zu errichten. Dieses neue Spital (nuwe Spitale)1 mit all seinen Zugehörungen soll für alle Zeiten von Abgaben (keynerleye gifft, gabe ader hantreichunge thun sall) befreit sein, wie andere Gotteshäuser und Spitäler (als andere Gushusere und Spitale). Auch der Spitalmeister, der im Spital wohnt soll von allen Abgaben und Diensten befreit sein. Sollte dieser Spitalmeister ein Handwerker sein und das Handwerk weiter ausüben oder seine Zunftzugehörigkeit behalten wollen, soll er den Regeln der Zunft unterliegen. Der Spitalmeister soll Pilger, Brüder wie Schwestern, nicht länger als drei Tage beherbergen und dafür Sorge tragen, dass die Ordnung eingehalten wird und keine Unzucht geschieht. In diesem Fall hat der Spitalmeister das Recht die Pilger zu bestrafen. Wird ein Pilger so krank, dass er nicht mehr weitergehen kann, so soll er nach Beurteilung der Vormünder des Spitals solange dort bleiben, wie sie es für richtig halten. Wird ein Bürger aus Fulda arm oder krank und hat niemanden, der sich ihm annehmen kann oder will, soll er in dem neuen Spital aufgenommen werden und von den Almosen, die dieses Haus erhält, versorgt werden. Mehr als vier solcher Personen sollen in diesem Spital vorerst allerdings nicht aufgenommen werden, erst wenn sich die Versorgungslage verbessert und Abt und Pfarrer ihre Zustimmung dazu geben, mehr bedürftige Bürger aus Fulda aufzunehmen. Die Bruderschaft, die dieses Spital führt, soll jährlich vier Personen wählen, die dem Spital vorstehen, die Einnahmen verwalten und Ausgaben tätigen sollen. Diese vier sollen wiederum acht weitere Personen aus der Bruderschaft ernennen, die über die Tätigkeiten der vier Vorsteher wachen. Jährlich am Montag nach Fronleichnam sollen die vier Vorsteher vor dem Abt, Archidiakon, den Pfarrern, Bürgermeistern und den acht gewählten Personen der Bruderschaft die Rechnungen über Ausgaben und Einnahmen des vergangenen Jahrs vorlegen. Danach sollen wieder vier neue Vormünder und die acht anderen Personen aus der Bruderschaft gewählt werden. Sie sollen alle vor dem Abt von Fulda Eide und Gelübde ablege (Eyde und glubde tun) für die Bruderschaft, das Spital und die Vikarie nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Ist die Bruderschaft in der Lage eine Vikarie in der Kapelle des Spitals zu stiften, erhält sie von Abt und Archidiakon die Vollmacht über die Verlehnung der Vikarie. Die vier Vormünder sollen binnen vier Wochen einen Priester oder einen Mann, der innerhalb eines Jahres die Priesterweihe erhält, wählen, dem diese Vikarie verliehen wird. Die Einnahmen der Vikarie sollen von den vier Vormündern verwaltet und zum besten der Vikarie angelegt werden. Ein Spitalmeister soll ohne Beisein eines Vormunds keine Gelder für das Spital oder Gotteshaus entgegennehmen. Er soll jedes Jahr, acht Tage nach Fronleichnam, den neuen vier Vormündern Rechnung ablegen über die Verwendung der Gelder, die ihm von der Bruderschaft zugeteilt worden sind.Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
Current repository:
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des ArchivsCharter on the archive's website
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
Deutsch, Siegel 1 und 2 anhängend, Siegel 3 ab und verloren
Sigillant: Abt Reinhard, Andreas Hesse, Stadt mit dem Stadtsiegel
Material: Pergament
Original dating clause: Datum anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo primo vincencii Martiris
Anm. 1: Es muss sich bei diesem Spital um das Hospital St. Leonhard gehandelt haben. Es wird in der Urkunde zwar kein Namen genannt, in Nr. 60 wird allerdings St. Leonhard als "nuwes Spital" bezeichnet.Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Notes:
Anm. 1: Es muss sich bei diesem Spital um das Hospital St. Leonhard gehandelt haben. Es wird in der Urkunde zwar kein Namen genannt, in Nr. 60 wird allerdings St. Leonhard als "nuwes Spital" bezeichnet.
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Fulda, Stadtarchiv, Urkunden 53, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StadtAFulda/urkunden/53/charter>, accessed at 2024-12-04+01:00
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