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Charter: Urkunden 76
Collections > Fulda > 1884 (Sequential number)
Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 76
Signature: 76
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1472 März 6, Rom, St. Peter. Hodie dilecto filio Reynhardo.1 - Philipp bestätigt den Erhalt der Briefe und stimmt zu dafür Sorge zu tragen, dass Reinhard von Weilnau in den Besitz der Probstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt
Philipp, Kardinal und Erzbischof von Arles, lässt von Johann Bingertiner, Kleriker der Diözese Würzburg, kaiserlicher und päpstlicher Notar, ein Notariatsinstrument ausstellen. Es wird bestätigt, dass er von Papst Sixtus IV. informiert wurde, dass der Würzburger Domkanoniker Johann von Henneberg nach der Abdankung Reinhards von Weilnau als Abt von Fulda zum kommissarischen Verwalter des Klosters Fulda für drei Monate eingesetzt worden ist. Nach der Resignation Reinhards von Weilnau dürfen seine Prokuratoren keine Prokura mehr durchführen, insbesondere Reinhard Schenk von Stetlingen dürfe im Namen des Abtes keine Handlungen mehr durchführen. Es folgen zwei inserierte Urkunden von Papst Sixtus IV., beide datiert 1472 Februar 19. 1.: Papst Sixtus IV. überlässt Reinhard von Weilnau, Mönch von Fulda, der bisher Abt des Klosters Fulda war und auf dieses Amt in die Hände des Papstes verzichtet hat und der Vergabe der vakanten geistlichen und weltlichen Leitung des Klosters auf drei Monate an Johann von Henneberg, Domkanoniker von Würzburg, sowie der Übergabe des Amtes nach Ablauf der drei Monate nach Ablegung der Profess und Anlegung des Habits an Johann von Henneberg zugestimmt hat, ungebeten und aus eigener Freigebigkeit die zum Kloster Fulda gehörende Propstei Thulba (Dolbe), die bisher dem jeweiligen Abt zustand, die Burg Giesel und das Kelleramt in Hammelburg auf Lebenszeit. Päpstliche Bestimmungen und Regelungen des Klosters oder des Ordens stehen dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Religionis zelus. 2. Papst Sixtus IV. teilt [Adolf II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, [Philippe de Lévis], Erzbischof von Arles, sowie [Johann von Allendorf], Propst von St. Burkhard vor den Mauern von Würzburg mit, dass er [dem ehemaligen Abt von Fulda], Reinhard von Weilnau, Mönch des Klosters Fulda, die dem Abt von Fulda unterstehende Propstei in Thulba (Dolbe), die Burg Giesel und das Kellereiamt in Hammelburg überlassen und Johann von Henneberg, Domkanoniker von Würzburg, für drei Monate die Verwaltung des Klosters übertragen hat. Nach Ablauf der drei Monate soll Johann als Abt angesehen werden und gemäß einer aus eigenem Antrieb (motu proprio) heraus ausgestellten Urkunde eine Reservation für dieses Amt besitzen. Wenn den Adressaten oder zwei oder einem von ihnen diese Urkunde präsentiert wird, sollen sie dafür Sorge tragen, dass Reinhard in den tatsächlichen Besitz der Propstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt. Die Bestimmungen der anderen in dieser Angelegenheit ausgestellten Urkunden stehen dem nicht entgegen. Insbesondere sollen Urkunden, die Johann, dem Konvent oder anderen Freiheit von Kirchenstrafen versprechen, nur gelten, wenn sie über eine im konkreten Fall zutreffende Klausel verfügen. Zuwiderhandelnde werden mit Kirchenstrafen ohne Appellationsmöglichkeit bestraft. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie dilecto filio Reynhardo.1 - Philipp bestätigt den Erhalt der Briefe und stimmt zu dafür Sorge zu tragen, dass Reinhard von Weilnau in den Besitz der Probstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt.
Source Regest: 
Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Latein, Notarszeichen
    Sigillant: Notar Johann Bingertiner


    Material: Pergament
      Graphics: 
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      Original dating clauseSub Anno a Nativitate Domini millesimo quadragentesimo septuagesimo secundo indictione Quinta die vero Veneris sexta mensis marcii

      Anm. 1: Die Regesten der inserierten Urkunden aus: HADIS, Urk. 75, Reichsabtei Stift, Nr. 1090 und 1091.Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Anm. 1: Die Regesten der inserierten Urkunden aus: HADIS, Urk. 75, Reichsabtei Stift, Nr. 1090 und 1091.
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Places
      • Rom, St. Peter. Hodie dilecto filio Reynhardo.1 - Philipp bestätigt den Erhalt der Briefe und stimmt zu dafür Sorge zu tragen, dass Reinhard von Weilnau in den Besitz der Probstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt
         
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