Charter: Urkunden 9
Signature: 9
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1374 November 12
Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, bekundet, dass er zusammen mit Martin, Dekan des Klosters, und dem gesamten Konvent die Streitigkeiten zwischen den Lohgerbern (Lower) und den Schustern (Schuchwerten) zu Fulda geschlichtet hat und den beiden Handwerkszünften eine neue Ordnung gegeben hat, die ewiglich einzuhalten ist. Jedes Jahr sollten die Zünfte zwei geeignete Männer aus ihrer Mitte als Vorsteher auswählen. Diese vier Männer sollten wiederum gemeinsam die Qualität von Leder und Schuhen prüfen. Kein Auswärtiger darf Leder in Fulda verkaufen, das nicht vorher von diesen Männern geprüft worden ist. Wird auswärtiges Leder zur Prüfung in die Stadt gebracht, so soll es zunächst bis zu neun Tage liegen und kein Lohgerber darf dieses Leder kaufen. Wurde es geprüft und verkauft, soll für jedes verkaufte Leder von der Größe einer großen Haut 2 Schilling Pfennige, für jede kleine Haut 1 Schilling Pfennige an das Kloster Fulda entrichtet werden. Für Schuhe, von denen festgestellt wurde, dass sie nicht von den Schustern aus Fulda gefertigt worden sind, sollen 20 Pfennige bezahlt werden. Sollten sich die vier Männer einmal nicht einig sein, so solle der Schultheiß mit zehn ausgewählten Schöffen eine Einigung herbeiführen. Die vier ausgewählten Handwerker haben dem Schultheißen, seinen Nachkommen, dem Kloster und der Stadt Fulda zu schwören, dass sie immer nach deren Recht und für das Beste der Stadt prüfen werden. Weiterhin dürfen die Lohgerber kein nasses Leder auf dem Markt verkaufe. Zur Messe in Frankfurt dürfen sie 150 Stück Leder, zur Messe auf Allerheiligen 50 und zur Messe in der Fastenzeit ebenfalls 50 ausführen. Zwischen einem Schuster und einem Lohgerber darf es keine direkten Absprachen über den Kauf oder Verkauf von Leder geben. Dies muss alles über die Zünfte geschehen.Source Regest:
Verzeichnung des HStA Marburg
Verzeichnung des HStA Marburg
Current repository:
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des ArchivsCharter on the archive's website
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
Deutsch, Siegel ab und verloren
Sigillant: Der Aussteller, Dekan und Konvent mit dem Konventssiegel
Material: Pergament
Original dating clause: Nach Cristi geburt druzenhundert iare in dem vier und siebentzegesten iare an Sontage nach sent martins tag
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Notes:
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Fulda, Stadtarchiv, Urkunden 9, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StadtAFulda/urkunden/9/charter>, accessed at 2024-12-12+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success