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Charter: Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data)  93
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Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 93, S. 90
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 93, S. 90

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    IVo. 14.

    Erlass des K. Dänischen Ministers der auswärtigen Angelegen heiten von Scheele, an um ß.. anßerürbentlirhen (gerannten uno benollmärijttgten /^limfter »oit $ülon) in Berlin, d. d. #onen!)aoen, nen 5. September

    1856.

    Ew. Hochwohlgeboren ist es bekannt, wie der K. Preussische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Manteuffel, in einer Depesche an die hiesige Gesandtschaft vom 1. Juni d. J., zu unserer Kunde gebracht am 22. d., über unsere innern poli tischen Angelegenheiten sich geäussert hat. Se. Excellenz legen Besorgnisse an den Tag rücksichtlich der Verhältnisse der Her- zogthümer mit Beziehung auf die bestehende Verfassung und sprechen die Befürchtung aus, dass die Klagen der Herzogthümer wohl nicht ohne allen Grund sein dürften. Es wird hinsichtlich dieses Bedenkens auf ein angeschlossenes Promemoria Bezug ge nommen und schliesslich unter Anerkennung der Schwierigkeiten, mit denen Se. Majestät der König in dieser Sache zu kämpfen haben, sowie mit dem Wunsche, dass einer tiefern Aufregung der Gemüther in den Herzogthümern annoch möge vorgebeugt werden können, die Versicherung ausgesprochen, dass in diesem Schritte des K. Preussischen Gouvernements nur der Ausdruck freund schaftlicher Gesinnungen hat gegeben werden sollen.

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    Je lieber wir dieser Versicherung uns hinzugeben geneigt sind, desto mehr wird die Beantwortung der beschafften Aeusse- rungen uns erleichtert, weil es uns eher gestattet ist, von for mellen Rechtsfragen abzusehen und das uns zu Gebote stehende reiche Material von Thatsachen zu benutzen, um eine unparteiische und aufrichtig befreundete Regierung von dem Gewichte der Be weggründe, und Zwecke zu überzeugen, welche für die K. Regie rung bei Lösung ihrer schwierigen Aufgabe massgebend gewesen sind, und zugleich Ansichten und Voraussetzungen zu berichtigen, welche, hervorgerufen vielleicht durch den verwickelten Gang unserer VerfassungsVerhältnisse, nur zu leicht die Sr. Maj. dem Könige vor Allem am Herzen liegende, ruhige und gedeihliche Entwickelung derselben zu beeinträchtigen geeignet sein könnten.

    Zur Erreichung des uns vorgesteckten Zieles konnten wir unter zwei Wegen wählen. Wir konnten — und dies wäre der leichtere Weg gewesen — das uns gütigst mitgetheilte Promemo- ria vor uns legen und bei Beleuchtung jedes einzelnen Satzes desselben die Berichtigung und Widerlegung versuchen. Aber bei einem solchen Wege lag die Besorgniss nahe, dass der Anschluss an die Fassung dieses Aktenstücks dem unparteiischen und all seitigen Urtheile keinen Ueberblick über den Gang unserer Ver fassungsentwickelung, über Ursache und Wirkung derselben ver schaffen könne, und doch ist es dies, was wir wünschen müssen, weil wir, wie gesagt, von dem lebhaften Wunsche beseelt sind, zu überzeugen.

    Für diesen Zweck erschien es uns angemessener, auf ein selbstständiges Memoire hinzuweisen, in welchem historisch die Perioden unseres Verfassungswesens bis auf den heutigen Tag nebst deren Bedeutung referirt worden ist und wovon ich eine Abschrift zur gütigen Mittheilung an den Freiherrn v. Manteuffel mit dem dringenden Wunsche anschliesse, Se. Exe. möge dessen Inhalt mit der Danen so eigenen Gründlichkeit sorgfältig prüfen. Ich lebe des festen Vertrauens, Se. Exe. werden dann auch mir persönlich Gerechtigkeit widerfahren lassen, wenn ich während der Zeit, da ich directen Antheil an der Leitung unserer Ange legenheiten gehabt habe, stets stolz darauf war, die Rathschläge vor Augen und zur Richtschnur zu haben, welche Sie mir hin sichtlich des beschleunigten Abschlusses unseres Verfassungswer kes zu ertheilen die Güte hatten, als ich im November 1854 Ihnen aufzuwarten mich beehrte.

    In der K. Preussischen Depesche vom 1. Juni d. J. findet ein weiteres Eingehen nicht statt, und ich werde mich daher an dieser Stelle und unter dem Vorbehalte aller Aufklärungen und Mittheilungen, welche es in unserer Macht stehen möchte zu ge ben, gleichfalls desselben zu enthalten haben. Nur insoweit in ihr von „den Klagen der Herzogthümer" die Rede ist, darf ich mir eine kurze Bemerkung nicht versagen. Wenn man von der

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    Mehrzahl der Gutsbesitzer und vielleicht von der von ihnen stets abhängigen Stadt Kiel absehen will, so wird man rinden, dass von der bei weitem grössten Majorität aller Bewohner Holsteins jene Klagen nicht allein nicht getheilt werden, son dern dass bei ihnen das Auftreten der Eitterschaft und der letzten Ständeversammlung vielmehr entschieden gemissbilligt wird. Bei der Majorität der Bevölkerung herrscht dieselbe Ueberzeugung, wie bei der Regierung. Beide sehen in der Agitation theils die Nachwirkung früherer Erschütterung, theils die Verfolgung einseitiger Staatsinteressen, und beide erklären die Resultate der letzten Ständeversammlung lediglich durch die übergrosse Vertretung des bezüglichen Standes in der Ver sammlung und die unvorbereitete, zufällig in dieser Diät jeder Leitung entbehrende Schwäche der meisten der andern Mitglieder.

    Rücksichtlich des K. Preussischer Seits mitgetheilten Me- moires werden Ew. Hochw. die geneigte Aufmerksamkeit des Barons von Manteuffel hauptsächlich darauf hinleiten, wie durch den ganzen Inhalt desselben der grosse und bedeutsame Irr- thum zum Grunde liegt, als wenn diejenigen Angelegenheiten, we.lche jetzt zum Ressort der Vertretung der Gesammtmonarchie gehören, früher verfassungsmässig zur Competenz der Provinzial- stände gehört hätten. Sowie dies rechtlich und factisch ganz allgemein nicht der Fall ist, so ist namentlich kein einziges Beispiel anzuführen, dass jemals die Stände das Recht, in Do- minalangelegenheiten befragt zu werden, beansprucht oder gar geübt hätten. Und dennoch hat die Agitation vorzugsweise auf dieses Thema sich geworfen; eine Tactik, welche nur dadurch zu erklären ist, dass die der Dänischen Monarchie und deren ruhiger Entwickelung feindliche Presse geglaubt haben mag, gerade hier den Hebel für ihr Misstrauen und ein Feld für die unausgesetzte Agitation gegen den guten Willen oder die Red lichkeit der Regierung zu finden.

    Die Regierung meines Königs und Herrn ist im guten Glauben der festen Ueberzeugung, dass die Bewohner Holsteins einer grösseren Garantie für ihre wohlbegründeten Gereehtsame nicht bedürfen, als die bestehende Verfassung ihnen bereits gewährt und als in. der der letzten Stäudeversaramlung ihnen vorgelegten Er weiterung ständischer Rechte und politischer Freiheit angeboten war; Wenn die Stände diese letztere Anerbietung ablehnten und wenn die Bevölkerung diese Ablehnung jetzt tadelt, so beweist dieses nur die Richtigkeit dessen, was oben über den ausgeübten Zwang einer Standespartei gesagt ist. Gleichwohl ist man auch diesseits gern bereit, den Verhältnissen, wie sie nun einmal sind, Rechnung zu tragen, und ganz besonders wünscht man den befreundeten Regierungen die Mitwirkung zur Beseitigung einer ausserhalb un serer Grenzen hervorgebrachten Bewegung der Geoaütber zu er leichtern, möge sie unseres Erachtens auch noch so unbegründet

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    sein; nur wird man in dieser Beziehung keine Opfer wünschen oder erwarten können, welche mit der Souveränität des Königs, mit dem Geiste sowohl der althergebrachten als der bestehenden Verfassung und mit dem leitenden Princip der Gesammtmonarchie unvereinbar sind. In jener Tendenz haben Se. Maj. bereits ver fugt, dass künftig in der Bestimmung darüber, welche Angelegen heiten für jeden Landestheil gesondert und welche für die Mo narchie gemeinschaftlich sein sollen, alle Landesthcile gleichgestellt und somit keine Veränderung ohne Einwilligung der resp. Repre sentationen vorgenommen werden sollen. Mit Rücksicht endlich auf die freilich völlig unbegründete, aber leider weit verbreitete Besorgniss, es würden bei der Frage, ob eine Domäne in den Herzogthümern veräussert werden solle, die Deputirten in den selben den Deputirten aus dem Königreich gegenüber in der Minorität bleiben können — eine Besorgniss, welche in dem letzten Reichsrathe durch die Erfahrung 6chon gänzlich beseitigt wurde; -r— mit Rücksicht hierauf hat die Regierung Sr. Maj. des Königs den Beschluss gefasst, dem nächsten Reichsrathe ein Gesetz vor zulegen, nach welchem, mit Ausnahme der zum Verkauf erstan denen Augustenburger Güter, eine Genehmigung zum Verkauf einer Domäne künftig nur mit zwei Drittheilen der im Reichsrath abge gebenen Stimmen gegeben werden kann.

    Wir geben uns der festen Ueberzeuguag hin, die K. preua- sische Regierung werde hierin ein unwiderlegliches Zeuguiss finden — einerseits der Versicherung, dass wir die Depasche vom 1. Juni d. J. als einen Beweis freundnachbarlicher Gesinnungen aufnehmen wollen, anderntheils, dass wir demgemäss gern bereit sind, solchergestalt angedeuteten Wünschen jegliche Rücksicht angedeihen zu lassen, welche mit der Würde meines Königs und Herrn und mit den wahren Interessen seiner Lande vereinbar sind.

    Wenn endlich der Herr Freiherr v. Manteuffel hervorgehoben hat, wie wenig willkommen der K. preussischen Regierung eine Verhandlung über diese Angelegenheit sei, so gebe ich mich um so lieber der Hoffnung hin, dass eine offene Verständigung zwischen den beiden allerhöchsten Höfen gelingen könne und werde hin sichtlich der Anschauung über die Grundlage, wie die fernere Entwicklung unserer Verfassungsangelegenheiten im Einverständ- niss herzustellen, dessen Werth ich im vollsten Masse würdige. Je mehr ich davon überzeugt bin, dass die Verfassung, welche jetzt alle Theile der Monarchie zu einem wohlgeordneten Ganzen ver bindet, die Selbstständigkeit der einzelnen Landestheile in gerechter wnd zweckmässiger Weise mit denjenigen Gesichtspunkten ver einigt, welche Europa bei Anerkennung der in der Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 niedergelegten Grundsätze und Zusagen vor Augen hatte, desto vertrauensvoller; halte ich an der Erwartung fest, dass die von uns gegebenen Aufklärungen ihres Zweckes nicht verfehlen werden. Schon die Erfahrung der letzten Monate

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    hat es bewiesen, wie viele schlechte Elemente sich einer Agitation angeschlossen oder sich derselben zu bemächtigen gesucht haben, deren Pläne, wenn sie auch jetzt in Angriffen gegen unsere Staats ordnung einen willkommenen Boden finden, ihrer wahren Bedeu tung nach gegen die Ruhe und die Rechtsordnung des gesammten Deutschlands gerichtet sein würden. Eben in dieser Wahrnehmung dürfte aber für die K. preussische Regierung eine gedoppelte Auf forderung zu finden sein, unsere Eröffnungen mit demjenigen Ver trauen aufzunehmen, von welchem uns der k. Hof auch in den letzten Jahren so manche Beweise gegeben.

    Wenn endlich bereits jetzt von der Möglichkeit einer Be- schwerdeführung beim Deutschen Bunde von Seiten der Hol steinischen Stände die Rede ist, so bin ich weit davon entfernt, das Unwillkommene einer solchen Verhandlung und der daran sich etwa knüpfenden Folgen zu verkennen. Zwar kann die K. Regierung, indem sie den gesetz- und verfassungsmässigen Weg eingehalten, einer jeden Prüfung dieses Ganges von Seiten der Bundesversammlung, ganz abgesehen von etwaigen Compötenz- fragen, mit Ruhe entgegensehen; wie sie aber ihrerseits Alles vermieden zu haben glaubt und vermeiden wird, was zu recht lich gegründeten Beschwerden gegen die holsteinischen Verfas sungsverhältnisse Anlass bieten könnte, vertraue ich um so lieber darauf, dass die K. preussische Regierung in Würdigung der von uns gemachten Mittheilungen, die hier und da etwa auf solche Schritte gesetzten Hoffnungen auf ihre wahre Be deutung zurückzuführen auch ihrerseits geneigt sein und somit auch jetzt zu der Kräftigung einer Verfassung beitragen werde, mit deren ungestörter Entwickelung die Ruhe und Wohlfahrt nicht bloss der dänischen Monarchie im engsten Zusammen hange steht. •

     
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