Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 11, S. 61
Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 11, S. 61
S 6.
Die funfzehn gewählten Mitglieder Unserer Lauenburgischen Ritter- und Landschaft sollen bestehen:
1. aus fünf von den sämmtlichen Besitzern der bisher land tagsfähigen Güter im Herzogthum Lauenburg zu wählen den Gutsbesitzern; ,
2. aus fünf Abgeordneten der drei Lauenburgischen Städte mit Inbegriff der zu einer amtssä.ssigen Vorstadt vereinigten drei Amtsgemeinden zu Lauenburg;
3. aus fünf von den sämmtlichen Besitzern der bäuerlichen Güter im Herzogthum Lauenburg zu erwählenden kleinen Landbesitzern. ■. .
, , S 7.
Die sämmtlichen Besitzer der bisher landtagsfähigen Güter im Herzogthum Lauenburg wählen die Abgeordneten ihres Standes aus ihrer Mitte in einer, unter der Leitung des Landmarschalls oder des denselben vertretenden Vicelandmarschalls abzuhaltenden gemeinschaftlichen Versammlung. Die Stimme und Function des zuletzt gewählten Abgeordneten ruhet, im Falle der ausscheidende Vicelandmarschall nach den Bestimmungen des § 4 unter die Abgeordneten der landtagsfähigen Gutsbesitzer zurücktritt.
Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data) 11, in: Monasterium.net, URL </mom/HolsteinLauenburg/ab2eb92a-f78a-4876-b7d7-29232dc1ff7c/charter>, accessed at 2025-02-05+01:00
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