Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 105, S. 126
Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 105, S. 126
Xo. 36.
Erlass des K. Oesterreichischen Ministers der auswärtigen
Angelegenheiten, Grafen Bnol,
an bm jk. (Sefchäftsträner ,3 ä n e r in Kopenhagen, d. d. H9ien,
6. JSuü 1857.
In dem Erlasse vom Mai d. J. haben wir der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, dass die Bestimmungen der Gesammtverfassung der Dänischen Monarchie, in so weit dieselben eine Aenderung des Verfassungszustandes der zum deutschen Bunde gehörigen Landestheile in sich schliessen, von den Berathungen der Hol steinischen Stände nicht ausgeschlossen werden können, wenn die Massregel, die das Kopenhagener Cabinet uns zu unserer Genug- thunng angekündigt hat, — die Berufung nämlich der Stände Holsteins zu einer ausserordentlichen Versammlung im Monat August — den gehofften Zweck erreichen soll.
Auf unsere Aeusserung hierüber bezieht sich der abschrift lich beifolgende von dem Herrn Grafen Bille-Brahe mir mitge- theilte Erlass der Königlich Dänischen Regierung.
Wir vermögen uns nicht zu verhehlen, dass auch diese neuere Erklärung nicht vollständig unsere Zweifel über die Ab sichten beseitigt, von welchen die Regierung Seiner Majestät des Königs geleitet ist, indem sie die Verhandlungen mit den Holstein- und Lauenburgischen Ständen über die Verfassungsangelegenheit vorbereitet. Indessen steht die Ausführung ihres Entschlusses nahe bevor, und die Königl. Regierung wird binnen Kurzem in dem Falle sein, durch die That ihre Achtung vor den Rechten zu be weisen , welche dem deutschen Bunde durch den Artikel 56 der Wiener Schlussacte, durch Dänemarks eigene Zusicherungen in den Depeschen an die Königlichen Gesandten zu Wien und Berlin vom 29. Januar 1852 und durch den Bundesbeschluss vom 29. Juli desselben Jahres erworben sind.
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Unter diesen Verhältnissen werden wir vorerst die weiteren Schritte der Königl. Regierung abwarten, überzeugt, dass die eben so ernsten als wohlgemeinten Vorstellungen, die wir im Einver ständnisse mit dem Königlich Preussischen Hofe an sie gerichtet haben, ihr keine Ungewissheit darüber gelassen haben können, wie wir die Lage der Sache beurtheilen, und welche Handlungsweise je nach deren fernerem Verlaufe uns vorgezeichnet sein würde.
Eure &c. sind beauftragt, dem Herrn Minister Michelsen von dem gegenwärtigen Erlasse Mittheilung zu machen.
(Gez.) Buol.
Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data) 105, in: Monasterium.net, URL </mom/HolsteinLauenburg/acd8e9fb-24a1-42ff-aeaa-a5ac1ba62d3f/charter>, accessed at 2025-02-05+01:00
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