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Charter: Illuminierte Urkunden - Cimelia 1360-04-25_Basel
Signature: 1360-04-25_Basel

This charter is an interpretation of :
1360-04-25_Basel

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1360-04-25 (nach Heiligen); 24 (nach Kalenden), Basel
Johannes von Wallis (de Cespite), kaiserlicher Notar und Notar der Basler Kirche, bestätigt einen Rechtsakt zwischen Ludwig von Thierstein (de Thierstein), Kantor der Kirche von Basel, und Heinricus, Magister fabricae derselben Kirche, einerseits und Ulrich Conradi von Dietwil (de Tutwile) andererseits. Zweiterer übergibt ersteren Reliquien und ein hier inseriertes Notariatsinstrument, das den Erwerb der Reliquien bestätigt: Am 14. Oktober 1359 hatte in Rom der aus Regensburg stammende rector der Kirche San Silvestro in Trastevere, Petrus, eine Reihe von Reliquien, deren Spitzenstück ein Zahn des hl. Paulus war, dem aus der Diözese Basel stammenden und ehemals in Basel wohnhaften römischen Bürger Ulrich Conradi von Dietwil übergeben. Der Abgeber der Reliquien hatte über deren Echtheit einen Eid auf die Evangelien abgelegt, und zwar auf Knien, ut moris est Romanis. Der Empfänger handelte im Auftrag der zunächst als Empfänger des Schatzes gedachten Äbtissin und des Konvents des Klarissenklosters Gnadent(h)al in Basel (monasterii ordinati ad vocabulum Vallis Gratie ordinis sancte Clare Basiliensis diocesis). Ulrich übergibt die Reliqien jedoch nicht den Klarissen sondern dem Basler Münster, vertreten durch den Kirchmeister (magister fabrice bzw. magister operis) Heinrich Völmin, und den Münsterkantor Ludwig (Graf) von T(h)ierstein als Repräsentanten des Domkapitels.
Als Zeugen des Notariatsinstruments fungieren signifikanterweise wiederum römische Kleriker mit teilweise explizit nordalpiner Herkunft: der römische Minoritenminister Bruder Johannes von Basel, der rector von San Giovanni della Malva in Trastevere, Gerhard, und der rector von San Giustino in portica sancti Petri (im heutigen Stadtteil Borgo), Georg von Österreich (de Austria).
Ludwig de Thierstein, Kantor der Basler Kirche und Heinricus, Magister fabricae derselben Kirche besiegelten die Urkunde, weiters das Ofizialatssiegel des Bistums. Als Zeugen fungierten weiters die Domkapläne Heinrich von Schönau und Johannes von Wallis sowie die Basler Bürger und Familiaren der Münsterfabrik, Rudolf Frigker von Brugg, Hennemann Luft, Peter von Geroldswil und Johannes Übillin von Salfeld.
Zwei Ablässe sind an das Notariatsinstrument als Transfixe angehängt:
1360-05-23, [Basel]
Johann Senn, Bischof von Basel, gewährt all jenen, die diese Reliquien verehren, 40 Tage Ablass.
1361-01-19, Basel
Die Bischöfe Johannes von Gurk und Peter von Chur gewähren all jenen, die diese Reliquien verehren, [je] 40 Tage Ablass.
Markus Gneiss, Andreas Zajic
Source Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
Basel, Staatsarchiv des Kantons Basel Stadt, Klosterarchiv Domstift, Urkunde 119




    Graphics: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Grosse 13 Zeilen in den Schriftblock eingerückte, in kolorierter Federzeichnung ausgeführte historisierte Initiale I(n nomine) zu Textbeginn; eine kleine Initiale in der ersten Zeile mit zwei grün kolorierten Blattfortsätzen. Eine Königsbüste im Profil als Notarssignet.
    • Im Binnenfeld der Initiale ist der Apostel Paulus dargestellt, der einem knienden Bischof (wohl der Basler Bischof Johannes Senn von Münsingen) einen Zahn übergibt. Der Bischof reicht diesen – in ein entsprechendes Reliquiar eingesetzt – an die vor ihm stehende Maria mit Kind (überhöht durch einen krabbenbesetzten Baldachin) – der Bistumspatronin – weiter.
    • Der Buchstabenkörper, ein rot ausgemaltes I mit ausgesparten Drachen, deren lange Hälse miteinander verschlungen sind, ist nach links erweitert um ein Bildfeld, das links durch einen vertikalen Ast abgeschlossen ist und oberhalb der Szene in ein dichtes Rankengeäst austreibt, deren lappige Blätter telweise grün koloriert sind. Die Lesbarkeit wird dadurch stark beeinträchtigt, die Initiale erscheint auf den ersten Blick als A.
    • Stil und Einordnung: 
      Die Bilderzählung interpretiert den Rechtsakt recht eigenständig und entwickelt ein auf das Basler Münster als „Zielinstitution“ ausgerichtetes Narrativ, das über den hl. Paulus als „Spender“ über den Bischof hin zu Maria als Münsterpatronin reicht.
    • Die kolorierte Federzeichnung mit den plastisch wirkenden, eng von ihrem Gewand umschlungenen Figuren ist für die 1360/80er Jahre typisch und tritt an ganz unterschiedlichen Orten erstaunlich ähnlich auf (gleichsam eine „Internationale Gotik um 1360/80“). Grundlage dieses sehr körperbetonten Stils sind franco-flämische Malereien der 1350er Jahre (Kleines Bargello-Diptichon, Sachs-Verkündigung), die in den 1360er Jahren entlang des Rheins (wie das hier besprochene Beispiel belegt) aber auch in Nürnberg und anderen Teilen Deutschlands rezipiert wurden und vor allem das Aufblühen der böhmischen Malerei des 3. Viertels des 14. Jahrhunderts stark beeinflussten. Bis 2020 wurde hier als weitgehend beliebiges Beispiel eine Apokalypse genannt, die in Erfurt im 3. Viertel des 14. Jahrhunderts entstand (London, British Library, Ms. Add. 15.243: http://www.bl.uk/manuscripts/FullDisplay.aspx?ref=Add_MS_15243; z. B. fol. 34r), jetzt kann auf Roland, Neufunde, 2019, bes. S. 107-114 verwiesen werden.
    • Die Initiale ist ein ganz entscheidendes Zeugnis der Basler Malerei der Zeit.
    • Ein erstaunlich ähnliches Reliquiar hat sich erhalten: Wien, Kunsthistorisches Museum, Weltliche Schatzkammer, Inv.-Nr. SK_WS_XIII_27. Die Sammlungsdatenbank des Museums datiert das Reliquiar mit dem Zahn des hl. Johannes des Täufers in das 3. Viertel des 14. Jahrhundert und lokalisiert es nach Prag: http://www.khm.at/de/object/8b79c95ad5/.
    • Dass das nicht vom Illuminator, sondern vom Notar ausgeführte Notarssignet in diesem Fall ebenfalls figürlich ist (eine gekrönte Büste), ist zweifelsohne ein Zufall, zeigt aber, dass auch Beglaubigungszeichen in seltenen Fällen kunsthistorisch relevant sein können.
    • Der als Transfix an die Urkunde angeheftete Ablass des Basler Bischofs Johannes Senn von Münsingen beginnt mit einer N(os)-Initiale, die von einem floral verzierten Initialfeld umgeben ist. Auch im Binnenfeld zwei Blätter, die aus dem grün ausgemalten Binnenfeld ausgespart sind.
    • Martin Roland
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    Bibliography

    Comment

    Bei den ursprünglich vorgesehenen Empfängern handelt es sich um die zwischen 1279 und 1282 von ihrem ursprünglichen Standort in Gnadent(h)al im Reusstal (Kanton Aargau) nach Basel abgewanderte, 1289 dem Klarissenorden inkorporierte Gemeinschaft und nicht um die im Reusstal verbliebenen (oder neu angesiedelten), erst 1394/96 dem Zisterzienserorden inkorporierten Frauenkonvent gleichen Namens.
    Andreas Zajic
    Der Notar Johannes de Cespite, dessen Signet so auffallend ist, tritt in Basel zumindest von 1355 bis 1366 auf. Zumindest bei den Stücken von 1355 März 3 und 1358 Juli 26 ist auch ein Signet vorhanden. https://query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=838083) und 1364 März 28 ( https://query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=838106 ist auch das Signet vorhanden.
    Martin Roland
    Places
    • Basel
      • Type: Empfängerort
    • HRR
      • Type: Region
    • Schweiz
      • Type: Region
    Persons
    • Rudolf Frigker von Brugg
      • Bischöfe Johannes von Gurk
        • Georg von Österreich
          • Gerhard
            • Heinrich Völmin
              • Heinrich von Schönau
                • Heinricus
                  • Hennemann Luft
                    • Johannes von Basel
                      • Johannes von Wallis
                        • Johannes Übillin von Salfeld
                          • Ludwig von Thierstein
                            • Peter von Chur
                              • Peter von Geroldswil
                                • Ulrich Conradi von Dietwil
                                  Keywords
                                  • Illuminated Charters: Niveaus:
                                    • N1: historiated
                                    • N1: painted
                                    • N1: Panels
                                    • N1: Initials
                                    • N3: Signum notarile
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