Urkunden von Kaiser Karl der Vierte König in Böhmen, Nr. Num. CLXXVI. , S. 654
Num. CLXXVI.
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i ■ Anno 1354. die 3. Februariu
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Wihr Ion а мы к s GrafF zu N'aíTaw, Herr zu Mebrenb»ge. Bekhcnncn etc¿ Wann der allerdurchleuchtigifte Fúrft vnd vnfer gnediger Herr, Herr Karl RSmiícher Khiinig etc. vn» von feinen beiöndem gnaden beweiièt vnd befcheiden hat, einen groflen Turnos auf dein Zolle zu Landftein , nehmen vnd haben zu vnfern Lebtagen, nach laut der briefe vnfèrs Vorgenanten Herrn des Khúnigs. So iàgcn wihr mit wolbedachtem muete vnd Rathe vor vns vnd vnfer Erben vnd nachkhomen, denfclbigen vn- fern Herrn Khunig Kaäl feine Erben vnd nachkhomen Khay- fer vnd Rômifche Khúnige, vndt Khimige zue Bohemen gahr vnd genczlich, ledig, los vnd qwitt, aller fchuld, die er vns bis auf dic íen heutigen tag fchuldig ift blieben. Vnd do et mit vns umb Rechnung gehabt hat, vnd auf.dafs-wihr feine briefe darumb ha ben, ausgenohmen, der Schuld XIIII. hundert Markh, die er vns beweifet, vnd befcheiden hat, auf der Statt zuWetpflar, die wihr haben vnd nehmen folien, nach laut feiner hrieffc, die wihr dar über haben von,ihme, vnd welcherlei briefe wihr vmb diefèlben fchuld von ihtrie haben, die feilen furbas keine kraft haben, vnd todt fein, vnd folien ihme oder feinen Erben vnd. nachkhomen, diefelben briefe wiedergeben, allein ausgenohmen die briefe von Wctpflar von den vierezehen hundert Markh , als vorgefchrieben ift. Vnd des zu Vhrkhundtctc. Der geben ill zu Mentz auf den Montag negft nach Purificationis Made. Anno Dni MCCCL1IU. (Ex eodim.")
Urkunden von Kaiser Karl der Vierte, ed. Pelcl, 1780 (Google data) Num. CLXXVI. , in: Monasterium.net, URL </mom/KaiserKarlderVierte/db3c91c1-500f-4e36-82b1-a6a6fe45f847/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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