Historisch- diplomatische Nachrichten des Benediktiner Kloster Goellingen S. Wiperti in Thüringen, Nr. 36, S. 163
Mm. X^III. Der probst zu Göllingen, Berthold Rüdiger, belei<
het Härtung Fischern :c. mir ossc bemeldeten drey Hufen Hand zu .Rotleben und Helmstedt. 6129.
(Von "dem Original.)
<^ch Verthold Rüdiger probst, vor mich vnd .meine Nachkom- «" des ,<losters zw Gellingcn, in diesem offen biieffe vor alle den jenigen, die Ihnenn sehen oder hören» lesenn, bekenne vnd thue kundt das vor mich koinmm sein der Ersame Härtung Fischer vor sich vnd .in Vormundschaft seines blöden Brucdcrs Hansen Fischers, vnnd die Tugeittsame Frau Anna Fischerin sein ^Schwester zw Franken hausenn vor sich, Ihre Erben vnnd Erbnehmcn, vnd Habcnn mir vorgelegt vnd FelagetgluubwürdieInstrument, sampt tueserFenantenProbsteyvnnd gottshauß Gellingen versigelten Lebnbrieff, -ausweisende einen Kauff Dnd belehnung dleyer Hufen landes frcyes lehngutts, In .dem dorss Dnd Fluhr Rottlebcn vnd Hern:stedt gelegen, vom Gottshauß GeU,n, gen zu Lehn rürendevmü) alle Jahre Sechzehn alte geroschen landt- -wehr Ierliche Erbzinß auff Michaelis zu bezahlen verpflichtet, welche vrey chueffen Ihr lieber Bater Balten Fischer seliger .etwan dem ge strengen von Tuttgcnroden abgekaufft, vnnd vom Gottshauß Gellin- gen zu rechten Erblehn zw lehn gehabt bat, derwegen mich mit vleis gebethen das ich von wegen des Gottshauß sie und ihre Erben vnnd <Erbnehmen mit solchen dreyen Hufen landes freyes lehngutes vndldev» selben zugehorungc vnnd .Gerecl)tigkeit, ^w rechten Erblehn beleihen wolle, dieweil dann Ich solche vbgedachte glaubwürdige Instrument brieff vnnd sieget gesehen habe vnd erlesen, habe ich solche lehen zu thun in Recht nicht zu weigern gewußt, vnd chabe genanten Härtung Fischer vor sich vnd in Bormundtschaffdseines blöden bruders bansen Fischers, sampt seiner Schwester Anna Fischerin Ihre Erben vnd Erbnehmen mit solchen dreyen hueffen Landes freyes Lzlmgutes Inn vnd mit aller gerechtigkeit vnd gebranchunge, ^vie Ihr Vater Valtin Fischer selig dieselbigen vormals vom Gottshauß lauts und InHals oberwchnten lehnbliffs zu^ehn Ingehabt, gebraucht vnd genutzt hat, wollen auch - U 2 solcher
solcher dreyer Hufen landes vnd Freyen lehns Ihr Rechter lehns vnnd Erbherr sein vnd sie darbeu handthaben vnnd verthcidigen, gleich an dern deß Gottshauß vorwandten Frcyenn lehngütern, olm alles g«« vehrde, Jedoch das mir vnd meinen Nachkommen von des Gottshauß GeUingen wegen die Erbzinße Sechzehn alte groschen Iherlich wie oben berurt, vergnüget vnd bezahlet werden, deß zu waren bekäntnüß habe ich obgenannter Plobstey vnd Gorrohauß GeUingen Insie- gell an diesen Brieffwissentlich gehangen, doch deß closters Lehnschaft zinß vnd einem jeden an Erbgangs Recht und ahn seiner gerechtigkeit ohnschedlichen, geschehen am tage des heiligen Apostels ^näreae Jahrs Ein Tausend Sechs hundert vnnd Neun.
Bmhvldt Rüdiger Probst zw Gellingen.
Müldener: Antiquitates Goellingenses, 1756 (Google data) 36, in: Monasterium.net, URL </mom/KlosterGoellingen/f21a5c5f-e50f-4e5b-b2e5-532ee4ecd496/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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