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Charter: Mark Brandenburg, ed. Riedel, 1833 (Google data) 166
Signature: 166

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CXCVI.
 
Source Regest: Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzenden Länder, Nr. 166, S. 316
 

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Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzenden Länder, Nr. 166, S. 316

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    CXCVI.

    3. Mai 1690.

    K. Friedrich III. beurkundet, dafs AL Lud. y. Quast auf Protzen etc. zum Ankauf des Dom- schlagerschen Antheils an Radensieben von Annre Elisabeth von Barsdorf, Wittwe des Hauptmanns Otto Ludwig von der Gröben, 3000 Thaler angelie hen habe. (Colin a. d. Sp.)

    Anmerk. Das Dorf Radensieben hatte um diese Zeit, Aach einem amttichen Zeugnisse des Landschaftsekretärs Lu- dotphi im Ganzen 48 Hufen. 13'/i hatte die Herrschaft, die Pfarre 3x/2. Von den übrigen 31 Hufen hatte Ktaus von Beitin 1618 noch 4J/i freigewittigt. Es gab 19 Hüf- ncr und 13 Kossäten dasetbst.

    V.

    D i e

    Herrschaft Ruppin

    und die

    Grafen von Lindow

    betreffende Urkunden.

    Vorerinnerung.

    V on der bedeutenden Sammlung die Städte und Herrschaft Ruppin betreffender Urkunden des verstorbenen verdienstvotten Statistikers Bratring, ist man durch Hinweisungen bereits unterrichtet, die dessetben Geschichte von Kuppin *) enthäit. Eben diese Hinweisungen geben aber, in Betreff der meisten, nur Andentungen ihres wichtigen Inhattes, und besonders des jenigen Theils von diesem, weicher sich auf ättere Rechts - und Verfassungsverhäitnisse bezieht. Daher entstand der Wunsch in mir, diese Urkunden in ihrer Votlständigkeit bekannt zu machen, und dadurch rechtfertigt sich dessen Ausführung. — Die Königliche Bibtiothek zu Bertin, in deren Eigenthum sich, das Manuscript der Abschriften befindet, die Bratring theits von Originatien, theils von einem atten Ruppinschen Stadtbu che, sorgfättig angefertigt hat, unterstützte mich auch hierbei mit gewöhnticher Bereitwittigkeit.

    Die gedachte Sammtung fotgt hier bis zum töten Jahrhun dert in so ferne vottständig, dafs nur sotche Urkunden ausge tassen sind, wetche entweder schon gedruckt worden, oder doch ihrem Inhatte nach schon hiniängtich bekannt zu seyn scheinen. Von den die spätere Zeit betreffenden Documenten werden nur die wichtigern mitgetheitt.

    •) F. W. A. Bratring, Die Grafschaft Ruppin in statistischer, histori scher und geographischer Hinsicht, gr. 8. Beri. 800. Reimer.

    ^

    Ruppinu.d.Gr.v.Lindow. Urk. v. J.1291. c299

    CXCVIL

     
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