Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzenden Länder, Nr. 147, S. 306
Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzenden Länder, Nr. 147, S. 306


27. December 1572.
K. Johann Georg beurkundet, dafs nachdem sein Vater dem Kanzler Distelmeier zugestanden, dafs Alles was dieser zu Radensleben von den ver storbenen von Arensberg erhalten, beim Mangel männlicher Descendenten, auf seine Töchter und deren Descendenz gleich dem Erbgute übergehen sollte, der Kanzler, da er gemeinschaftlich mit dem Hoffjunker von Klitzing die Belehnung über Radens ieben und Walsleben empfing, den Kurfürsten um einen besondern Lehnbrief in Betreff jener Güter, die zunächst in 4 Bauerhöfen bestanden, gebeten habe. Diesen ertheilte ihm hiemit der Kurfürst, und zwar erstlich über die 4 Bauerhöfe, dann über 3 Kos sätenhöfe, deren in der vorigen Urkunde gedacht ist. Zugleich bestätigte er das Recht, einen freien Kahn und Wehr auf den Amtsseen zu Ruppin, näm lich dem Rinsee und Bützow, zu halten, die Ge rechtigkeit freier Holzung, die „Holdeberge", so weit sie zu Acker gemacht, zwei Hufen, die der Kanzler von Simon Dolgemann's Erben angekauft, und 12 Mor gen Wiesewachs, die er in dem Radenslebenschen oder Niekammerschen Luche raden lassen hatte, ihm und seinen männlichen und weiblichen Nachkommen zum rechten Erblebn. Auch bestätigte der Kurfürst
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Urkunden v. J. 15^2, 1573 u. 1574. 287
der Gattin des Kanzlers, Elisabeth Goldhain das ihr auf seine Besitzungen zu Radensleben verschriebene Leibgedinge. (Cöln a. d. Sprew am Tage Johannis Evangeliste.) Bes. mit dem Sekret des Fingerringes. Unterschr. Manu proprio, t
CLXXIV.
Mark Brandenburg, ed. Riedel, 1833 (Google data) 147, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/MarkBrandenburg/081ab07c-751e-477e-a10c-cf705e06ad84/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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