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Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 147
Signature: 147

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155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr. Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun- ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung, geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil. Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. — Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können, außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil. Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden. Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R.
Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 147, S. 123
 

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Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 147, S. 123

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