Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 147
Signature: 147
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155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr.
Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil
Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern
beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von
Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen
niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun-
ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst
von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie
auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht
mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den
Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von
jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die
Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver
lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir
Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund
mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und
unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des
heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung
vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf
Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als
ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär
Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit
einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere
Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin
Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung,
geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des
Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den
Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen
sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der
Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand
gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil.
Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. —
Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem
Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste
des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden
der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der
Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene
Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen
erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können,
außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil.
Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die
Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich
auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die
Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an
ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben
wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten
Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes
Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die
Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der
SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von
dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum
Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa
fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum
Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und
von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die
Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von
dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa
bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden.
Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes
Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften
sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben
beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr
schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine
Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich
bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer
Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten
Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R. Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 147, S.
123
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Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 147, S. 123
Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 147, S. 123
Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 147, in: Monasterium.net, URL </mom/MoldauBukovina/7938c3b0-3c97-49c9-a292-d084e37380b7/charter>, accessed at 2024-11-21+01:00
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