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Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 204
Signature: 204

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219. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, gibt dem Priestermönch Georg, Jgumen, und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Urkunde, des Jnhaltes: wienach sich diese bei Sr. Hoheit beschwert, daß ein Gut des genannten Klosters, Na mens: Räciuleni, von den Bürgern Baja's sehr beeinträchtiget werde; denn obgleich Se. Hoheit Bojaren zur Abmarkung Räciuleni's gegen die Gründe Bäja's abgesendet hat, von diesen Räciuleni auch aus geschieden, abgerainet und jeder Gutsantheil bezeichnet wurde, wie der von ihnen ausgestellte Markbrief ausführlich nachweiset, so habe das Kloster diesfalls doch keine Ruhe. Nach der Abrainung haben die Bajer auch noch Freiheitsbriefe und die Schriften beim Jspra- wnik des Zinul's hinweggenommen, und sich weder an eine Abmarkung — 155 — gekehrt, noch sich, wenn sie etwas zu rechtfertigen hatten, vor Ge richt gestellt. Demnach vermöge Klage des genannten Jgumens und vermöge Beweise aus den Schriften Sr. Hoheit aus der ersten Be herrschung, sowie vermöge anderer landesherrlichen Berichtigungs schriften hat Se. Hoheit dem genannten Jgumen und dem jeweiligen klösterlichen Dorfs-Maier über Räciuleni die Bewilligung ertheilt, daß sie vermöge Schrift Sr. Hoheit die Macht haben, das Gut Räciuleni nach allen Zeichen, wie sie die vordem abgeordneten Uk rainer aufgestellt haben, zu beherrschen, und von keinem Bäjer zu dulden, daß irgend einer die geringste Widerrechtlichkeit hinsichts der Markung, die die Abrainer bezeichnet, ausübe. Wenn sie aber nicht darauf sehen, sich in Acht zu nehmen, sondern sich gegen die Urkunde Sr. Hoheit widerspenstig zeigen, so besiehlt Se. Hoheit ernstlichst, daß man aussende, sie einzuführen und als Widerspenstige abzustrafen. Auch haben solche Alles, was sie verschuldet, dem Klo ster abzuzahlen. Se. Hoheit habe zwar izt dem Joniz Kantakosino, gr, Kerkermeister von der Stadt Baja, ein Grundstück geschenket und dahin auch abrainende Bojaren zur Ausscheidung gesendet; allein Se. Hoheit zeigt in derselben Urkunde, daß er nicht von früheren Landesherrn geschenkte Grundtheile überlaßen habe, die vor Sr. Hoheit den heil. Klöstern als Schenknis und Begnädigung gegeben wurden, sondern nur dem genannten Bojarn einen landesherrlichen, noch niemand gegebenen Grund von Baja geschenkt habe, damit er solchen beherrsche. Die Schenknisse der früheren erlauchten Landes herrn zu ändern läßt jedoch Se. Hoheit nicht zu, daher sie die Ab rainer auch nicht antasten sollen, sondern Se. Hoheit hat nur an geordnet, daß sie den Hr. gr. Kerkermeister von der Markung Rä- ciuleni's, dem Gute des Klosters Moldowiza, absondern. Und das Kloster Moldowiza soll das Gut Räciuleni nach allen Zeichen behalten, wie die Bojaren den Grund früher bei der Abgränzung bezeichnet haben. V. J. 7265/1757, Jäner 12. —
Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 204, S. 162
 

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Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 204, S. 162

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