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Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 166
Signature: 166

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176. Auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, erhält Nikodem, Jgumen und die Kälugär von Säkul, einen Rechtsspruch wegen eines Viertels des Dorfes Räciuleni, das mit Dumbräwiza, einem Dorfe des Klosters Säkul, gränzet. Diesen Antheil wollten Davide! und Deleu unter dem Vorwande, daß er ihnen gehöre, an sich ziehen. Jn der Urkunde vom Jahre 7247/1741, Hornung 28., im ersten Absatze steht jedoch geschrieben: daß drei Theile des Dorfes Räciuleni des Klosters Moldowiza seien, die auch durch die Handveste des Woe woden Johann gegeben, abgemarkt und rainbezeichnet wurden; weiters schreibt der zweite Absatz, daß die Hälfte von dem noch erübrigenden - 125 - vierten Theil beweishältig dem Hofrichter Ureke gehöre; der dritte Absatz, daß die vom vierten Theile Räciuleni's der Paraska, Mich- leskul's Tochter, gehörige Hälfte dem Deleu verkauft worden sei. Da nun das Kloster Moldowiza drei Theile von Räciuleni hat, so wurden diese drei Theile nicht besonders abgerainet, sondern, da sie auch andere Schenknisse von den Landesherrn haben, ward von ganz Räciuleni mit jenen Schenknissen umher nur eine Markung ge bildet. Und die Markung Moldowiza's kommt mit jener von Dum- bräwiza zusammen. Es ward sonach erachtet, daß jener achte Theil Deleu's in Moldowiza's drei Markungstheilen Räciuleni's inbegriffen sei. Diesen Rechtsspruch hat Scherban Kantakusino, HS«, gr, Truchseß, Adam, gew. gr. Sulzer, ausgestellt und auch gefertiget. Auf eben diesem Rechtsspruche ist auch besonders das Gemärke Dumbräwiza's mit demselben achten Theile Räciuleni's ganz von Zeichen zu Zeichen beschrieben und unterhalb der Unterschrift abermals beglaubiget, daß das Kloster Moldowiza drei Theile des Dorfes Räciuleni habe nnd daß in diesen drei Theilen auch jener achte Theil Racinleni's des Delen hineingebracht sei. Leztlich hat jedoch Deleu diesen seinen Antheil dem Kloster Säkul als Schenknis gegeben und so sind in jenen zwei Markungen Dumbräwiza's und Räciuleni's keine andern Räseschen außer die zwei Klöster Moldowiza und Säkul verblieben. V. J. 7247/1739, Horn. 28, —
Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 166, S. 132
 

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Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 166, S. 132

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