Editions: - (CA) Monumenta Boica Band IV, Seite 265, Nr. LXIII (unvollständig, fehlerhaft)
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- (CA) Urkundenbuch des Landes ob der Enns, Band 1, Seite 592, Nr.
CCXXXVIII
Secondary Literature: - Wiesinger/Reutner: Schärding S. 16, Nr. 3.1.4.4. (Roßbach) ‑
Bertol-Raffin/Wiesinger: Braunau, S. 115 Nr. 1.3.8.2. (Aham) ‑
Bertol-Raffin/Wiesinger: Ried im Innkreis, S. 160. Nr. 2.2.13.1. (Aichberg)
‑ Loibl: Herrschaftsraum, HAB II/5, S. 329 mit Anm 28 (Roßbach)
Comment
Korrekturdurchgang: 1, 2
Lage 6 in CA
Marginalien in CA: Keine
Rechtsgegenstand: Verzichtleistung gegen finanzielle Entschädigung:
Rechtsgegenstand: abrenunciaverunt predioa in Rospach, pro quo prius contra fratres sancti
Nycolaib interpellaverant, acceptis ab ipsis fratribus pro eadem
abrenunciacione septem talentis
Rechtsgegenstand:
Rechtsgegenstand: Wiesinger/Reutner: Schärding S. 16, Nr. 3.1.4.4.:
Rechtsgegenstand: Roßbach (Gem Suben GB Schärding OÖ)
Rechtsgegenstand:
Rechtsgegenstand: Loibl: Herrschaftsraum, HAB II/5, S. 329 Anm. 28:
Rechtsgegenstand: Roßbach (Gem. Stubenberg, LK Rottal-Inn)
Rechtsgegenstand:
Rechtsgegenstand: Die Urbare des 13. Jahrhunderts nennen nur zwei Ortschaften namens Roßbach. Vgl. dazu
Loibl: Herrschaftsraum, HAB II/5, S. 329 und Kl-Lit. 8 f. 6 r. und f. 6 v. Beide sind
genau zu lokalisieren: Im einen Fall handelt es sich um Roßbach (Gem Stubenberg LK
Rottal-Inn), im anderen um Roßbach (GB Mauerkirchen OÖ). Beides paßt auch genau zum
Bestand der im Traditionscodex übertragenen Besitzungen. Der Besitz in Roßbach (Gem
Stubenberg) gehört zu einem größeren, von der Lage her in sich eng geschlossenen Komplex
in der Gem. Stubenberg, der in Tra 68 durch Heinrich von Tann und seiner Familie an das
Stift übertragen wird. Der Besitz in Roßbach (GB Mauerkirchen) kommt mit Tra 77 an das
Kloster. Die Lage ist außer Zweifel, da die Zeugen in der Mehrzahl aus der engsten
Nachbarschaft stammen. Beide Orte liegen außerdem in der Nähe des Stammsitzes der Ahamer.
Roßbach (Gem. Stubenberg) ist zwar durch den Inn von Aham getrennt, liegt aber beinahe in
Sichtweite (ca. 3 km) davon entfernt, Roßbach GB Mauerkirchen ist ca. 10 km von Aham
entfernt. Roßbach (Gem. Suben) dagegen ist fast 30 km von Aham entfernt.
Rechtsgegenstand:
Rechtsgegenstand: Hier geriet das Kloster offensichtlich in das Wespennest einer Reihe einflußreicher
Ministerialenfamilien, die untereinander versippt waren und hartnäckig versuchten, ihre
mehr oder weniger berechtigten Erbansprüche durchzusetzen: Die Parnhamer (als Erblasser),
die Ahamer, die von Safferstetten, die Waldecker und die Tegernbacher. Die Besitzungen in
Roßbach (Gem. Stubenberg) kamen weitgehend von Heinrich von Tann und hatten doch recht
erhebliche Ausmaße , wie aus der Papstbestätigung von 1220 zu schließen ist.
Rechtsgegenstand: Da es sich offensichtlich um einen arrondierten Güterkomplex handelte, kann man
verstehen, daß das Stift immer wieder versuchte, mit immerhin recht großen Summen und
Leistungen die Ansprüche der Familien abzulösen.
Rechtsgegenstand: Vielleicht besteht da auch noch eine bisher nicht bekannte Familienbindung der Ahamer an
die Edelfreien von Tann, die ja um das ausgehende Jahrhundert ausstarben. Möglicherweise
beruhen die Forderungen hier ebenfalls auf Erbansprüchen.
Rechtsgegenstand: Beim zweiten Komplex ging es offensicht um die Güter in Niederösterreich, die Gumpold von
Parnham zusammen mit seiner Mutter schenkte.
Rechtsgegenstand:
Rechtsgegenstand: Vgl. zu diesem Sachverhalt auch die Traditionsnotizen Tra 68, 197a,b, 221 (demnach war
Berta von Aham eine Schwester Gumpolds II. von Parnham), 243 und 255, ferner die
Schlichtungsurkunden der Bischöfe Wolfker und Poppo im Zusammenhang mit den
Tegernbachern
Personen:
domina de Ahaim simul cum filiis suis Rǒdgero videlicet et Hainrico,
Friderico et Manegoldo abrenunciaverunt
Language:
lat.Notes:
a Friderico et Manegoldo abr auf Rasur, ferner vor
predio ein ausradiertes p mit Kürzungszeichen
b i zu l verbessert
c Erstes h von gleicher Hand über der Zeile
d Mit urba endet die Zeile. Der Rest fiel der
ausgedehnten Rasur zum Opfer, auf deren Lücke dann TN 240 eingetragen wurde.
Die Zeugenliste der TN 238 dürfte noch weitgehend vollständig sein. Jedoch wurden für TN
240 schätzungsweise zwei bis drei Notizen überaus sorgfältig und gründlich
getilgt.