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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 442
Signature: RI V,1,1 n. 442
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1210 nov. 4, ....
Otto IV. (Assisii) nimmt auf bitten des abts Nicolaus von Sassovivo die kirche von S. Liberato (nordöstlich von Orte) in seinen schutz und beauftragt mit der einhaltung den deutschen Heinrich, castellan von Mugnano. Jacobello Cron. del monast. di Sassovivo 62 extr. aus einem regestenbuch des klosters. ‒ Mit 1209 ind. 12, imp. 1, was auch wenn wir ind. 13 lesen und vom itinerar absehen, schon desshalb nicht richtig sein kann, weil Mugnano erst im sept. 1210 vom kaiser besetzt wurde. Dem inhalte nach würde die urk. recht wohl gerade in diese zeit passen. Aber nach allen zeitangaben über den einmarsch in das königreich kann der kaiser am 4 nov. nicht zu Assisi gewesen sein. Allerdings heisst es in den Ann. Colon., dass der kaiser truppen vorausgeschickt und selbst gefolgt sei, wodurch Winkelmann O. 346 anm. 1 die chronologischen schwierigkeiten zu lösen sucht. Aber alle iene nachrichten haben den persönlichen einmarsch des kaisers im auge. Es ist möglich, dass die ortsangabe oder tagesangabe der urk. durch den abschreiber geändert ist; es ist auch möglich, dass beide sich auf verschiedene zeitpunkte beziehen. Am nächsten könnte es liegen, bei dieser und der folgenden urk. an das in urkk. Ottos so häufige vergreifen um einen monat, vgl. oben zum 24 iuni, zu denken, zumal es an und für sich unwahrscheinlich ist, dass am 4 und 7 nov., wo der kaiser schon auf dem weitermarsche von Rieti gewesen sein wird, geurkundet wurde. Zu Assisi könnte Otto immerhin am 4 oct. gewesen sein; aber schwerlich zu San Severino am 7 oct., wenn er am 11 oct. in der grafschaft Todi war. Auch scheint die art der erwähnung des kaisers im stadtfrieden von Assisi vom 9 nov. 1210, Ficker Ital. Urkk. 290, kaum für einen aufenthalt desselben in der nächstvorhergehenden zeit zu sprechen.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Druck: Göttinger Nachr. 1903, 270 nach Kopie von 1206 XII. 5 in Sassovivo, Archivio arcivescovile. Mit Asisii die III exeuntis novemb. 9 indictione. Nach P. Kehr a. o. O. S. 268 eher zu Heinrich VI. gehörig. Ohne jede stilistische oder inhaltliche Beziehung zu den D. Ottos IV.
Source Regest: 
Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Otto IV. – RI V,1,1 n. 442, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1210-11-04_1_0_5_1_1_819_442 (XML)
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Places
  • ....
    Persons
    • Otto IV.
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