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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 1723
Signature: RI V,1,1 n. 1723
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1228 apr. (18), Baroli
Friedrich II. schreibt dem erzbischofe von Salzburg und dem herzog von Oestreich und beauftragt sie eine streitsache zwischen dem nonnenkloster Göss, bei dem ihm die vogtei zusteht, und dem herzog von Kärnthen über den erblosen nachlass der dienstmannen des ersteren welche in des letzteren land gesessen sind zu verhören und zu entscheiden. Schwandner De chart. linea antiquissima 17. Spiess Aufklär. 97. Hormayr Taschenb. 1612 s. 58. Huill. 3,61. Steiermärk. Urkkb. 2,531 ex or. zu 1243. ‒ ‚Blos mit ind. 1. Das or. ist auf papier, war mit pergamentstreifen verschlossen, denen auf der rückseite das kaiserliche siegel aufgedrückt war. Also eine lettre close. Das ist die einst berühmt gewesene Schwandtnerische urkunde (potius brief), deren ächtheit noch Bodmann mit unrecht bezweifelte. Seitdem hat sich in Lübeck ein noch älterer [B. reihte ienen anfangs zu 1242 oct. ein] brief von Friedrich II gefunden dessen datum [1230 iuli 24, vgl. unten] aber noch nicht entziffert ist, Cod. Lub. I 1,58. ‒ Nach Stumpfs mittheilung von 24 iuni 1857 ist das or. zerrissen: Datum Barol... ij. a...s prime ind., und bin ich ietzt auch für den apr. 1228 zumal man aus nr. 1725 sieht dass damals auch kloster Lilienfeld beim kaiser etwas erhielt. Beim datum kommt es darauf an ob es mit non. schloss oder ob etwa blos eine tageszahl stand, die mit zwei einheiten schloss, also entweder ij. non. aprilis oder ähnlich oder xviii. aprilis oder ähnlich. ‒ 1859: Letzteres halte ich für viel wahrscheinlicher, aber ebenso auch das iahr 1242? wie kam das kloster dazu an den kaiser zu gehen, da doch in Deutschland ein könig war?‘ ‒ [Im Steierm. Urkkb. heisst es nach dem originale: Baroli, (me)nse aprilis. Aber ich halte mich auch desshalb an die angabe von Stumpf, weil von vornherein anzunehmen ist, dass die tagesangabe entsprechend der üblichen briefdatirung nach dem laufenden monatstage gegeben war. Dann aber dürfte sie nach dem raum kaum geringer als xviii gewesen sein. Die einreihung zu 1228 wird aufs bestimmteste durch das itinerar unterstützt, während dieses 1243 apr. unbedingt widerspricht, und die einreihung zum oct. 1242, wo der kaiser allerdings zu Barletta war und auch die indiction zutreffen würde, mit den resten des monatsnamens nicht zu vereinen ist. Auffallen könnte nur dass in der urk. von 1230 apr. für Göss, in welcher insbesondere die freie wahl des vogtes bestätigt wird, iede andeutung der kaiserlichen vogtei fehlt, während nach dieser urk. der kaiser selbst 1228 vogt gewesen wäre.]
Verbesserungen und Zusätze:
Das or., in dem Baroli nachgetragen sein soll, ist keine clausa. Facs. in Kaiserurk. in Abbild. 6,18a.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Or. (offener Brief) auf Papier in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 82. Druck: Mon. hist. duc. Carinthiae 4. 1,167 Nr. 1945 -- Salzburger UB. 3,356 Nr. 824. Abb.: Santifaller, 1100 Jahre österreichische und europäische Geschichte Taf. 7. Transkription S. 8 Nr. 7.
Source Regest: 
Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 1723, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1228-04-18_1_0_5_1_1_2488_1723 (XML)
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Places
  • Baroli
    Persons
    • Friedrich II.
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