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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 3551
Signature: RI V,1,1 n. 3551
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1246 apr. 15, Salerni
Friedrich II. schreibt dass er zu Grosseto weilend unter den angesehensten personen seines hauses eine gegen sein leben gerichtete verschwörung entdeckt habe; die zwei anwesenden häupter Pandulf von Fasanella und Jacob de Morra seien auf die entdeckung sofort entflohen, die beiden andern Tibald Francesco und Wilhelm von San Severino welche sich im königreich in erwartung der nachricht von seiner ermordung befanden, hätten sich in die zwei burgen Scala und Capaccio (Rocha Capalbi in den Ann. Januens., castrum Capudaquense im Chr. de reb. Sic.) geflüchtet, deren erste bereits eingenommen und deren zweite eingeschlossen sei; er selbst diesen verräthern nacheilend habe Italien unter der obhut könig Heinrichs von Sardinien, Tuscien unter der Friedrichs von Antiochien gelassen, und finde sich durch die confiscirten güter der vom pabste aufgestifteten verräther bedeutend bereichert; ausserdem habe Marinus von Eboli sein generalvicar im herzogthum Spoleto den cardinal Rainer, welcher im einverständniss mit den rebellen mit den Peruginern und andern vorgerückt sei, am 31 märz bei Spello aufs haupt geschlagen, und über 5000 (10000) feinde gefangen genommen. Ne fama‒liberare (congaudere) Math. Paris ad 1246, ed. Luard 4,570, an den könig von England und dessen bruder mit dem datum. Petri de Vinea Epp. 2,10. Huillard 6,403. ‒ Im datum muss irgendwie ein kleiner irrthum stecken, weil am schluss des briefes die berennung und einnahme der stadt Capaccio auf den 18 april gesetzt wird (octavo decimo die presentis mensis aprilis); vielleicht ist der brief vom 25 april. [So nimmt auch Huill. an. Es wird aber zu beachten sein, dass dieser schlussabsatz dem früher concipirten schreiben sichtlich erst nachträglich zugefügt ist, wie das besonders deutlich dadurch hervortritt, dass der bei einheitlicher concipirung an das ende gehörende und dort in andern texten auch befindliche schlusssatz: Que vobis‒congaudere, bei Matth. Paris ienem absatze vorhergeht, so dass die annahme nahe liegt, es sei trotz des postscriptum eine schon früher zugefügte datirung beibehalten. Dass dieses rundschreiben stückweise concipirt wurde, ergeben auch nr. 3548 und 3550. ‒ In den Ann. S. Pantal. wird ein schreiben des kaisers über den sieg bei Spello erwähnt, und die zahl der gefangenen auf 6000 angegeben. Nach dem gedicht des Bonifacius Veronensis, Arch. stor. 16,33, hätte der kaiser in einem schreiben ein bündniss und loslassung der gefangenen angeboten, wenn Perugia seinen heeren freien durchzug gestatte, auf die ablehnung aber die gefangenen nach Apulien schicken lassen.]
Verbesserungen und Zusätze:
Matth. Paris., M. G. Ss. 28,282.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Kopie 13. Jh. in London, Public Record Office, Liber rubeus Scaccarii f. 172--174. Hampe, in: Neues Archiv 22 (1897), 653. Unvollständige Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Biblioteca Vat. 14204, 10v--11r. Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 38 (Schaller).
Source Regest: 
Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 3551, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1246-04-15_1_0_5_1_1_4815_3551 (XML)
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Places
  • Salerni
    Persons
    • Friedrich II.
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