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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  36
Signature: 36

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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 36, S. 133
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 36, S. 133

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    (Cap. 39.)

    Rath, und der Gemeine Erklärung.

    Dieweil I. F. G. in Deliberation sein, wass den Kays. Herren Commissarien end lich zur Antwort solte gegeben werden, kommet der gantze Rath, auch Eltisten und Geschworne und berichten, wie die Kays. Herren Commissarien ihnen anmelden lassen, sie hätten von I. K. Maytt. Befehl, wo sie in der Güte in die Stadt nicht eingelassen würden, gegen ihnen dies, wass sich auff Rebellen gebühret, vorzunehmen, nemlich ihnen die Köpffe runter zu hauen lassen, ihr Weib und Kind ins Elend zu verjagen, und ihr Vermögen in Fiscum einzuziehen; welche angedeutete Execution endlich ergehen würde. Derowegen die Kays. Herren Commissarien sie ermahnen lässen, auch an Statt der Kays. M. ernstlich anbefehlen, die Stadt zu eröffnen, und sie einzulassen, und die Execution nicht erwarten. Denn es käme über kurtz oder lang, so würden I. K. M. doch mächtiger als sie, oder ihr Herr sein und den Ungehorsam straffen. Derohalben flehen sie I. F. G. gehorsamlich an, und beten unterthänig, I. F. G. wolten sich in die Sache schicken, und auff gebührliche Mittel sinnen, wie I. F. G. und sie aus dieser grossen Gefahr komen möchten. Denn der gemeine Mann wolte auch kleinmüttig auff solche grosse Bedrohungen werden. Zu diesem zeigete auch der Hoffemeister an, wass ihme seine Fraw auff Befehl der Herren Commissarien hätte anmelden lassen. Darauff ward I. F. G. vom Hoffiueister in gebührendem Gehorsam zu Gemüte geführet, was I. F. G. Deroselbigen Dienern und gantzen Stadt daraus entstehen möchte. Zu dem nehmen I. F. G. etwas thätliches vor, würde es I. F. G. übel gesprochen werden, die-

    120 H- Schwcinichens Heinrich XI.

    1581. weil die Herren Commissarien anjtzo gute Worte geben, und den Fall I. F. G. ihrer Meinung nach die Sachen am allerbesten verrichten, und die Fürsten und Stände ab- drünge, so wolten I. F. G. nur nicht gedencken, dass es darbey bleiben würde, sondern in wenig Tagen ärger als jtzo werden würde. Denn I. K. M. den Spott, so derselbigen Herren Commissarien und Fürsten und Ständen widerfahren, nicht dulden würden, darumb wolten I. F. G. sich wol bedencken, und ihrem Kopffe nach nicht leben, damit I. F. G. sich nicht in eine grössere Falle brächten, dieweil sie keinen Hinterhalt hätten, noch wüsten. So würden auch (wann I. F. G. auff dem jtzigen ihrem Intent beruheten) auff einen solchen Fall Rähte, Diener und die Stadt von I. F. G. abtreten müssen. Darumb der beste Weg sey, auff frieuliche Mittel mit den Kays. Herren ^Commissarien wegen Einlassung in die Stadt, zu trachten, und sich so viel möglichen zu bekümmern.

     
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