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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  35
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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 35, S. 129
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 35, S. 129

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    (Cap. 38.)

    Relation Hertzog Hcnnerichen von deren abgeordneten Dienern

    gethan.

    Wie nu die Abgeordneten dies, was die Kays. Commissarien ihnen, I. F. G. Hertzog Hennerichen anzumelden, Relation thun und beyneben, wie sie angegriffen worden und in grosser Gefahr stünden, dass ihnen die Köpffe abzuhauen gedreuet, und alles dies, wass I. F. G. geredet, und zur Entschuldigung eingewendet hätten, auff sie, samb es aus ihrem Rath herfliesse, geleget werden wolte, denn so beruheten die Herren Kays. Commissarien auch endlich auff dem, dass sie eingelassen wolten sein, und dass sich I. F. G. gefangen geben müsten, und wann es denn eben auff dem stünde, das Gefahr I. F. G. und den Dienern darauff stünde, so wolten sie derowegen I. F. G. ermahnen, die Sachen wol zu bedencken, und auff friedsame Mittel sinnen, wie sie und I. F. G. aus der Gefahr erlediget würden, und die von den Herren Com missarien angegebene Execution nicht erwarten dürfften.

    Hertsog Hennerich aber nimmt solches nur vor ein Gelächter an, denn wass die Kays. Herren Commissarien ihnen angemeldt, das wären nur Trotz und Pochreden, solten sich daran nichts kehren, dann sie wären I. F. G. Diener, und hafften bey I. F. G. hillich, derowegen so wolten I. F. G. ihnen noch eines aufferleget haben, sich zu den Herren Kays. Commissarien zu begeben, und ihnen anzeigen, dass sich I. F. G. der Unbescheidenheit bey ihnen nicht versehen, dero Rähte und Diener dermassen aus zumachen, denn sie haffteten bey I. F. G. als ehrliche Leute und Diener, und könte ihnen mit Billigkeit nichts zugemessen werden, derohalben so beten I. F. G. die Kays.

    15*

    116 //. Schweinichens Heinrich XI.

    1581. Herren Commissarien, dero Diener mit dergleichen zu verschonen; bey I. F. G. jtzo Feinden aber wolten sie wol Personen finden, so I. F. G. zuvor gedienet, die den Kopff abzuschlagen wol verdienet hätten, wannl. F. G. ihnen nicht Gnade erzeiget, in I. F. G. Sachen erkennten sie sich schuldig zu gehorsamen, und die EydesPflicht zu leisten, und sich, wie einem Fürsten gebühret, zu erweisen. Dass aber I. F. G. die Kays. Herren Commissarien neben den Kriegsleuten einlassen solte, und sich gefangen geben, das wolten I. F. G. (es gienge auch wie es wolle) nicht thun, bete derowegen, die Herren Kays. Commissarien wolten mit I. F. G. Entbitten zufrieden sein, würden sie aber einige angedeute Execution wider I. F. G. oder deren Leute vornehmen, (wie albereit beschehen) mit Abstechung des Wassers und Machung Meuterey zwischen I. F. G. Unterthanen, und ihnen, wass sich darauff gebühret, begegnen, so wolten I. F. G. ent schuldiget sein, I. F. G. aber wolten viel lieber zu billigem Gehorsam geneigt erfun den werden.

    Diess haben von I. F. G. Abgeordnete den Kays. Commissarien wider zugebracht, ausser was ihre Person anlanget, haben sie es von I. F. G. Gestalt schrifftlich über geben. Wie nu die Hertzog Hennerich^ den Herren Kays. Commissarien I. F. G. Erklärung zum andern Mal anmelden, und die Kays. Herren Commissarien daraus vernehmen, dass sie nicht eingelassen werden wollen, noch viel weniger I. F. G. sich gefangen geben, sondern vielmehr anmelden läst, wo einige Gewalt vorgenommen würde, dieselbige mit Gewalt zu wehren, wird der Herr Bischoff hitzig, befehlen den Abgesandten, sie solten Hertzog Hennerichen anzeigen, dass numehr die Herren Commissarien die Execution vor die Hand nehmen wolten, die Vorstädte anstecken, und an die Stadt zu Sturme lauffen lassen, und dies, was sie nicht im Guten erhalten mögen, mit dem Ernst verrichten. I. F. G. solten sich wol bedencken, ob sie es zu solchem wolten lassen kommen, die Kays. Commissarien wolten aber I. F. G. noch treulich ermahnet haben, sich I. K. M. zu ergeben, damit grosser Schaden und Weit- » leufftigkeit vermieden blieben.

    So bald nu F. G. Hertzog Hennerichs Abgeordnete wegreiten, ihrem Herren Relation zu thun, so lassen die Herren Kays. Commissarien alles KriegsVolck in den Glogischen Hag führen, und eine Ordnung zu Sturm zu lauffen machen, welches alles zum Schrecken I. F. G. angeordnet gewesen, und ward denen im Hage so bange, dass mancher vor Furcht ohnmächtig worden, da sie nicht anders gewust, denn es wäre ihr gantzer Ernst, dargegen die auff den Wallen lustig gewesen, und geschryen: Nur hero! Nur hero! mit Freuden!

    Aber F. G. Hertzog Hennerich liess sich ihr Vornehmen nicht schröcken noch jrre machen, vielweniger dass I. F. G. verzaget würden, sondern wie I. F. G. dies, wass die Herren Kays. Commissarien I. F. G. anmeldeten, dass sie die Vorstädte an stecken, und zu Sturme lauffen wollen lassen, mit mehrem vernommen, werden I. F. G. auch mit Zorn überlauffen, ritten sobald auff die StadtWalle, vermahnen das Volck, sie solten sich nicht schröcken und verzagt machen lassen, sondern bey I. F. G. als ihrem Herren halten, dagegen I. F. G. bey ihnen auch Leib und Leben lassen wolte, welches sie alles zu thun bewilligten.

    Cap. 38. Retation an Herzog Heinrich. Ц7

    Daraиff liessen I. F. G. den Kays. Herren Commissarien zum dritten Mal anmelden, 1581. wie sie solches von Dero Röm. Kays. Maytt. Befehl hätten, und ihre Instruction dies 7-Juni- vermöchte, dass sie brennen und zu Sturm lauffen solten, so möcht der Kays. Befehl ergehen, darauss würden I. F. G. abnehmen können, dass Fürsten und Stände I. F. G. Feinde wären, gegen welchen sich I. F. G. schützen wolten. Derohalben so könten I. F. G. deren Feinden nicht gehorsamen, und es solte ihnen Trotz geboten sein, einiges Hauss anzustecken, oder die Dromel zu Sturm schlagen lassen, I. F. G. wolten neben derselbigen Unterthanen bald bey ihnen sein, es wolten aber I. F. G. auff einen solchen Fall protestiret haben, dass sie vor Gott und der höchsten Obrigkeit entschuldiget sein wolten, und was I. F. G. thäten, dass sie dies aus Noth und Beschützung I. F. G. Leibes thun müsten.

    Da solches den Kays. Herren Commissarien von Hertzog Hennerichen wider an gemeldet wird, werden die Herren Commissarien darüber gantz eifrig, und geben abermal den Abgeordneten Schuld, sie müsten zu solcher Antwort rahten und die Glocken giessen, sie wolten sie noch eines ermahnet haben, davon abzustehen, und könten sich nu länger nicht rumb führen lassen, sondern mit Ernst die Sachen angreiffen, und die Abgesandten solten von dannen nicht verrücken, biss auf ferner n Bescheid. Die Abgeordnete zeigen an, sie waren an der gegebenen Antwort gantz unschuldig, denn I. F. G. hätten es ihnen also befohlen, beten derowegen wie zuvor sie in keinen Verdacht zu ziehen, und wann dann die Kays. Commissarien ihnen ein sicher Geleite ab und zu zuziehen gegeben, so würde ihnen solches auch gehalten werden, und wo die Kays. Herren Commissarien ihnen keine andere Antwort ihrem Fürsten und Herrn zuzubringen geben wolten, so beten sie ihnen zuverlauben, und sie durch das Geleite wider in die Stadt ziehen lassen.

    Auff solches Zuentbieten sein die Kays. Herren Commissarien abermal bewogen worden, und den Abgeordneten anmelden lassen: Wass Fürsten und Stände zusagten, das hielten sie, und dörffte ihnen nicht Ordnung vorgeschrieben werden. Darumb so würde man ihnen zu Berathschlagung der Sachen Raum lassen, und müsten sich ge dulden. Wann sich denn solcher Rathschlag biss in die dritte Stunde verzog, und sie keinen Schlüssel, so auffgeschlossen hätte, finden mögen, denn sie grieffen die Sache zum Ernst oder söhnlich an, so war sie stachlicht, und konten sie auff keinen sanfften Ort nicht legen.

    In solcher Zeit, weil die Herren im Rath sein, so zeucht eine schwartze Wolcke auff, schläget auch nicht mehr als einen Schlag, nahe bey der Carthause in eine Weiden. Darüber werden die Kays. Commissarien verstürtzt, fragen, was das sein solte, dass in währendem Anstande mit grossen Stücken rauss geschossen werden wolte, die Abgeordnete solten ihrem Herrn so bald ansagen, dass solches nachbliebe, oder solt der Herr und sie was anders gewärtig sein.

    Die Abgeordnete wenden ein, dass solches mit ihnen nicht geredet werden dürffte, noch vielweniger mit ihrem G. F. und Herrn, sondern mit Gott im Himmel, von dem der Schuss herkäme, inmassen der Augenschein solches auch geben würde. Solchem Vorgeben wolten anfangs die Herren Commissarien nicht Statt geben, biss sie schicken, und es selber besehen lassen. Wie sie nu solches also befinden, kommet es ihnen

    118 II. Schweinichens Heinrich XI .

    1581. wunderlich vor und davon mancherley judiciret, und darauff den Abgeordneten diesen 7. Jmii. Bescheid gegeben:

    Die Herren Kays. Commissarien wären I. F. G. Hertzog Hennerichen zum Theil mit Blutfreundschafft, auch Fürsten und Stände mit dero Freundschaft! vorwandt, dass sie sämbtlich I. F. G. alles Gutes gönneten, und wolten das, was I. F. G. schädlich oder zum Nachtheil gereichen möchte, gern abwenden, und mit I. F. G. lieber (wie zuvor) in guter Correspondentz leben, denn einige Unfreundschafft erweisen, sie müsten aber auch I. K. M. ernsten Befehl und Dero Kays. Instruction nachleben, darinn I. F. G. sie nicht vérdencken würden, dass sie als die gehorsamen Fürsten und Stände demselbigen Folge leisten. Und weil denn der Abend herzu nahete, und Fürsten und Stände keine Bequemligkeit noch einigen Proviant vor der Stadt haben könten, so wolten I. F. G. die Kays. Commissarien in die Stadt einlassen, da sie sich denn gantz stille und friedlich halten wolten. Folgenden Morgen aber so wolten sie I. F. G. Ihro Kays. M. gnädigsten Willen mit mehrem entdecken, und Beredung halten.

    Solche Antwort bringen die Abgeordnete F. G. Hertzog Hennerich zu. Wie nu I. F. G. vernehmen, wass sich draussen wegen des Donnerschlages begeben, und dass sich die Kays. Herren Commissarien darüber entsetzet, auch nu mehr bessere Worte als zuvor gegeben, so lassen I. F. G. zum 4tcn Mahl den Herren Commissarien anmelden: Es wörden I. F. G. ihre angesagte Feinde in I. F. G. Stadt und Festung nicht einlassen, sondern vielmehr sehen, wie dieselben wegzubringen sein mögen. Wie nu solche I. F. G. Erklärung die Abgeordneten den Kays. Herren Commissarien wider zubringen sollen. Im Naussreiten schicket des Hoffmeisters Hannss Schweiniches Weib zu ihm, und läst ihm anmelden, die Herren Fürsten und Stände hätten zu ihr nach Mertschitz einen Trommeter geschickt, und ihr anbefehlen lassen, sie solte ihn ab mahnen, dass er von Hertzog Hennerichen abtrete, und nach Mertschitz ziehe. Denn würde es von ihm nicht beschehen, so würde ihm der Kopff vor die Füsse ge hauen werden. Diess er denn mit grossem Kummer zu Gemüte gezogen, und doch darunter dies, was I. F. G. ihm aufferleget, verrichtet.

    Wie nu abermal von Hertzog Hennerich Abgeordnete den Kays. Herren Com missarien I. F. G. endliches Gemüte erklären, werden die Herren Commissarien übel content, befinden aber auch, dass sie mit Schnarchen nichts aussrichten würden, Ge walt aber vorzunehmen, ihnen auch nicht rathsam sey. Derowegen geben sie bessere Worte, und suchen noch einst glimpfflich I. K. M. zu gehorsamen Ehren und ihnen zur Freundschafft, wolten I. F. G. sie einlassen, dies würde I. F. G. bey I. K. M. zu son dern Gnaden gereichen, und zu statten kommen, auff den wiedrigen Fall aber in grosse Ungnade gerahten, dies die Kays. Herren Commissarien I. F. G. gern abwenden helffen wolten, welches I. F. G. wol bedencken, und I. Kays. M. zu mehren Ungnaden nicht verursachen. Derohalben die Kays. Herren Commissarien die Abgeordnete vor ihre Person ermahnet, an Statt der Kays. M. aber geschafft haben, dass sie wolten dies dazu reden, damit sie aus dem Verdacht, samb sie ihren Herren auff den beharten Un gehorsam nicht führten, männiglich kommen möchten, und die Herren Commissarien eingelassen würden.

    Die Abgeordnete bitten (wie zuvor), die Kays. Herren Commissarien wolten sie in

    Cap. 38. Retation an Herzog Heinrich. Cap. 39. Erktärung der Stadt Liegnitz. ' 119

    keinen Verdacht ziehen, sondern gnädigst entschuldiget halten, denn sie ihrem Herrn 1581 dies nicht rieten, nichts weniger aber wolten sie dies I. F. G. gehorsamlich zubringen, 7- Junî- und dies, wass ehrlichen Leuten gebühret, dazu reden, dass sie es gegen I. K. M. und Fürsten und Ständen zuverantworten haben. Wie nu zum 5ten F. G. Hertzog Hennerichen Relation beschiehet und was die Herren Commissarien glimpfflich begehrten und suchten, dass sie eingelassen möchten werden, vermeldet wird, werden I. F. G. darüber unlustig und zornig, und wollen die Einlassung nicht be willigen, befehlen den Kays. Herren Commissarien vors letzte Mal anzuzeigen, dass I. F. G. sie auff ihre glatte schleichende Worte nicht einlassen könten, denn ihre Worte wären lauter JudasKuss, und schmierten I. F. G.TIonig ins Maul, und geben hernach Gallen zu trincken. Derowegen wo sie nicht abzügen, so wolten I. F. G. ihnen den Rückweg weisen.

    Solche starcke Zuentbittung und Worte haben I. F. G. Diener den Kays. Herren Commissarien, wie auch Fürsten und Ständen anzuzeigen ßedencken getragen, er mahnen derohalben I. F. G. zum glimpflicher Antwort, und auff friedlichem Wege die Sachen zu schliessen.

     
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