Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 65, S. 204
Beilage 9.
Herzog Heinrich verantwortet sich auf die von seinem Vater Friedrich erhobenen Beschwerden.
28. Juli 1564. (Gleichzeitige Abschrift.)
Hertzog Hainrichs Voranttwortung auff Hertzog Friderichs III.
Beschwer-Artickel.
Der Römischen Kayserlichen auch zu Hungern vnd 13 chai m h Khun: Matt: vnsers Allergnedigisten Herren verordnete Commissarien, Hochwirdiger inn Gott Furst, Edle Wolgeborne Herrn, Gestrenger Hochgelerter Gnediger Furst vnd Herr, gnedige vnd gunstige Herrn. Ihrer Römischen Kays: Mt: allergnedigiste Vorbetrachtung, vnd vaterliches Kaiserliches Gemut gegen dem furstlichen Haus Lignitz hat der Durch leuchtige Hochgeborne Furst vnd Herr, Herr H a in rich, Hertzog in Schlesien zur Lignitz vnd Briegk etc. mein gnediger Furst vnd Herr, vndertheniglich vnd gehor samlich vorstanden, thut sich gegen Ihrer Römischen Kays: Matt: desselben allen inn Dehmut zum Hochsten bedangken. So viel aber betrifft Ihrer F. G. geliebten Eldern eingebrachte BeschwerArtigkel, hetten Ihr F. G. als der gehorsambe Sohn bein Ihren Gn. sich desselben gar nicht vorsehen, vnd wollen zu gegrundter Ableihnung derselben Ihre F. G. hiemit inn der Kurtze diesen Ihren bestendigen Gegenbericht gethan haben.
Zum Ersten Was F. G. Hertzog Friderichs GwardjDiener anlangt, ist es an dehme, das Ihr F. G. Hertzog F ride rich derer einen, welcher ein Töppergesell gewest, vmb sich ferner nicht haben dulden noch leiden wollen, welcher folgendt auf Ihrer F. G. Anhalten ein Zeitlang inn die Hoffstuben bestricket, vnd folgendts auf sein Bitt vnd Anhalten solches Dinstes ist entledigt worden, der ander aber, Clement Lemmer- zal genant, hat sich gegen einem Schuehmacher, zunegst der Brucken beim Schloss alhie, mit Schlegen, Scheltworten vnd sonst vngeburlichen eingelassen, gemelten Schuehmacher folgents auss seines Brudern Hauss zum Balgen ausgefordert, vnd aller- lej Vngebuhr vorgenohmen, dadurch er nachmals bein Vorhör der Sachen Vnrecht befunden, darumb er dan von I. F. G. Hertzog Hainrichen inn geburliche Hafft ist eingetzogen worden, dieweil aber etzliche Tag zuuor, ehe dan solchs beschehen, F. G. Hertzog Friderich durch Derselben Hofmeister Hansen von Panewitz Ihr F. G. Hertzog Hainrichen veterlichen antzeigen lassen, dass sich gedachter Clement inn vngeburliche vnd vordechtige Handlungen einliesse, darumb Ihr F. G. inen ferner bein sich nicht sehen noch haben möchten, als wehr Ihr F. G. gnedigs Begern, Ihr F. G. Hertzog Hainrich die wollen gemelten Clement Zuuorhuttung fernerer Weitte
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rung von solchem seinem Dienst abschaffen, darauff vnd inn Betrachtung der vorigen Vorbrechung haben Ihr F. G. Hertzog Hainrich ihne den Clement seines Dienstes entledigt, wie solches alles obgedachter Hanss von Panewitz vnd Marcus von Girstorf, denen diss Alles bewust, gnugsamb zeugen werden.
Zum Andern Obgleich Ihrer F. G. Hertzog Friderichen von F. G. Hertzog Hainrichen etzliche Knaben zugeordnet, so wollen doch Ihre F. G. dieselbigen bein sich nicht haben, sondern wider die Kayserliche Instruction ihres Gefallens Diener auf nehmen, vnd dieselbigen widerumb von sich weisen, inmassen dan vnlangst vorschie nen Ihr F. G. Hansen Bocks vom Eissenmost vorm Rauden beide Sohne hinder Ihrer F. Gn. Hertzog Hainrichs Vorwissen zu sich genohmen, vnd dieselbigen volgendls widerumb von sich vorstossen haben.
Zum Dritten Erkhennen Ihr F. G. Hertzog Heinrich sich schuldig, gegen ihrer genedigen vnd geliebten Fraw Mutter sich mit kindlicher Ehrerbittung vnd Vorhaltung zu ertzeigen, des sich dan auch Ihr F. G. jederzeit zum Höchsten gevliessen, darumb Ihr F. G. vngeacht, obgleich der Zymmer alhie im Hause wenig, Ihrer G. anfenglich das Zymmer, welches itzo Ihrer F. G. hertzliebste Gemahl innehat, eingeben wollen, welches Ihren G. nicht gefellig gewest, folgendts so haben Ihr F. Gn. Ihrer G. das Zymmer, darjnnen die Freulein wohnen, einthuen wollen, aber Ihre G. die Freulein haben bein Ihr F. G. der Hertzogin nicht sein mugen, vnd die Vrsachen Ihren F. G. Hertzog Hainrichen als dem Brudern vortreulichen angetzeigt, nichts minder lassen Ihrer F. G. jetzo ein newes Zymmer machen. Wan dasselbig gefertiget, wollen Ihre F. G. solchs Ihren F.G. gehorsamlich eingeben, vnd sintemahl bein Ihren F.G. diese Zeit vber disfals gar nicht gesucht, hetten Ihre F. G. sich auch derselbigen Beschwerung desto weniger vorsehen, inn sonderlicher Betrachtung, das vor zweien Tagen Ihrer G. die Her tzogin sich gegen Ihren F.Gn. Hertzog Hainrichen inn vieler Beisein offentlich hören lassen, dass Ihren G. sich vber Ihr F. G. Hertzog Hainrichen inn Nichts zu beschwe ren, sintemahl S. F. G. gegen Ihren F. G. sich jederzeit gehorsamlich ertzeigt hette,
Zum Vierden So ist offenbar, das F. G. Hertzog Friderich des jungen Herrn alten Preceptorem von sich vorstossen, vnd den jetzigen newen Preceptorem ohne Seiner F. G. Hertzog Hainrichs Vorwissen, vnd inn derselben Abwesen angenohmen, welcher auch noch vnuoreidet bein Ihren F. G. ist vnd gehalten wirt,
Zum Funfften haben Seine F. G. Hertzog Hainrich das Zymmer, so zuuor der selben geliebten Herr Vetter Hertzog Georg zum Briegk etc. in Ihrer F. G. Jugent zum Studiren innengehabt, dem itzigen jungen Herrn auch eingethan, welches aber F. G. Hertzog Friderichen gar nicht anncmlich gewest, dessgleichen haben Seine F. G. mehrgedachtem jungen Herrn, des Bartel von Logaw Sohn, welcher jetzo bein der Römischen Khun: Matt. etc., vnserm Allergnedigisten Herrn, Edlerknab ist, des gleichen Ernst Mohles von Mühlradlitz Sohn, vnd Andere zu Condiscipulis zuge ordnet, aber Ihr F. G. Hertzog Friderich haben dieselbigen, sonderlich des von Logaw Sohn, hinweg geiagt, wo aber des Moblen Sohn hinkhomen, dieweil derselb itzo lengst alhie nicht gewest, khönnen S. F. G. Hertzog Hainrich nicht wissen, vnd mugen Seine F. G. itziger Zeit sonst Niemandts erkhundigen, der sein Kindt dergestalt aldohin geben vnd vortrawen wolt,
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Zum Sechsten erachten S. F. G., das sich derselbigen gnedige vnd geliebte Fraw Mutter Ihrer G. Kleidung halben in Nichts zu beschweren, dan S. F. G. Ihrer G. der selben Begehren nach vnlengst vorschienen einen Sammet auch einen AtlassenRockh machen lassen, desgleichen einen Tchamlot zum Vbertzug vber einen Peltz. So haben auch S. F. G. funfftzig Taler vor Marder gegeben, die Ihrer F. G. zum Theil zu einem Mantelein zugestellt, welche auch Ihr G. zu Ihren Handen bekhomben, darüber dan Ihr F. G. bisshero nichts mehrers begehret, von Leimet aber ist Ihrer F. G. Hertzog Friderichen vnd der Hertzogin, so viel Ihrer F. G. gefordert, geben worden, wohin aber solches Alles angewandt, können S. F. G. nicht wissen,
Zum Siebenden haben S. F. G. endlichen verordnet vormuge der Kaiserlichen Instruction, Ihren F. G. Hertzog Friderichen auss Kuchen vnd Keller alle Notturfft zu geben, deme auch also gehorsamlichen nachgesatzt wirt, das aber biss weilen wess zur Vngebur, vnnd vberflussig erfordert vnd sonderlich diss, so bissweilen nicht vorhanden, dauor khönnen Ihr F. G. nicht, vnd bitten S. F. G., die Herrn Commis- sarienwolten sich des beim Kuchenmeister vnd Kelner n notturfftig erkhundigen, da dan Ihr F. G.Gnaden vnd Gunsten disfalsvnderthenigen vnd dienstlichen Bericht bekhomen werden. Anreichende aber das Ihr F. G. Hertzog Friderich inn derselben Custodia gegen dem Kuchenmeister mit einem Messer soll gefochten haben, aber was sich disfals zugetra gen, sintemahl solchs inn S. F. G. Hertzog Hainrichs Abwesens vorgenohmen, bitten S. F. G. abermals, die Herrn Kaiserlichen Commissarien wolten sich des Alles bein S: F. G. Hauptman, vor denen solchs klags vnd berichtsweiss khomen, desgleichen bein dem Kuchenmeister selbst vnd Anderen, so darumb Wissenschafft haben mugen, nach Notturfft erfragen,
Zum Achten mugen S. F. G. bestendiglich berichten, das derselben gnedige vnd geliebte Fraw Mutter niemals in einiger Custodj enthalten worden, sondern Ihrer F. G. inn allweg frei vnd offen gestanden, Ihres Gefallens ausszugehen vnd zu gebahren, ininassen dan Ihr F. G. fast teglich nach derselben Gelegenheit vnd Gefallen ausspaciren,
Zum Neunden haben sich Ihr F. G. die Hertzogin derselbigen jehrlichen Deputats halben nicht zubeschweren, dan dasselbig Ihrer F. G. alle Quartal auff Ihrer F. G. Er fordern vnd den mehrern Theil vor der Zeit gegeben wirt, inmassen dan Ihr F. G. auf das khunfftige Quartal Crucis allreit einen Antheil empfangen,
Zum Zehenden Wass betriefft die Badtstuben, damit Ihr F. G. Hertzog F r i d e r i �? h biss weil einSchweissbadt haben möchten, ist es an dehme,das alhie auffm Waal ein Badtstuben stehen, deren Seine F. G. Hertzog Heinrich derselben Fraw Mutter Gemahl vnd Ge schwister gebrauchen, darein Ihr F. G. Hertzog Friderich niemahls begehret, an dem Orte aber im hindern Schloss, do inn vorigen Zeiten etwa ein Badtstub gestanden, ist jetzo ein grosses Haus aus vnuormeidlicher Nott erbauet, das aldo selbst hin wide- rumb ein Badtstub nicht hat mugen gesetzt werden, vnd obgleich S. F. G. Hertzog Hainrich derselben gnedigen lieben Herrn vnd Vatern etzlichmahl ein Schweissbadt haben wollen zurichten lassen, so ist doch dasselb Ihren F. G. Hertzog Friderichen gar nicht annemlich gewest, jedoch was Ihrer Römischen Kays: Mt: oder an derselben Stadt die Herrn Commissarien dieses vnd anderer Artigkel halben vor schaffen werden, inn demselbigen wollen S. F. G. sich gehorsamlichen ertzeigen.
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Zum Eilfften hetten Sein F. G. die Transferirung derselben genedigen vnd geliebten Fraw Mutter Leibgedinges vorlengst gern voltzogen, erkhennen sich auch dasselb zu thun schuldig, es haben aber S. F. G. Ihrer Kays. Mt. allergnedigisten Consens vnd Bewilligung aus Ihrer Römischem Kays. Mt. Cantzlei bisshero nicht bekhomben mugen.
Zum Zwölfften die Kleinodia, so von S. F. G. Herrn vnd Vatern vorsatzt vnd vor- pfendet, haben S. F. G. Hertzog Hainrich neben anderm auffgebrachtem Gelde mit Seiner F. G. geliebten Gemahl zugebrachtem Heiratgut auff allergnedigist Vorschaffen der Kays. Mt: gelöset. Wan auch Seiner F. G. solch Geldt widerumb zugestalt, wollen S. F. G. solche Cleinodia widerumb in gesamlet Gutt vnbeschwert einstellen, wiewol Ihre Kays. Mt. Seiner F. G. allergnedigists schriefftlichen aufferlegt, das nach Aus lösung solcher Kleinodia dieselbigen alhie bein dem furstlichenn Hause Lignitz als ein Schatz solten vorwahret werden, wiewol, wie die Herrn Commissarien selbst gesehen, vnd yon dem Taxirer Bericht endtpfangen, solche Kleinodia höher haben mussen gelöset werden, dan sie nuhmals nach der Taxa gewirdigett.
Zum Dreitzehenden die Gebeude, so S. F. G. Amptleute vnnd etzliche inn der Stadt inn vnnd vor derselbigen erbauet, achten S. F. G., das sich derselben Herr vnd Vater disfals nicht zu beschweren, sintemahl solchs der Kays. Mt: vnd der Chron Behaimb zu Besserung derselben Lehen, auch Ihren F. G. selbst zum Besten beschicht, wie dan F. G. der Herr Bischoff zuBresslaw so wohl der Herr Doctor Johan Lan- gus inn jungstem Commissariat solchs auch zum Theil besichtiget.
Zum Viertzehenden, sindt der Kays. Mt. allergnedigisten schriefftlichen Beuelch nach Ihren F. G. Hertzog Friderichen wochentlichen zwantzig Taler volliglich gegeben worden, vnd daran nichts hinderstelligs vorblieben, dieweil aber S. F. G. Hertzog Heinrichs jetziges Vormugen vnd Einkhomen, vber die vorigen vntreglichen Beschwer, solchs ferner nicht erreichen noch ertragen kan, bitten S. F. G., die Herrn Commissarien wollen Ihre Römische Kays: Mt: vnderthenigst ersuchen vnd anlangen, damit Ihrer Röm. Kays: Mt. Seine F. G., dieweil S. F. G. Herr vnd Vater zuuor mit aller Notturfft vorsehen, hiemit allergnedigist hinforder vorschonen wolten.
Zum Funfftzehnden ist dem Frewlein niemals vorbotten, zu Ihrer F. G. Herrn vnd Vatern zu gehen, Ihre G. haben aber bissweilen zu S. F. G. zu gehen auss Vrsachen Bedengken gehabt.
Zum Sechtzehenden haben S. F. G. von denen Reden, so Jorge von Wilden hain, S. F. G. Diener, von sich hat sollen hören lassen, gar khein Wissen. Es ist auch vor S. F. G. disfals nichts khommen, dieweil aber gemelter Wildenhain jetzo ab- wesendt vnd nicht zur Stellen, bitten S. F. G., die Herrn Commissarien wolten sich des selben allen zu seiner Widerkhunfft gnugsamb erkhundigen.
Zum Siebentzehnden sindt der Kaiserlichen Instruction nach die vnuordechtigen Persohnen zu Ihrer F. G. Hertzog Friderichen allwege gelassen wurden, da aber wess anders vorgebracht, bitten S. F. G., sich desselben zu berichten, wollen Seine F. G. sich darauff aller Gebuhr ertzeigen.
Zum Achtzehenden den jungen Herrn haben S. F. G. von Samet vnd Sei den dermassen Kleider zu gutt, als Sein F. G. dieselbigen tragen, anmachen las sen. Das aber dieselbigen an andere Orthe vorwandt vnd vmbbracht, oder aber, wan
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frembde Leuthe alhie sindt, nicht angelegt werden, dorfur khonnen S. F. G. nicht, bitten auch, sich hierinnen entschuldiget zu halten.
Zum Neunzehnten sindt Sein F. G. Hertzog Heinrich nechstvorschiener Tag persohnlich zu Haynaw gewest, aber aldoselbst, wie sich von Ihr F. G. Herrnn vnd Vatern gegen den Herrn Kaiserlichen Commissarien beschweret, gar khein Vnord- nungk oder Nachteil befunden, vnd wirt das Haus aldo itziger Zeit, dieweil Hanss Lassotha von Steblaw dasselbig mit gnediger Zulassung S. F. G. bewohnet, wie solchs der Augenschein gibet, besser dan zuuor, da dasselbig wust gestanden, gehalten. Es hat auch gedachter Lassotha, wie dan S. F. G. Herrn vnd Vater anders berichtet worden, aldo zu Haynaw Seinem vnderthenigem Antzeigen nach keine Ziegen noch irgent ein schedlich Vihe gehalten, das aber aldo ein Feuermauer, die man wegen der Irre vnd Kromme nit rewmen noch kheren than, brennend worden, wie sich dan solchs zuuor auch zugetragen, das ist ohne Vorursachung geschehen, vnd Gott Lob! ohne Schaden vnd Nachteil abgegangen.
Zum Zwantzigisten kombt Sein F. G. ganz bekhömmerlich fur, das von derselben gnedigen vnd geliebten Eldern vorgegeben wirt, als solt Seiner F. G. geliebte Schwe ster Freulein Helena1) vonn S. F. G. Gemahl wie ein Magd vnd Dienerin gehalten werden, vorsehen sich derowegen S. F. G., Ihre F. G. das Freulein werde selbst aussagen, das Ihr F. G., als Ihrer G. derselben Standt nach geburet, furstlich vnd wohl vnderhalten werden, vnd bitten Sein F. G. die Herrn Kayserlichen Commissarien, die wolten sich des alles bein Ihrer F. G. personlich nach Notturfft erkhundigen.
Zum Einvndzwantzigisten wissen S. F. G. nicht, aus was Vrsachen S. F. G. Herr vnd Vater sich wegen Abgang Ihrer Gnaden Kleidung solt zu beschweren haben, sintemahl S. F. G. dasjenige, was Ihre G. von Leiptzig zur Kleidung bestalt, do allein solchs an Seine F. G. gelanget, vnbeschwert haben zahlen lassen. So seindt auch alhie im Skarp köstliche Kleider, alle von gulden vnd silbern Stucken vorhanden, dess- gleichen etzliche bein F. G. Hertzog Johansen zu Munsterbergk deponirt, alle Ihren F. G. Hertzog Friderichen zustendigk. Da nun Ihr Rom: Kays: Mt: aller- gnedigist schaffen, Ihrer F. G. solche statliche Kleidung in die Custodia ausszugeben, wollen S. F. G. sich hierin gantz gehorsamlich befinden lassen, allein bitten S. F. G. gantz vndertheniglich, Ihre Rom: Kays: Mt: die wollen allergnedigiste Verordnung thuen, damit solches Alles an andere Orth nicht mochte vorwendet werden.
Wass aber folgende von den Herrn Commissarien krafft derselben Instruction artigkelsweise zu mehrer der Sachen Erkhundigung S. F. G. vorgehalten, darauff wollen denselbigen zu bestendigem Bericht S. F. G. nicht bergen.
Zum Ersten wie Seiner F. G. Hoffhaltung angestalt, vnd was aldo nicht allein wochentlich, sondern teglich aufgehet, das weisen S. F. G. WochenRechnungen, derer S. F. G. vnscheulich sindt, vnd wirt solchs alles, so viel immer muglichen, auffs Geringste vnd Genaueste angestelt, das aber, wie von S. F. G. Herrn vnnd Vatern vor gebracht, als solten von S. F. G. Amptleuten vnd Rethen Flaschen mit Wein vom Schloss getragen werden, dauon haben S. F. G. khein Wissen, vnd bitten S. F. G.
1) Helena war im J. 1544 geboren, also damals 17 Jahre alt.
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beineben derselben Rethen, die Herrn Commissarien die wolten darob sein, damit die selbigen, welche solchs vorgenohmen, nambhafftig gemacht, vnd sich dieselbigen per- sohnlich möchten zuuorandtworten wissen.
Zum Andern tragen Ihre F. G. kheine Scheue vnnd sindt auch erböttig, aller derselben Einkhomens, so wohl der Schulden vnd angestalten Hoffhaltung, den Herrn Commissarien abermals fernere notturfftige schriefftliche Erklerung zu thuen.
Zum Dritten sindt S. F. G. gantz wol zufrieden, bitten auch darumb gantz fleissig, dass alle die Kleinotter, Silberwergk vnd Geschutz, so viel des alles in angehender S. F. G. Regirungk alhie befunden, ordentlich vortzeichenet, inuentiret vnd gewirdiget werde, allein wollen S. F. G. vnderthenigs gebetten haben, sintemahl das Geschutze von gemeiner Hulff der Vnderthanen samentlichen ertzeuget, auch zum Theil den Stedten, Ihrer F. G. Vnderthanen zustendigk, Ihrer Romischen Kays: Mt: die wolten derselben jungst zu Wien gegebnem allergnedigstem Abscheide nach zu Rettung gemei nes Vaterlandts vnd zu Abwendung beuorstehender Nott solchs Alles bein dem Hauss Lignitz, vnd desselben Festung allergnedigst vorbleiben lassen.
Zum Vierden die Auffzeichung der Diener auch derselben Besoldung wollen Ihre F. G. den Herrn Commissarien particular ordentlich vbergeben.
Zum Funfften, wass fur Persohn in S. F. G. FrauenZymmer Vnderhaltung, die sollen den Herrn Kaiserlichen Commissarien aufgetzeichnet zugestalt werden, vnd vor sehen sich Sein F. G., dass dieselbig disfals nichts anders, dan was inn der auffgerichten HeuratsAbrede bewilliget, vnd folgendts von Ihrer Romischen Kays: Mt: confirmiret, wie sichs auch S. F. G. vnd derselben Gemahl Ihren Standt vnd Wesen nach geburet, ist angeordnet worden, vngetzweifelter Zuuorsicht, Ihrer Romischen Kays: Mt: Seiner F. G. hierin zu Vngnaden nicht vormerckhen werden.
Zum Sechsten weiset der Rom: Kays: Mt: Abschiedt, denen Ihre Rom: Kays: Mt. Seiner F. G. zu Augspurg1) gegeben, das durch Ihrer Rom: Kays: Mt. hiertzu ver ordnete Commissarien S. F. G. inn das Furstenthumb Lignitz mit Regalien, Landt, Leuten vnd allen Nutzungen solt gewiesen werden, welches auch folgendts durch die Herrn Commissarien wirgkliche voltzogenn, darauff auch nach Losszehlung F. G. Hertzogk Friderichs von den Kaiserlichen Commissarien die Vnderthanen vom Landt vnd Stedten an S. F. G. mit ErbAidespflichten gewiesen, mit was Beschwer aber S. F. G. solche hochbekhumberte vnd beschwerliche Regirung angenohmen, dess wissen sich dieselbigen Herrn Kaiserlichen Commissarien, sonderlich aber F. G. Hertzog Georg, auch'andere Persohn, so solchs mit S. F. G. Hertzog Heinrichen gehandelt, gnugsamb zu erinnern, vnd getrösten S. F. G. sich gantz vnderthenig, Ihre Romische Kays: Mt. Seine F. G. dabei allergnedigst schutzen vnd handthaben werden.
Zum Siebenden ist es wol an dehme, das Seiner F. G. getreue Vnderthanen auf S. F. G. gnedigs Ansinnen vnd Begern, S. F. G. auf drej vnderschiedliche Termin vom Tausent Taler dreissig Taler zu vndertheniger Hulffe vnd Beisteuer, auff gewisse Conditiones vnd gegen Aussgebung etzlicher Privilegien vnd Begnadung gehorsamlich bewilliget, vnd da dan die Summa solcher Bewilligung auf einen Termin viertausend
1) S. Beilage 5, 6, und 7 vom J. 1559.
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Taler, vnd die gantze Summa aller dreier Termin sich vngeferlich auff zwelfftausent Taler erstrecken möchten, daran S. F. G. etwan sechstausent Taler einkhomben, welche S. F. G. zum Theil zu Ablegung der Schulden, vnd vnertreglichen Interesse, zum Teil auch auff der Kays: Mt. allergnedigist Erfordern vorschienes Jahres auff die Reise gegen Prespurg angewandt.
Zum Achten vnd Letzten, was betriefft den Ausstandt vnd Restanten an Kaiser lichen Steuren vnd Biergelde, bitten S. F. G., die Herrn Kaiserlichen Commissarien wolten sich des bein denen, so solchs im Beuelch haben, sonderlich aber bein dem Valien Seidel alhier zur Lignitz, als dem Ober-Einnehmer erkhundigen, dan S. F. G. an derselben ernsten Vormahnen zu Einbringung solches Ausstandts ihres Theils nach muglichem Vleiss nichts haben envenden lassen.
Solches Alles, wie obertzalt vnd was S. F. G. daneben zu ferner Ausfuhrung durch sich selbst, auch derselben Rethe ferner mundlich vorgebracht, bitten E. F. G. gantz freundlich ansynnen, auch in Freundtschafft, vnd begeren gantz gnedig, die Herrn Kayserlichen Commissarien wolten solches Alles notturfftig behertzigett, Ihrer Romi schen Kays: Mt. vnderthenigs vorbringen, vnd Ihre Romische Kays: Mt. inn Dehmut vorbitten helffenn, damit Ihre Romische Kays: Mt. derselben allergnedigisten Erbitten nach S. F. G. vnd das gantz furstliche Hauss Lignitz allergnedigist bedengken, inn Kaiserlichem Schirm vnd Schutz halten, vnnd Ihr allergnedigister Kaiser vnd Herr sein vnd bleiben wolten, inn welchem Allem Ihrer Rom: Kays: Mt. Seine F. G. sich als der vnderthenigste gehorsambste Furst hiemit inn Dehmut wollen vortrauet haben. Actum Lignitz, den 28ten Julij Anno etc. im 64ten.
Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data) 65, in: Monasterium.net, URL </mom/SaganLiegnitz/8430afa4-a4b0-4d9d-b408-c09f2958eac2/charter>, accessed at 2024-11-21+01:00
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