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Charter: Vetter: Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, 1864 (Google data) 14
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Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 14, S. 94
 

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Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 14, S. 94

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    IL. Ertriigniß der Flöherei.

    Es liegen bis zum Iahre 1823 keine genauen Aufzeich nungen mehr vor, wie viele Flötze jährlich geführt wurden; erst von jenem Iahre an, wo ein geordnetes Rechnungswesen ein geführt wnrde und die Kasseugelder zur Erhebung kamen, lassen sich bestimmte Zahlen aufstellen. Nach den deßfallsigen Rech nungen wurden innerhalb der betreffenden Rechnungsperioden die in nachstehender Uebersicht verzeichneten Flötze durch die Rheingenossen nach Basel geliefert, welche nach den einzelnen fiotzkehrberechtigten Orten aufgeführt sind.')

    ') Die Berechnungen stützen sich auf ein« durch den damaligen Rhein vogt, jetzt Eassier, Hrn. Obiisi Vitter in Schweizer-Wallbach, dem letzten Maiengerichte vorgelegte Zusammenstellung.

    Unter den Franken sind neue zu 28 kr. gemeint.

    Der Lohn für die Führung eines Flotzes nach Basel be trägt nach der Anmerkung 12 zur Flotzkehrordnung 12 fl. 40 kr.; in dieser Berechnung wurde die Entschädigung für Zehrung nur zu 2 st. 20 kr. (5 Frs.) angenommen, die ganze Flotzgebühr somit zu 11 st. 40 kr. oder 25 Frs. Darnach be rechnet sich der Verdienst für die von 1823 bis 1861 ge führten Flötze für

    Niederschwörstadt auf 332,275 Frs.

    Badisck-Wallbach „ ...... 294,375 „

    Säckingen „ 78,750 „

    Mumvf „ 387,975 „

    A.-Wallbach „ , 454,925 „

    im Ganzen auf 1,548,300 Frs. Davon kommen auf

    die badischen Rheingenossen .... 705,400 Frs. „ schweizerischen Rheingenossen . . . 842,900 „

    Nach dem Durchschnitt dieser 38 Iahre kommen auf 1 Iahr

    Flötze: Verdienst:

    für Niederschwörstadt .... 3402«/,« 8,744 Frs.

    „ Badisch.Wallvach .... 309^/,« 7,747 „

    „ Säckingen ...... 82^/z« 2,072 „

    „ Mumpf 408'ö/z« 10,210 „

    „ A.-Wallbach .... . 478"/,« 11,972 „

    im Ganzen 1629'°/2s 40,745 Frs. oder

    auf badische Angehörige . . . 74220/z« 18,563 „

    „ schweizerische Angehörige . . 887<°/z« 22,182 „

    In den 6. letzten Iahren blieb der Holzhandel ziemlich auf gleicher Höhe und eine vergleichende Darstellung über diese Zeit dürfte die sichersten Fahlen über die derzeitigen und uächstkünf- tigen Einnahmen der Rheingenossen ergeben. Von den in den Iahren 1855 bis 1861 geführten 15,189 Flötzen kommen im Durchschnitt auf 1 Jahr auf

    Flötze mit einem Verdienst von Niederschwörstadt ... 503 12,575 Frs.

    Badisch-Wallbach ... 573 14,325 „

    Säckingen 122 3,050 „

    Mumpf 709 17,725 „

    Aarg.-Wallbach . . . 626 15,650 „

    2533 63.33.5 Frs.

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    oder auf

    Flötze mit einem Verdienst von die badischen Flötzer . . 1198 29,950 Frs.

    „ schweizer. „ . . 1335 33,375 „

    Der jährliche Verdienst eines flotzkehrberech- tigten Rheingenossen (Meister, Flotzkehrknechte und Wittfrauen), deren es gegenwärtig 208 sind, beträgt hiernach 304 Frs. Bis zum Iahre 1849, wo die Knechte erst das Recht zur Theilnahme an der Flotzkehre erlangten, war natürlich das jährliche Einkommen eines Meisters ein weit höheres. Hierauf kommt übrigens nichts an, denn das Geld verblieb nach wie vor den Bewohnern der berechtigten Orte.

    Für die Erbauung eines Flotzes brauchen in der Regel 4 Mann einen Tag und beziehen dafür im Ganzen 15—16 Frs. Wir wollen nun annehmen, daß die Rheingenossen etwa die Hälfte aller Flötze herstellen, so ergibt dies, nach obiger Durch schnittsberechnung, von den jährlich geführt werdenden 2533 Flötzen 1266'/, oder eine weitere Iahres-Einnahme von min destens 18,997 Frs.

    Das Nachputzen, für das die Flötzer einen Taglohn von 1 st. oder 2 Frs. 15 Ct. beziehen; die Mehrlöhne für die Brenn- holzflötze und den Lohn für den zuweilen (bei hohem oder ganz kleinem Wasserstand) nothig werdenden vierten Mann, wollen wir ganz außer Berechnung lassen, indem die obigen Zahlen zur Genüge beweisen, welch große Wichtigkeit diese Erwerbs quelle für die betreffenden Orte, die wegen der Geringfügigkeit des Grundbesitzes und sonstigen Verkehrs, fast ausschließlich anf das Flötzer-Gewerbe angewiesen sind, hat. Eine Entziehung dieses ses Verdienstes würde den Ruin nicht nur vieler Familien, son dern ganzer Orte im Gefolge haben.

     
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