Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 122, S. 173
Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 122, S. 173
105) 1673. (Cap. Pr, vom 11. 8^!'.) Diese Erlaubniß zum „Krätzen" wurde, weil das große Gewässer den Wägen bedeutenden Schaden — der mit ein Paar Tausend Gulden schwerlich zu repariren — gethan, wieder auf ein Jahr verlän gert, gegen Entrichtung des 5ten Fischs nnd weiterer drei schöner großer Fisch in die Haushaltung. ^ . , , .
Diese Erlaubniß wurde, auf jeweiliges Bitten, auch in den Iahren 1674, 1675, 1680, 1686,1687,1690 und 1711 ge geben, gegen Entrichtung des 5ten Fisches und Abgabe weiterer, theils zwei, theils drei Fischen in die Hofhaltung.
Vetter: Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, 1864 (Google data) 122, in: Monasterium.net, URL </mom/SchiffOberrhein/3c5f3014-9702-4684-ba29-31296be5c2e2/charter>, accessed at 2024-12-27+01:00
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success