Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 20, S. 146
Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 20, S. 146
8. Fischerei bei Laufenburg.
Ueber dieFischerei der Stadt Laufenburg liegen seit 1207 bis heute, also über einen Zeitraum von 650 Jahren, eine große Zahl Urkunden vor. In ersterm Jahre wird sie in dem, zwischen dem Stifte Säckingen unddemGrafenRudolphvonHabsburg,ab- geschloßenen Vergleiche, erstmals erwähnt; sie scheint aber damals keine große Bedeutung gehabt zu haben, doch bald nachher mehr in Aufnahme gekommen zu sein, denn sie bildete in der Folge einen steten Zankapfel zwischen dem Stifte, dessen Schirmvögten, und der Stadt Laufenburg.
,, Im Iahre 1275 wurde ein Streit zwischen Letzterer, bezw. den dortigen Fischern, und dem Stifte, durch eine« Schiedsspruch des Sängers am Hochstift zu Basel, Meister Heinrich Kuchlein, dahin beigelegt, daß das Stift zwei Theile und die Fischer eineu Theil aller bei Tag und Nacht gefangenen Fische anzuspre chen haben. (Urkunde unter Ziffer 110.) ,. > ,
Im Iahre 1347 wurde von der Abtissin und dem Capitel des ^Gotteshauses Säckingen, unter Mitwirkung der Gräsin von Habsburg und ihrer Söhne, eine neue Fischerordnung auf gestellt (Urkunde Ziffer 112) und darin auch festgesetzt, daß von allen Fischwagen (deren es damals schon 20 waren) statt der obigen 2/z, das eine Iahr je der dritte und das andere Iahr der vierte Fisch dem Gotteshaus gebühre, mit Ausnahme des Don nerstags (Tag und Nacht), welchen die Herrschaft Habsburg und Zinstag (Tag und Nacht), an welchem dir H5 v. Wes- senberg ') die beiden Fronwagen zu Lehen hatten. Von der Neeziwag hatten die Fischer nur für den Mittwoch
<) Dieses Lehen wurde sväter vom Stifte wieder an sich gebracht.
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(Tag und Nacht) obige Abgabe an Mischen und jährl. 3 Mut Kernen, und von den beiden Wagen „zu dem Loche" und „zu dem Grusen", vom Mittwoch den 3. dezw. 4. Fisch und vom Samstag den halben Theil, sodann von der Wage „zum Vache" 2) jährlich nur zwei Fische an das Stift zu entrichten.')
Im Iahre 1363 veräußerte Graf Rndolph IV. von Habs burg das ihm an der Fischerei zustehende Lehen, mit Zustim mung des Gotteshauses, an die Stadt Lau fenburg um 1000 Goldgulden. (Urk. Z. 114.)
Ginige, zwischen Stift und Stadt obgewaltete, Streitigkeiten, wurden 1596 gütlich beigelegt, der letztern das Lehen erneuert und vom erstern auf den (außer obiger Abgabe) noch weiter in Anspruch genommen«! He hnt,«n von fämmtlich gefangenen Fischen, für ewige Zeiten verzichtet. (Urk. Ziff. 117).
Nach den Fischrechnnngen entrichtete der „Hügenwag" seit 1582 bis auf die neueste Zeit einen jährlichen Zins von 3—4 Pfund Geld. Da diese Wage schon in der Urkunde von 134? aufgeführt wird, dieser Abgabe jedoch keine Erwähnung ge schieht, so läßt sich deren Entstehung nur so erklären, daß die Wage durch Hochwasser beschädigt und beim Neubau der Fisch- Ms in Geld umgewandelt wurde.
Das Gotteshaus Säckingen bezog anfänglich den Fischzehn- ten in natura und bestimmt hierwegen ein« Verordnung von "1379, daß die Fische frei in die Kuchel nach Säckingen geliefert, dem Speisewärter und den Köchen eingehändigt und alsdann an die Abtissin, die Stiftsfrauen und die Capitels-Herren aus- getheilt werden sollen ; auch daß die Fischer keine Fische, ohne Erlaubniß der Abtissin, verkaufen dürfen. Später wurde vom Stifte zu Laufenburg ein eigener Fischschaffner aufgestellt, wel cher den Fang zu überwachen, die Fische in Empfang zu nehmen, zu veräußern und de n Erlöß au jenes abzuliefern hatte. Die Vertheilung der Fische und später des Geldes, erfolgte nach den, den Fischrechnungen beigefügten Bemerkungen, an die einzelnen
l) Diese Fischwag« wurde dxrch ew Hochwasser zerstört und deshalb ber Stadt 1i>96 (Urk. Z. l!7) die «zrlaudniß erthM. N«tt dies« die Nage „zum niedern Bögen" zu erbauen, wovon die gleiche Abgabe v«n jährlichen 2 Fischen zu entrichten war.
") Die Abgabe des dritten und vierten Fisches war auch von den später erbauten Fischwagen zu entrichten (vgl. Url. Zifs. 113) und ebenso vom „Krätzen," wozu jedoch immer die Erlaubniß der Fürstin vorher einzuholen war. (Vgl. U«. Ziff. 102 ff.)
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Stiftspersonen in folgender Weise. Es erhielten: die Abtissin 2 Theile, jede Stiftsdame und jeder Chorherr, sowie das Bau amt je einen Theil und ebenso die beiden Köche zusammen; jede Chorjuugfrau erhielt 5 ß und an die übrigen Capitelspersonen nnd Bediensteten wnrden Geschenke vertheilt; der Fischschaffner erhielt anfänglich 3 Pfund in Geld und dessen Frau ein Ge schenk von 5 ß.
Nach den Fischrechnungen von 1737—1748 bezog der Wag meister (der Stadt Laufenburg) von jedem Pfunde der gefan genen Fische 11 Rappen bis 1 ß, und ebensoviel die Leheuknechte (Fischer); der Schaffner dagegen das Doppelte. Die 1775r Rechnung sagt: Das Stift erhielt jeweils die Hälfte, die andere Hälfte der Schaffner als Belohnung, woraus er jedoch zu be streiten hatte: den Lehenknechten für jeden gefangenen Fisch 2 kr. nnd den Ersatz für Limpast und Faden (zur Ausbesserung der Garne), der zwischen 5—7 ft. jährlich betrug. Mau steht hieraus, wie sich die Bezüge des Stifts von Iahrhundert zu Iahrhundert verringerten, und zuletzt' zum größten Theil in Kosten aufgingen.
Dem ursprünglich nur für das Stift Säckingen aufgestellten Schaffner ^) wurde später die Ueberwachung des gesamm- ten Fischfangs übertragen und hatte derselbe dem Stifte, der Stadt Laufenburg und den einzelnen Lehenbefitzern (Theilsge- nossen) 5), über ihre Antheile am Erlöse, Rechnung zu stellen. Vom Stifte wurde ihm zur Pflicht gemacht: „1) Die ihm von den dortigen Wagen zufallenden Fische nach der bisherigen Observanz einzuhebeu, zu verkaufen und mit Johann Baptist (24. Iuni) eines jeden Jahres, nebst Ablieferung des Geldbe trags, zu verrechnen; 2) Sorge zu tragen, daß die Fischer nichts veruntrenen; 3) Acht zu geben, das den stiMchen Lehenwag rechten nichts Nachtheiliges geschehe, und wenn ein Lehentrager abgehen würde, sowie wenn ein Lehenwag in schlechtem bauli chen Zustande oder gar in Abgang falle, solches anzuzeigen."
*) Nach den vorhandenen Fischrechnungen hatte das Stift folgende
Schaffuer: ' , .
1588 Ioh. Iae. Schvnholzer, , '
1598 Peter Betsche alt, :.
1620 Pfaumwirth'N'öttcher, . , ,, .,,
1766 Dominiens Sutter, des Raths, ^. . ,,
1797 Iofef Anton Trautwliler, ' > ^
alle von Laufenburg.
°) lieber die Theikung unter die Besitzer eines Waglehens vgl. Urk.Z. 118.
Dem jährlich in Laufenburg stattgefundenen „Fischer- eiHL" (Lehenserneuerung — Muthung) wohnten jeweils^M Äbtissin, die stiftischen Damen und Beamten, die Stadträthe von Laufenburg (die in Mänteln zu erscheinen hatten) bei. Außer der Wiederbelehnnng, wurden dabei die vorgekommenen Strasfälle gethätigt und etwaige Beschwerden erledigt. Dem Aete folgte ein gemeinschaftliches Mahl. Der Fischereid lautete: ,,1) Ihr werdet schwören^ dem Gotteshause zu Säckingen den dritten und den vierten Fisch zu geben, an den Enden die man da geben soll, wie es dann je im Jahr ist, und vom Schöpfen den fünften Fisch, ohne Gefehrde. 2) Wenn die Salmen anhe ben zu schwimmen, sollet ihr allenthalben die Massengarn °) von den Wägen hinwegthun und allein ans die Salmen fleißig und getreulich warten. 3) Sollet ihr keiner dem andern Fische zum Einsalzen noch zn Verführen, weder zum Verkauf noch zum Kauf abgeben. 4) Sollen die Wagknechte dem Fischenzenschassner alle Abend, so sie hinten anzeigen, was sie desselben Tagsund Nacht für Salmen, Lax oder Liedern gefangen, damit eine schriftliche, gute ehrbare Rait und Rechnung geben werden könne. Welcher aber von ihnen 5) einen, oder mehr Artikel überstehet und nicht haltet, der foll eines Wegs Urlaub haben, von dem Lehen gestoßen werden, und darzu nimmer kommen." Auch der Stadt hatten sowohl der Schaffner als die Fischer (Meister und Knechte) jährlich zu geloben, die ihnen obliegen den Pflichten getreulich zu erfüllen (vgl. die Nutcn folgenden Urkunden). , !, ^!' - ""
z.' Nie
lag den Lehen-und Afterlehen-Trägern ob, nnd nur zuweilen wurde vom Stifte ein Beitrag dazu geleistet, wie im Iahtze 1759 ein solcher vou 100 ft. zum Wiederaufbau der durch Hochwasser beschädigten „Netzi Wag," welcher einen Kostenaufwand von 1800 fi. verursachte. Dagegen trug das Stift einen Drittel der Koste» für die Unterhaltung und Anschaffung der znm
Fisehfang »nentbehrlichen Geräthschaften^
Zu den in der Urkunde von 1347 genannten Fischw agen und Weiden, kamen im Laufe der Zeit noch weitere. Das fol gende Verzeichniß enthält die in sämmNWen Urkunden bei Laufenburg vorkommenden, unter Ansahe der Jahre, m welchen derselben Erwähnung gethan wird. , , ,l
,) Pajwgarne, mit denen die Nasen oft in giotzer Meng« gefangen weiden.
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I, nach oer Urkunde von 134?: ^ , »,) Gegen die minre (kleine) Stadt: (Const. Bistumb.) '
1. Zu den Böggen 1300.1492.1521. 1545.1771.
2. Huder Netzi 1309. 1324. 1363. 1425. 1462. 1491. 1492. 1515. 1521. 1534. 1545- 1552. 1575. 1586. 1759 1771. ^'
''3^Hu dem L o ch 1309.1324. ,' / ' , ," ' . .'. l 4. Zu dem Gru sen 1521. 1534.1771. ' ^
5. Zu dem nüwen Wag 1492.1545.
6: Zu dem Brodel 1491.1492.1515.1521.15,45.1552. "' '1771. " ', ,'
7. Zu dem oberu Fronwag 1491, 1492,' 1515. 1521. 1545. 1552. 1771. ^ ". '
8. Zu dem niedern Fronwag M2.1515.1521.1545. 1552. 1771.
9. Zu dem breiten Wag 1275.1289.1363.1416.1462. 1521.1771.
10. Zu der Flüehe.
11. Zu det Oderschen 1521.
12. Zu der Golezschollen (GoldMen) 1521.1771.
13. Zu dem Gumven 1405. 1447. 1452. 1456. 151.5. ' 1521. 1552. 1771. '
14. Zu dem roten Aek er 1492.1771.
15. Zu dem Bach 1363.5462.1491. 1492. 1515. 1521. 1534. 1545.1552. 1596. 1771. >
d) Gegen die große Stadt: (Basler Bistumb.)
16. Zu der Lachen 1324.1372. 1378.1451. 1452. 1492. 1521. 1771.
17. Zu dem Schiff 1317. 1324. l372.1378. 1437.1451. 1452. 1492 1521. 1523.1544. 1572. 1771. -
18. Zu der Liuden 1317.1324.1372. 1378. 1437.1451. 1452.1492.1521.1523.1544.1572.1771.
19. Zu der mitten spiulen (Spindlen) 1378. 1521. 1771.
20. Zu dem tobenden Wag 1317. 1324.1378.1492. 1521.1771.
21. Zu derLogneri n 1349.1376.1405.1437.1441.1447. 1452. 1456. 1472. 1519. 1521. 1544. 1572. 1591. 1771.
22-Zum Fronwegfin1275,. ., ,,^ ,.^.,. ,^ ^/<^
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23. Zu den Hüggen 1349.1405.1437.1441. 1445.1447. 1452. 1456. 1472. 1498. 1519. 1521. 1544. 1572. 1591.1614 (Urk. Ziff. 113).
II. Dort nicht genannte, sowie später errichtete (linkes und rechtes Ufer):
24. Zum Hüselin1275.
25. Schlinnum Vischenz, auch Schnell! genannt 1289. 1425.1471.149 l. 1492.1515.1521.1545.1552.1771.
26. Zur Goldfluh 1349.
27. Zum Haggen (rechtes Ufer) 1349.1405. 1441.1447. 1452. 1456. 1472. 1515. 1534. 1544. 1552. 1572. 1591.1771.
28. Hur Rüschen 1349.1534.
29. Zu der Ware 1405. 1462.1491. 1492.1515.1521. 1534.1544.1545.1552. 1771.
30. ZumFraß 144?.'1452.'1456.'1519.1521.1771.
31. Bä renwag 1492.1521.1534.1771.
32. Günugen (ob dem Laufen) 1492.1545.
33. Schöpfen (Fischfang im Laufen) 1519. 1521.1534. 1575.1586.1591.1771.
34. Unter der Aich 1534.1771.
35. ZumF rowenloch 1534.1771 (obere u. niedere--1771).
36. Zum Heintzenwäglin 1534.1771.
37. Zu der Adlerscheuer 1771.
38. Zum Stoß 1771.
39. Zum Sitzerswag 1771.
40. Zum Todteuwag 1771.
41. Höllwag 1826 (Fischrechuung).
Nach und nach kaufte die Stadt Laufenburg die sammtlichen Lehen an sich, wie aus einer Reihe der nachfolgenden Urkunden hervorgeht, doch waren zu Anfang dieses Iahrhunderts beinahe alle Fischstände entweder ganz zerstört oder doch in schlechtem baulichen Stande nnd ist jetzt von allen einzig noch der „Hü- genwag" (zunächst unterhalb der Rheinbrücke) vorhanden. Für die Wagen wurden „Raufen" hergestellt und beschränkt sich der Fischfang jetzt auf folgende Plätze: Auf Schweizer seite: der Hügenwag; die Schapfeu am „Oelberg" und im „Sulzerswegle"; die Fischrause zwischen dem Hügen und dem Groß-Laufenburger Stadthaus«; — aief badischer Seite: der
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Salmenschapf ohnweit des Bahnhofs; die Musen beim Laufen und bei der Burg (unterhalb des Felsens, auf dem die Burg Oftringen stund — zwischen dem Bahnhofe und der Kleinstadt) und das ,^Kräzloch". Trotzdem ist der Fang der Salmen und Lachse so ergiebig als je, was sich aus unten folgenden Berech nungen ergibt. , , ^
Der im Staatsvertrag von ^l 808 erwähnte Lehenzins, den die beiden Uferstaaten noch (außer dem Stanggarnpacht) von der Fischerei bei Laufenburg zu beziehen haben, beträgt: N. auf Schweizerseite: 30 Frs. s. g, Rheinzins; außer diesem sind von Altersher noch weiter zu entrichten: an das Pfarramt zu Groß-Laufenburg s. g. Hugenzins 2 Frs. 14 Cts. und an die dortige Kirche s. g. Gottespfennig 32 Frs.; d. »uf badische» Seite: die Abgabe je des fünften Fisches, die im „Schapf" und dem „Kräzloch" gefangen werden (mit Ausnahme des Donners« tagsfangs), die in natura erhoben, von der badischen Zollstätte daselbst verwerthet, und der Erlös in Rechnung gebracht wird, der betragen hat im Iahre
1835
56 fl. 53 kr.
1849
25 fl. 33 kr.
1836
56 fl. 53 kr.
1850
Hfl. 3 kr.
1837
56 fl. 53 kr.
1851
120 fl. 47 kr.
1838
69 fl. 53 kr.
1852
171 fl. 1kr.
1839
69 fl. 53 kr.
1853
72 fl. 6 kr.
1841
67 fl. 40 kr.
1854
122 fl. 54 kr.
1844
125 fl. 2 kr.
1855
48 fl. 42 kr.
1845
227 fl. I kr.
1856
118 fl. 2 kr.
1846
339 fl. 45 kr.
1857
110 fl. 30 kr.
1847
126 fl. 35 kr.
1858
164 fl. 10 kr.
1848
96 fl. 51 kr.
1859
118 fl. 26 kr.
oder im Durchschnitt etwa 100 fl. für's Jahr.
Ueber den Ertrag des Fischzehntens, den das Stift Sä« itingen bezogen hat, geben die stiftsäckingischen Fischrechnungen, soweit sie im Großh. Landesarchiv vorhanden sind, und von 1565 bis 1797 reichen, Auskunft. Ich fertigte aus denselben nachstehende Zusammenstellung.
1565 1566 1567
1566
1569
1570
1571
1572
1573
1574
1575
!576
1577
1578
1579
1580
1581
1582
1583
1584 585
1586
158?
1588
1539
1590
1591
1592.
1593
1594'
1595
1596
1597
1598
1599
1600
i601
1602
1603
1604
1605
1606
1607
1608
1609
1610
145
Aus den Rechnungen werden noch nachstehende Notizen hier angefügt:
Im Iahr 1573 wurden außer dem Erlöse vom Fischschaffner noch 19 Stück Fische in natura abgegeben. 1583 wurde 1 Fisch dem Bad Wilisaw verehrt. 1590 kamen 11 Fische nach Säckingen und 1591 5 gen Hof. 1597 wurden die Fische in natura vertheilt. 1605 wurde „dem vo^t Greüt gen Bleomen- feld 1 Visch auf die Hochzeit verert." Mit Ausnahme von 1613 fehlen bis zum Iahre 1624 die Angaben über das Ge wicht der gefangenen Fische, und von 1618—1623 sind die über die Zahl der Fische unsicher und wurden deßhalb weg gelassen. Ueber das Iahr 1634 enthalten die Rechnungen fol gende Bemerkung: ,,^,llno 1634 haben sowohl taiserl. Sol daten alß Schwed und Rheingräfische in der Rheinfeldischen Belagerung, da sie alle ort verheert, verderbt und alles hinge nommen und sowol zu Seggingen als Lauffenburg gefischt, das also niemand nichts empfangen." -
Gute Fischjahre müssen die von 1640 und 1649 gewesen sein, was aus folgender Aufzeichnung erhellt: „NL. Vf Lueia ^. 1640 sindt bey der Netz in 950 fisch vf die Weg undt int Rech nung kommen, der Erst von denen ist den 30. 7^' gefangen. NL. Vf Lueia anno 1649 seind bey der Neziu souil gefangen worden, das sie denne H,. 1640 gefangenen Vischen die — (un deutlich) ausbeissen" — d. h. es wurden in diesem Iahr noch mehr gefangen als 1640.
Ueber den Ertrag, der den Städten Laufen burg aus der Fischerei zufloß, fertigte ich aus den in Groß-Laufenburg vorhandenen Gemeinderechnungen von 1675, sodann von 1738 bis zum Iahr 1861, Auszüge, die in nachstehender Tabelle zu sammengestellt sind.
Hieraus ist zu entnehmen, daß seit dem Jahre 1738 die Fischerei den beiden Städten ständig einen Ertrag zwischen 2000 fl. bis über 5000 st. abwarf. Zieht man den Durchschnitt aus den letzten 30 Iahren, so stellt sich die jährl. Einnahme auf 2589 fl. 54 kr. für beide Städte und auf 3000 ft. bei eineni Durchschnitt der letzten 10 Iahre.
Die Fischerei wurde durch die Städte theils selbst ausgeübt, theils verpachtet, welch letzteres seit längerer Zeit zur Regel wurde. Die Verpachtung findet zwar nicht gemeinschaftlich statt, doch liegt es im Interesse der Gemeinden und des Pächters, daß dieselbe in einer Hand ist. Der gegenwärtige Pächter ist ein Hr. Glaser aus Basel, welcher, trotz der hohen Pachtsumme, einen recht anständigen Gewinnst ziehen soll, indem er die meisten Bad- städte mit Salmen versieht und dadurch im Stande ist, die Preise zu machen, weil von keiner andern Seite her solche Massen dieser edeln Fische auf den Markt gebracht werden können.
Der Werthder Salmen und Lächse war, soweit dies aus
den vorhandenen Aufzeichnungen zu entnehmen ist, folgender:
im Jahr höchster niedrigster pr. Pfd.
1737 18 kr. 7 kr.
1738 12 „ 7
1743 9 ß 5
1744 12 „ 3 „
1745 10 „ 5 „
1746 6„ 4„
1747 10 „ 3 „
1748 10 „ 3 .,
1766 20 kr. 10 kr.
1?67 16 „ 6„
1768 15 „ 12 „
1769 15 „ 6 „
1770 18 „ 6 „
1771 18 „ 8 „
.1772 15 „ 7„
1773 16 „ 13 „
1774 16 „ 10 „
1775 17 „ 11 „
1776 16 ,. 8 „
1841 36 „ 0 „
1856 .... 1 fl. 21 „ 25 „
seit dieser Zeit ... 2 „ 20 „ 30 „
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Für die Zukunft Mt es schwer, die Zahl der gefan» genen Fische zu ermitteln, da diese zu verschweigen, im Interesse des Pächters liegt, und wird deshalb die jeweilige Pachtsumme zum Maßstabe genommen werden müssen.
Hubzug aus den im 8tadtarchin zu Hroß-Laufenbura nortM» denen auf die «fisch er ei Nezug yakenden Urkunden.
(Nach einer im Gr. General-Landes-Archiv in Carlsruhe und im Stibt» archiv zu Gr.-Laufenburg enthaltenen Zusammenstellung.)
Vetter: Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, 1864 (Google data) 20, in: Monasterium.net, URL </mom/SchiffOberrhein/8652a80d-8d00-49b7-a4a3-42d0bab4023d/charter>, accessed at 2024-12-22+01:00
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