Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 125, S. 173
Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 125, S. 173
108) 1719. (Cap. Pr. Fol. 323.) Den 21. 7^' wurde der Stadt das „Schöpfen" und „Krätzen" und zwar das erste um den 4ten und letzteres um den 5ten Fisch verwilliget, wobei der Stadt, weil sie etl. Deputirte aus dem größeren Rath hierwegen abgeschickt, bedeutet worden, in das Künftige ihre jeweiligen Deputirten aus dem inneren oder kleinen Rath anher zu schicken, widrigenfalls man sie ohnangehört zurückschicken werde.
Vetter: Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, 1864 (Google data) 125, in: Monasterium.net, URL </mom/SchiffOberrhein/b251a43c-74ec-42b6-8c50-838ab6eefa2f/charter>, accessed at 2024-12-27+01:00
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